6835/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.01.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-EE1100/0262-II/2/c/2010
Wien, am . Dezember 2010
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am
18. November 2010 unter der Zahl 6901/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „Dienstort Kabul“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu Frage 2:
Vorerst bis 31. Mai 2013.
Zu Frage 3:
Die Aufgaben sind Beratung von Führungskräften im afghanischen Innenministerium, Training und Beratung der afghanischen Polizei, Projektmanagement und Entwicklung von Trainingsprogrammen.
Zu Frage 4:
Die Exekutivbeamten haben keine polizeilichen Zwangsbefugnisse. Der Waffengebrauch ist nur in Notwehrsituationen zulässig.
Zu Frage 5:
Einsatzort ist Kabul sowie fallweise die Provinz Mazar e Sharif.
Zu Frage 6:
Durch die Europäische Union wird für das eingesetzte EUPOL Personal eine alternative Versicherung abgeschlossen, die auch eine Vorsorge durch Flugrettung umfasst.
Zu Frage 7:
Bei medizinischer Notwendigkeit erfolgt eine Evakuierung mittels Flugambulanz.
Zu Frage 8:
Die Gefährdungslage in der Hauptstadt Kabul wird mit „mittel bis hoch“ bewertet. Auf Grund der getroffenen Sicherheitsvorkehrungen bzw. Sicherheitsmaßnahmen vor Ort, ist ein unmittelbares Risiko für das österreichische EUPOL-Kontingent als eher wenig wahrscheinlich zu bewerten.