6835/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-EE1100/0262-II/2/c/2010

Wien, am       . Dezember 2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am
18. November 2010 unter der Zahl 6901/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Dienstort Kabul“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja.

 

Zu Frage 2:

Vorerst bis 31. Mai 2013.

 

Zu Frage 3:

Die Aufgaben sind Beratung von Führungskräften im afghanischen Innenministerium, Training und Beratung der afghanischen Polizei, Projektmanagement und Entwicklung von Trainingsprogrammen.


Zu Frage 4:

Die Exekutivbeamten haben keine polizeilichen Zwangsbefugnisse. Der Waffengebrauch ist nur in Notwehrsituationen zulässig.

 

Zu Frage 5:

Einsatzort ist Kabul sowie fallweise die Provinz Mazar e Sharif.

 

Zu Frage 6:

Durch die Europäische Union wird für das eingesetzte EUPOL Personal eine alternative Versicherung abgeschlossen, die auch eine Vorsorge durch Flugrettung umfasst.

 

Zu Frage 7:

Bei medizinischer Notwendigkeit erfolgt eine Evakuierung mittels Flugambulanz.

 

Zu Frage 8:

Die Gefährdungslage in der Hauptstadt Kabul wird mit „mittel bis hoch“ bewertet. Auf Grund der getroffenen Sicherheitsvorkehrungen bzw. Sicherheitsmaßnahmen vor Ort, ist ein unmittelbares Risiko für das österreichische EUPOL-Kontingent als eher wenig wahrscheinlich zu bewerten.