6829/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.01.2011
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0295-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 6936/J-NR/2010
Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Rosa Lohfeyer und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Erweiterung der Möglichkeit des teilbedingten Widerrufs“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Zur Frage einer allfälligen höheren Toleranz gegenüber Weisungsbrüchen bei höheren Strafen liegen mir keine gesicherten bzw. näheren Informationen vor.
Zu 3 bis 5:
Der Vorschlag zur Einführung eines nur teilweisen Widerrufs ist nicht neu; er wurde auch schon von im Bereich des Jugendstrafrechts tätigen Praktikern im Rahmen
eines Arbeitskreises geäußert. Er ist aber umstritten. Zum einen besteht die Befürchtung, dass in Fällen, in denen derzeit vom Widerruf abgesehen wird, sodann mit einem Teilwiderruf vorgegangen wird. Zum anderen sind mehrfache Strafteilungen als grundsätzlich problematisch abzulehnen. Eine rasche gesetzliche Verankerung eines „Teilwiderrufs“ im JGG erachte ich beim derzeitigen Stand der Überlegungen nicht für zielführend.
. Jänner 2011
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)