6802/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.01.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0370-II/A/9/2010

Wien, am 17. Jänner 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 6962/J des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Es ist bekannt, dass viele Lebensmittel geringe Mengen Alkohol enthalten können. Jedes Brot, jeder Fruchtsaft, jede Frucht und viele andere Nahrungsmittel, wie Sauerkraut, Kefir etc. enthalten geringe Mengen Alkohol. Dass minimale Alkoholmengen auch zur Konservierung unterschiedlichster Produkte zum Einsatz kommen, ist auch bekannt. Produkte mit einem Alkoholgehalt von weniger als 0,5 Vol.% gelten EU-weit als „alkoholfrei“. Bei manchen Fruchtsäften, wo die Begrenzung auf 0,5 Vol.% nicht einzuhalten ist, wird auch noch die Grenze 0,8 Vol.% als alkoholfrei anerkannt.


Fragen 2 und 3:

Es sind keine Studien bekannt. Fachleute gehen davon aus, dass Alkohol durch Gärung im Körper laufend entsteht und dass dadurch über Nahrungsmittel zwangsläufig geringfügige Alkoholmengen eingenommen werden. Es sind daher minimale Alkoholmengen im Körper unvermeidlich und gesundheitlich auch nicht bedenklich.

 

Frage 4:

Nein. Wenn Alkoholkranke mit Stimuli konfrontiert werden, die bewusst mit Alkoholkonsum verbunden waren (wie etwa: Alkoholgeschmack, Flaschen, die an Alkohol erinnern, Treffen mit Freunden, mit denen man üblicherweise Alkohol getrunken hat, Fußballspiele im Fernsehen, bei denen man üblicherweise Alkohol

getrunken hat) kann die Rückfallgefahr erhöht sein. Wenn jedoch minimale Mengen Alkohol aufgenommen werden, ohne diesen Umstand zu bemerken, ist aus fachlicher Sicht nicht von einer erhöhten Rückfallgefahr auszugehen.

 

Fragen 5, 6, und 10:

Siehe Beantwortung der Frage 4.

 

Fragen 7 bis 9:

Siehe Beantwortung der Frage 1.

 

Fragen 11 bis 13:

Siehe Beantwortung der Fragen 2 und 3.