6809/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.01.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0378-II/A/9/2010
Wien, am 17. Jänner 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 6993/J der Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek, Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Eine Vielzahl von europaweit im Sommer 2010 beobachteten Produktmängeln (Frankreich, Niederlande, Italien, Deutschland) an einschlägigen Waren, die überwiegend in Strandnähe im Saisonhandel gekauft worden waren, ließ eine gezielte Nachschau auch in Österreich angezeigt erscheinen: Die Aktion diente somit vorwiegend der Überwachung von bestimmtem Badespielzeug, hier aufblasbare Schwimmtiere, im saisonalen Strandverkauf. Dieser Verkauf findet in der Badesaison statt, die klimatisch bedingt an österreichischen Badegewässern in der Zeit von Juni bis Anfang September liegt.
Die der vorausgegangenen parlamentarischen Anfrage 6187/J zu Grunde liegende Öko-Test Studie an Luftmatratzen wurde übrigens ebenso in der Badesaison durchgeführt; auf die Frage der Richtigkeit der Ökotest-Bewertung wird hier nicht eingegangen. Luftmatratzen sind zudem grundsätzlich kein Spielzeug, (welches dem Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz unterliegt (Zuständigkeit Gesundheitsministerium), sondern Freizeitprodukte, die dem Produktsicherheitsrecht unterliegen (Zuständigkeit Konsumentenschutzministerium).
Fragen 2 und 3:
Meinem Ressort liegen keine Informationen über konkrete Erkrankungsfälle durch den Umgang mit Wasserspielzeug aus PVC vor.
Die unmittelbare Gesundheitsgefährdung durch Weichmacher ist bei derartigen Produkten als gering anzusehen. Daher setzen auch die Regeln für bestimmte Weichmacher dort an, wo Spielzeug von Kindern zur Gänze in den Mund genommen und gekaut werden kann.
Zu einer ganz ähnlichen Produktgruppe, nämlich Planschbecken, die zwar auch aus PVC, aber nicht Gegenstand des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) sind, hatte im Auftrag meines Ministeriums
Herr Univ. Prof. Dr. W. Bursch vom Institut für Tumorbiologie und Krebsforschung der Medizinischen Universität Wien 2002 im Rahmen eines Projektes eine immer noch gültige Stellungnahme abgegeben. Dieses Fachgutachten lässt folgende Schlussfolgerungen zur gesundheitlichen Bewertung zu:
· Die Zeit direkten Kontakts mit der Oberfläche ist übers Jahr gesehen äußerst gering.
· Es käme nur eine Aufnahme durch direktes Lutschen/Kauen in Frage.
· Selbst bei „worst case“-Annahmen ist keine Überschreitung von ADI-Werten zu erwarten:
Zitat: „Die oben durchgeführten Abschätzungen zur Aufnahme von Phthalaten“ (aus der Verwendung von aufblasbaren Planschbecken) „.. sowie der Vergleich dieser geschätzten Aufnahmemengen mit ADI-Werten, die immerhin für den Gesundheitsschutz bei lebenslanger Exposition ausgelegt sind, lassen kein gesundheitliches Risiko für Kinder erkennen.“
Frage 4:
Die gemäß LMSVG zuständige Behörde ist der Landeshauptmann/die Landeshauptfrau in mittelbarer Bundesverwaltung. Der Landeshauptmann/die Landeshauptfrau hat sich zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben besonders geschulter Organe als Aufsichtsorgane zu bedienen (§ 24 Abs. 3 LMSVG). Die konkrete Schwerpunktaktion wurde in den Bundesländern Kärnten und Burgenland durchgeführt.
Fragen 5 und 6:
Mein Ressort hatte im Sommer 2010 eine Aktion zur Marktüberwachung bei Wasserspielzeug im Strandverkauf gestartet. Bei dieser Aktion waren unterschiedliche aufblasbare Wasserspielzeuge aus PVC, wie z.B. Schwimmreifen mit Spielzeugcharakter (Tiergestalt, etc.) gemäß der österreichischen Spielzeugverordnung zu überprüfen. Erste Ergebnisse wurden für Oktober erwartet.
Diese liegen inzwischen vor: Neben zahlreichen Mängeln bei der Kennzeichnung waren auch in vier Fällen Verordnungsübertretungen wegen Überschreitung von Phthalatgrenzwerten manifest; entsprechende Maßnahmen wurden gesetzt.
Weitere geeignete Kontrollen in diesem Bereich sind daher auch in diesem Jahr angebracht und auch zu erwarten.
Fragen 7 und 8:
Die Revision von Betrieben und die Abnahme von Warenproben gehört zum routinemäßigen Normalbetrieb der Lebensmittelaufsicht. Den betroffenen Bundesländern sind keine zusätzlichen Kosten entstanden, da die Probenziehungen im Rahmen des normalen Dienstes stattgefunden haben. Die Tests wurden von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) durchgeführt, zu deren wesentlichen gesetzlich reglementierten Aufgaben die Untersuchung und Erstellung von Befund und Gutachten gehören. Der Aufwand der AGES ist daher aus der Basisfinanzierung des Gesundheitsministeriums abgedeckt. Probenahmen in Form von Aktionen bieten den Vorteil einer labormäßig gebündelten Aufarbeitung bis zur Begutachtung, wodurch Proben, die man auch als vereinzelte Stichproben nehmen kann – manchmal muss – in mehrfacher Hinsicht ökonomischer bearbeitet werden.