6826/AB XXIV. GP
Eingelangt am
18.01.2011
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0292-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 6913/J-NR/2010
Der Abgeordnete zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Änderung des § 93 SPG“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Ausgehend von den Ergebnissen der Arbeitsgruppe
Reform der Kriminalstatistik weist der Justizteil des Sicherheitsberichts 2009
eine neue Struktur und wesentlich verbesserte Inhalte auf. Wesentliche Neuerung
ist, dass anstelle des bisherigen Nebeneinanders von Daten über
gerichtliche Verurteilungen und verfahrensbeendende Entscheidungen der
Staatsanwaltschaften nun eine umfassende statistische Darstellung über
alle „Erledigungen“ der Strafjustiz (einschließlich der Sanktionen
und anderen Reaktionen) geleistet wird („Justizstatistik Strafsachen“).
Es wurden daher mehrere Abschnitte völlig neu gestaltet
(„Pilotkapitel“).
Die genannten Verbesserungen verursachten für den Sicherheitsbericht 2009
erheblichen Mehraufwand, sodass die Fertigstellung mehr Zeit in Anspruch nahm.
Der Justizteil des Sicherheitsberichts 2009 war Mitte August 2010 fertig gestellt.
Zu 2:
Der zu Frage 1 dargestellte Mehraufwand wird für den Sicherheitsbericht 2010 nicht in gleicher Weise anfallen.
Dazu ist festzuhalten, dass der Justizteil des Sicherheitsberichts nicht nur eine Zusammenarbeit zahlreicher Abteilungen des Bundesministeriums für Justiz und nachgeordneter Dienststellen, sondern auch eine Koordinierung mit externen Stellen, wie der Statistik Austria, der Bundesrechenzentrum-GmbH (BRZ-GmbH)und dem Verein Neustart erfordert. Da zahlreiche Abschnitte des Justizteils des Sicherheitsberichts auf Daten aufbauen, die von der BRZ-GmbH oder der Statistik Austria in einer für den gesamten Jahreszeitraum bereinigten Form zur Verfügung gestellt werden (wobei die Statistik Austria ihre Daten ihrerseits auf der Basis von Daten erstellt, die ihr vom Strafregisteramt übermittelt werden), ist eine gewisse Vorlaufzeit für die Fertigstellung unumgänglich.
Das Bundesministerium für Justiz ist stets bemüht, den Fertigstellungszeitpunkt möglichst früh zu erreichen. Für den Justizteil des Sicherheitsberichts 2010 wird eine Fertigstellung noch vor dem Sommer 2011 angestrebt.
Zu 3 und 4:
Die Aufnahme eines Zeithorizonts zur Vorlage des Berichtes in § 93 SPG erscheint weder notwendig noch zielführend. Wie zu Frage 2 dargestellt, ist eine gewisse Vorlaufzeit zur Erstellung eines umfassenden und aussagekräftigen Berichts unumgänglich.
Auch ohne gesetzliche Frist in § 93 SPG strebt das BMJ eine möglichst frühe Fertigstellung an.
. Dezember 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)