683/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.03.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am    März 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0005-I/4/2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 600/J vom 14. Jänner 2009 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 2. und 3.:

Betreffend die angefragten Informationsaktivitäten und Druckkostenbeiträge darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 560/J vom 14. Jänner 2009 verwiesen werden.

 

Die Anordnung, Bestellung und Abwicklung von Informationsaktivitäten sowie die Erstellung von allfälligen Inseratensujets und Informationstexten im Jahr 2008 wurden gemäß den in der Geschäfts- und Personaleinteilung des Bundesministeriums für Finanzen festgelegten Zuständigkeiten vorgenommen.

 

Zu 4.:

Die unter Frage 1. und 2. genannten Aktivitäten wurden von der Internen Revision des Bundesministeriums für Finanzen weder begleitet noch geprüft.


 

Die Tätigkeit der Internen Revision des Bundesministeriums für Finanzen basiert auf einem risikoorientierten Jahresprüfungsplan. Die angesprochenen Themen befanden sich nicht am Jahresprüfungsplan 2008.

 

Zu 5.:

Die Empfehlungen des Rechnungshofes wurden berücksichtigt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen