6814/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.01.2011
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am
18.
November 2010 unter der Zl. 6939/J-NR/2010 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage
betreffend „Deutschland: Diplomaten - Willfährige Unterstützer des
Nazi-
Regimes“
gerichtet.
Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Das
Werk ist in der Amtsbibliothek des Bundesministeriums für
europäische und
internationale
Angelegenheiten (BMeiA) vorhanden. Darin findet sich folgender Hinweis auf
österreichische
Staatsbürger und ehemalige österreichische Diplomaten: „Zwar
blieb
österreichischen Spitzenbeamten die Übernahme in den Reichsdienst
verwehrt, aber etwa 15
Beamte aus der unteren und mittleren Ebene des höheren Auswärtigen
Dienstes sowie mehr
als hundert Beamte und Angestellte aus dem mittleren und einfachen Dienst
Österreichs
wurden in den Auswärtigen Dienst des Reiches übernommen;“.
Zu den Fragen 2 und 6 bis 10:
Eine
biographische Studie liegt in Form der Forschungsarbeit von Agstner/Enderle-
Burcel/Follner
über
Österreichs Spitzendiplomaten von 1918 bis 1959 vor. Derzeit ist keine
Studie
bekannt, die der deutschen Analyse entsprechen würde. Das Quellenmaterial
zur
Außerdienststellung,
Kündigung, Entlassung oder Übernahme und Einsatz
österreichischer
Diplomaten bzw.
MitarbeiterInnen des Außenministeriums durch Nazideutschland lagert
nicht in Österreich.
Die
Erteilung eines Forschungsauftrags über historische Ereignisse ist derzeit
nicht
vorgesehen.
Zu Frage 3:
Im Hinblick
darauf, dass nur ca. 15 österreichische Diplomaten in den
„Auswärtigen Dienst
des
Reiches“übernommen worden sein dürften, erscheinen
allgemeingültige
Schlussfolgerungen
als wenig repräsentativ.
Zu Frage 4:
Das BMeiA hat
60 Exemplare angekauft und österreichischen Dienststellen im
Ausland
übermittelt.
Zu Frage 5:
Die
Akten der politischen Sektion bis 1977 sind an das Archiv der Republik übergeben
worden
und können nach den dort geltenden Bestimmungen eingesehen werden.
Personalakten unterliegen dem Datenschutz. Bei Anfragen nach einzelnen Personen
werden
die
betreffenden Akten durch Mitarbeiter des BMeiA gesichtet und die
gewünschten
Auskünfte unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze erteilt.
Zu Frage 11:
Die Aufnahme
in den diplomatischen Dienst richtete sich nach den nach Kriegsende
geltenden
Rechtsvorschriften über die Aufnahme in den Bundesdienst (siehe u.a.
Beamten-
Überleitungsgesetz,
StGB. Nr. 134/1945 oder das Nationalsozialistengesetz, BGBl. Nr.
25/1947).