6832/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0298-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 6951/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Anrainerbeschwerden Justizanstalt Leoben“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Beschwerden von Anrainern der Justizanstalt Leoben waren im Bundesministerium für Justiz bisher nicht bekannt. Soweit den Leiter der Justizanstalt Leoben solche Beschwerden erreichten, hat er sich bislang erfolgreich bemüht, im eigenen Wirkungsbereich für Abhilfe zu sorgen, und von einer Berichterstattung Abstand genommen.


Zu 2 bis 4:

Der Schutz der Anrainer und die Berücksichtigung ihrer Interessen sind bereits Teil der Planung. Die Anrainer haben zudem die Möglichkeit, als Parteien des baurechtlichen Bewilligungsverfahrens Anliegen und Bedenken vorab einzubringen. Bei der Planung von Justizanstalten ist ferner auf sicherheitstechnische Erfordernisse Rücksicht zu nehmen; bei der Ausgestaltung der Hafträume und der Räumlichkeiten für die Insassen sind gesetzliche Voraussetzungen und grundrechtliche Vorgaben zu beachten. Hinzu kommen Interessen der Angehörigen von Insassen und nicht zuletzt der Bediensteten, etwa in der Frage der örtlichen Erreichbarkeit der Justizanstalt. Es liegt auf der Hand, dass diese Vielzahl von teilweise konfligierenden Interessen nicht immer leicht in Einklang zu bringen ist.

In Leoben beispielsweise wurde dadurch versucht, den Anliegen der Anrainer Rechnung zu tragen, dass westlich der Anstalt ein großes, derzeit ungenutztes Grundstück erworben wurde, um eine räumliche Distanz zu Anrainern zu schaffen. Haftraumfenster sind aber aus Gründen der inneren Sicherheit üblicherweise nach außen (statt zum Innenhof) hin orientiert, um die unerlaubte Kontaktaufnahme unter Insassen (insbesondere bei Untersuchungshaft) zu erschweren.

Zu 5:

Die in der Anfrage kolportierten Anrainerbeschwerden gelangten mir erst mit dieser Anfrage zur Kenntnis. Ich lasse die Beschwerden nun unter Zuziehung der Bundesimmobiliengesellschaft prüfen.

 

 

. Jänner 2011

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)