6824/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0290-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

zur Zahl 6902/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ministertreffen zu Cyberangriffen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Beim Rat „Justiz und Inneres“ (JI-Rat) am 8./9. November 2010 stand der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über Maßnahmen zur Bekämpfung neuer Formen der Cyberkriminalität, insbesondere groß angelegter Cyberangriffe auf der Tagesordnung. Der Entwurf wurde von der Kommission am 30. September 2010 beschlossen und anschließend dem Rat und dem Europäischen Parlament übermittelt.  Die Richtlinie soll den Rahmenbeschluss  2005/222/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über Angriffe auf Informationssysteme ersetzen. Der Rahmenbeschluss war bis zum 16. März 2007 umzusetzen. Nach Ansicht der Europäischen Kommission ist der Rahmenbeschluss zwar gut umgesetzt es sei jedoch aufgrund von Angriffen auf Informationssysteme in Europa und durch den vermehrten (kriminellen) Einsatz sogenannter „Botnets“ eine neue Gefahrenlage entstanden, weshalb den neuen Entwicklungen (mit einem Rechtsakt) Rechnung zu tragen sei.

Ziel der Ratstagung war die Vorstellung und Erläuterung des Entwurfs der Kommission. Der am 30. September 2010 von der Kommission angenommene Richtlinien-Entwurf (KOM(2010) 517 endg.) sieht etwa die Strafbarkeit der Errichtung von Botnets sowie Mindeststrafdrohungen zur Harmonisierung der Strafhöhen vor und enthält Maßnahmen zur Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit. Der Text ist im Internet unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/malmstrom/archive/directive_com2010_517_de.pdf

abrufbar.

Eine inhaltliche Diskussion über den Entwurf war bei der Ratssitzung nicht vorgesehen und fand auch nicht statt. Es gab daher weder Anlass noch Gelegenheit, Maßnahmen vorzuschlagen oder Standpunkte zu formulieren.

Im Bundesministerium für Justiz ist der Meinungsbildungsprozess zum vorliegenden Entwurf noch nicht zur Gänze abgeschlossen.

. Dezember 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)