6801/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.01.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0368-II/A/9/2010
Wien, am 17. Jänner 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 6925/J des Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Eine Impfung gegen Blauzungenkrankheit wird jetzt lediglich empfohlen, da die frühere Impfpflicht zu einer sehr hohen Durchimpfungsrate und damit zu einem Schutz gegen die Blauzungenkrankheit geführt hat, dass nunmehr mit der Empfehlung das Auslangen gefunden werden kann. In diesem Zusammenhang darf ich auch auf meine Aussagen zu den Fragen 2 und 3 verweisen.
Frage 2:
Zwischen Juli 2008 und dem Ende der Impfpflicht mit 31. März 2009 wurden insgesamt ca. 1,6 Mio. Rinder, 344.000 Schafe und 65.000 Ziegen einer Schutzimpfung gegen den Serotyp 8 der Blauzungenkrankheit unterzogen. Dies entspricht einer Durchimpfungsrate der empfänglichen Population von ca. 79 % der Rinder und ca. 83 % der Schafe und Ziegen.
Frage 3:
Ja. Angesichts der damaligen Faktenlage - Nachweis des Blauzungenvirus in mehreren Regionen Österreichs sowie eine ungeschützte, vollempfängliche Wirtstierpopulation und nachweislich österreichweites Vorhandensein der die Krankheit übertragenden Insekten - wäre es veterinärfachlich unverantwortlich gewesen, keine verpflichtenden Impfungen anzuordnen.
Europaweit konnten durch die Impfprogramme der Mitgliedstaaten die Fälle von Blauzungenkrankheit massiv reduziert werden. In Österreich ist seit Ende der Impfpflicht keine Viruszirkulation - untermauert durch die Durchführung eines rigorosen Überwachungsprogrammes - mehr nachgewiesen worden. Voraussetzung hierfür war eine bestmögliche Reduktion der für die Erkrankung empfänglichen Population, was durch die Schutzimpfung erreicht werden konnte.
Frage 4:
Insgesamt sind in Österreich 28 Fälle von Blauzungenkrankheit aufgetreten. Es waren 14 verschiedene Betriebe in insgesamt 4 Bezirken (Bregenz, Bludenz, Hallein und Schärding) betroffen. Die Definition eines Falles ist den Mitgliedstaaten verbindlich in der EU Richtlinie 2000/75 EG vorgegeben und nicht zwingend an das Auftreten klinischer Symptome gebunden.