6808/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0188 -I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 17. JAN. 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ewald Sacher, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 18. November 2010, Nr. 6942/J, betreffend

                        Höhe, Effizienz, Evaluierung und Kontrolle von Subventionen

                        an Biogasanlagen in Österreich

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ewald Sacher, Kolleginnen und Kollegen vom 18. November 2010, Nr. 6942/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Laut Ökostrombericht 2010 der Energie-Control vom September 2010 gibt es 344 gemäß Ökostromgesetz anerkannte Biogasanlagen mit der Gesamtengpassleistung von ca. 95 MWel, die großteils auch realisiert wurden. So bestehen 289 Biogas-Vertragsverhältnisse mit der Ökostromabwicklungsstelle mit der Gesamtengpassleistung von ca. 78 MWel.


In insgesamt 7 Biogasanlagen wird Biogas auf Erdgasqualität aufbereitet („Biomethan“) und ins Gasnetz eingespeist.

 

Zu Frage 2:

 

Die Unterstützung des BMLFUW von bestimmten Biogasanlagen/Ökostromanlagen in der „Ländlichen Entwicklung“ zielt primär auf die Entwicklung beziehungsweise Diversifizierung von landwirtschaftlichen Betrieben ab und soll auch in Bezug auf die Güllethematik unterstützen. Einen diesbezüglichen Überblick geben die durch die Förderungs­abwicklungsstelle (KPC) positiv begutachteten Biogasförderungsprojekte des BMLFUW.

 

o    Hinsichtlich der Anzahl der positiv begutachteten Biogasanlagen (rund 110 seit dem Jahr 2004) überwiegen Kleinanlagen mit höchstens 100 kWel. (rund 60 Anlagen) vor der nächstgrößeren Anlagenkategorie bis ca. 250 kWel. (rund 40 Anlagen) vor größeren Anlagen bis höchstens 500 kWel. (unter 10 Anlagen).

 

o    Hinsichtlich der Leistung der positiv begutachteten Biogasanlagen (insgesamt größenordnungsmäßig 20 MWel. seit dem Jahr 2004) überwiegt die Anlagenkategorie um 250 kWel. (größenordnungsmäßig 10 MWel.) vor den Kleinanlagen mit höchstens 100 kWel. (größenordnungsmäßig 5 MWel.) vor größeren Anlagen bis höchstens 500 kWel. (unter 5 MWel.).

 

Weiters wurden vom BMLFUW 4 Biogasprojekte mit Gasaufbereitung samt Einspeisung in das Erdgasnetz sowie weitere 6 Biogasanlagen, die nicht der Ökostromerzeugung dienen, unterstützt. Zusätzlich wurden 6 Biogas-Demonstrationsprojekte im Rahmen des Klima- und Energiefonds gefördert.

 

Zu Frage 3:

 

Der Strommarktpreis hängt von einer Reihe von Faktoren ab, die – wie eingangs erwähnt – nur sehr bedingt eine aussagekräftige Bezuggröße hinsichtlich der tatsächlichen Gestehungskosten liefern. Daher hängt die wirtschaftliche Entwicklung der Biogasanlagen großteils von den politischen Rahmenbedingungen (Ökostromgesetz) ab.

 

Den Vorgaben der Behörden entsprechend wurden die Anlagen auf hohem technischem Niveau errichtet. Die Volllaststunden, als Maß der Anlagenverfügbarkeit, sind im internationalen Vergleich in Österreich aufgrund sorgfältiger Planung und Ausbildung der Betreiber am höchsten.

 

Es ist anzumerken, dass das Marktumfeld für die rohstoffbasierten Ökostromanlagen insofern ein schwieriges ist, als über mehrere Jahre die Preise für jene nachwachsenden Rohstoffe (NAWARO’s), die für Biogasanlagen maßgeblichen sind, massiv angestiegen sind und somit die den Einspeisetarifen zugrunde gelegten Preisannahmen überschritten haben.

 

Angesichts dieser Problematik hat der Gesetzgeber daher im Jahr 2008 mit dem Ökostromgesetz die entsprechenden rechtlichen Grundlagen geschaffen, um auf derartige Preissteigerungen entsprechend reagieren zu können. Mit den vom Wirtschaftsminister für die Jahre 2008 und 2009 verordneten Rohstoffzuschlägen konnten auf diese Weise zumindest die ärgsten wirtschaftlichen Folgen abgewendet werden.

 

Zu Frage 4:

 

Bei den Förderungsfällen des BMLFUW sind bislang keine Konkursfälle bekannt.

 

Zu Frage 5:

 

Vorrangiges Ziel muss es sein, den Fortbestand der in Betrieb befindlichen Biogasanlagen sicherzustellen, indem Preissteigerungen bei den eingesetzten Rohstoffen abgefedert werden – längerfristig sollte dies in einer Novelle zum Ökostromgesetz entsprechend geregelt werden.

 

Darüber hinaus gibt es unbestritten noch Potentiale für die Errichtung weiterer, sehr effizienter Biogasanlagen.

 

Neben der derzeit dominierenden gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung gibt es vor allem im Bereich „Biomethan“ – das bedeutet Reinigung von Biogas und anschließende Einspeisung ins Erdgasnetz – eine interessante Option, der auch im Rahmen der „Energiestrategie Österreich“ entsprechender Stellenwert eingeräumt worden ist, nicht zuletzt deshalb, weil auch Energieversorger und der Fahrzeughandel Marktchancen im Bereich der Strom- und Wärmeversorgung sowie im Mobilitätssektor sehen.

 

Der Bundesminister: