6829/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0295-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

zur Zahl 6936/J-NR/2010

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Rosa Lohfeyer und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Erweiterung der Möglichkeit des teilbedingten Widerrufs“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Zur Frage einer allfälligen höheren Toleranz gegenüber Weisungsbrüchen bei höheren Strafen liegen mir keine gesicherten bzw. näheren Informationen vor.

 

Zu 3 bis 5:

Der Vorschlag zur Einführung eines nur teilweisen Widerrufs ist nicht neu; er wurde auch schon von im Bereich des  Jugendstrafrechts  tätigen  Praktikern  im Rahmen


eines Arbeitskreises geäußert. Er ist aber umstritten. Zum einen besteht die Befürchtung, dass in Fällen, in denen derzeit vom Widerruf abgesehen wird, sodann mit einem Teilwiderruf vorgegangen wird. Zum anderen sind mehrfache Strafteilungen als grundsätzlich problematisch abzulehnen. Eine rasche gesetzliche Verankerung eines „Teilwiderrufs“ im JGG erachte ich beim derzeitigen Stand der Überlegungen nicht für zielführend.

 

. Jänner 2011

 

 

 

 

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)