6814/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2011
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am
18. November 2010 unter der Zl. 6939/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Deutschland: Diplomaten - Willfährige Unterstützer des Nazi-
Regimes“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Das Werk ist in der Amtsbibliothek des Bundesministeriums für europäische und
internationale Angelegenheiten (BMeiA) vorhanden. Darin findet sich folgender Hinweis auf
österreichische Staatsbürger und ehemalige österreichische Diplomaten: „Zwar blieb
österreichischen Spitzenbeamten die Übernahme in den Reichsdienst verwehrt, aber etwa 15
Beamte aus der unteren und mittleren Ebene des höheren Auswärtigen Dienstes sowie mehr
als hundert Beamte und Angestellte aus dem mittleren und einfachen Dienst Österreichs
wurden in den Auswärtigen Dienst des Reiches übernommen;“.

Zu den Fragen 2 und 6 bis 10:

Eine biographische Studie liegt in Form der Forschungsarbeit von Agstner/Enderle-
Burcel/Follner über Österreichs Spitzendiplomaten von 1918 bis 1959 vor. Derzeit ist keine
Studie bekannt, die der deutschen Analyse entsprechen würde. Das Quellenmaterial zur
Außerdienststellung, Kündigung, Entlassung oder Übernahme und Einsatz österreichischer


Diplomaten bzw. MitarbeiterInnen des Außenministeriums durch Nazideutschland lagert
nicht in Österreich.

Die Erteilung eines Forschungsauftrags über historische Ereignisse ist derzeit nicht
vorgesehen.

Zu Frage 3:

Im Hinblick darauf, dass nur ca. 15 österreichische Diplomaten in den „Auswärtigen Dienst
des Reiches“übernommen worden sein dürften, erscheinen allgemeingültige
Schlussfolgerungen als wenig repräsentativ.

Zu Frage 4:

Das BMeiA hat 60 Exemplare angekauft und österreichischen Dienststellen im Ausland
übermittelt.

Zu Frage 5:

Die Akten der politischen Sektion bis 1977 sind an das Archiv der Republik übergeben
worden und können nach den dort geltenden Bestimmungen eingesehen werden.
Personalakten unterliegen dem Datenschutz. Bei Anfragen nach einzelnen Personen werden
die betreffenden Akten durch Mitarbeiter des BMeiA gesichtet und die gewünschten
Auskünfte unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze erteilt.

Zu Frage 11:

Die Aufnahme in den diplomatischen Dienst richtete sich nach den nach Kriegsende
geltenden Rechtsvorschriften über die Aufnahme in den Bundesdienst (siehe u.a. Beamten-
Überleitungsgesetz, StGB. Nr. 134/1945 oder das Nationalsozialistengesetz, BGBl. Nr.
25/1947).