6833/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0299-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 6968/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Zeitmanagement der Kabinettsmitarbeiter“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Im Jahr 2009 entfielen auf sieben Kabinettsmitarbeiter/innen insgesamt 30 Krankenstandstage.


Zu 2:

Im selben Zeitraum wurden von den Kabinettsmitarbeiter/innen insgesamt 142 Urlaubstage in Anspruch genommen.

Zu 3:

Ich darf auf meine Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Zahl 4219/J-NR/2010 verweisen, in der ich alle Inlands- wie Auslandsdienstreisen per Flugzeug im Detail dargestellt habe.

Die Erhebung und Darstellung aller darüber hinausgehenden Reisebewegungen im In- und Ausland in dem von der Anfrage gewünschten Detaillierungsgrad würde – mangels vollständiger automationsunterstützter Erfassung – einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand auslösen, sodass ich um Verständnis ersuche, dass ich diese – im Vergleich zu den Flugreisen ohnehin kaum kostenrelevante – Teilmenge nicht erheben habe lassen.

Zu 4 bis 15:

Die Abrechnung zeitlicher Mehrleistungen erfolgt nach den einschlägigen besoldungsrechtlichen Vorschriften unter Einhaltung des Grundsatzes, wonach für die auf Dienstreisen außerhalb der Normalarbeitszeit zugebrachte Zeit (Reisezeit), in der ein Dienst nicht versehen wird, keine Überstundenvergütung beansprucht werden kann. Für die Abrechnung der Überstunden liegen schriftliche Aufzeichnungen vor, die vom Kabinettsleiter bestätigt wurden. Ich bitte um Verständnis dafür, dass eine nähere Aufgliederung der zur Anfragebeantwortung 6130/J-NR/2010 bereits mitgeteilten 1.388 Überstunden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist, weil diese Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen würde.

 

. Jänner 2011

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)