6839/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/1248-II/8/2010

Wien, am       . Jänner 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am                   18. November 2010 unter der Zahl 6912/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schengen-Beitritt von Bulgaren und Rumänen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Basierend auf dem Mandat der Ratsarbeitsgruppe "Schengen-Evaluierung" (SCH/Com-ex (98) 26 def) sowie den Vorgaben für Schengen-Evaluierungen (15249/1/08 SCHEVAL 84 COMIX 785) fand von 6. bis 11.12.2010 die Evaluierung Bulgariens im Bereich Schengener Informationssystem und SIRENE Büro statt. Das Evaluierungskomitee hatte die Aufgabe zu prüfen, ob die Kriterien des Schengen Besitzstandes durch Bulgarien erfüllt und die geforderten Standards erreicht wurden. Das Komitee bestand aus Experten der Schengen-Mitgliedstaaten, Vertretern des Ratssekretariates sowie der Europäischen Kommission.

 

Das Evaluierungsergebnis wurde dem Rat der Europäischen Union noch nicht zugeleitet. Es wird aktuell die vorgesehene Expertenanalyse durchgeführt.


Zu Frage 2:

Im Rahmen der Beitrittsevaluierung von Bulgarien haben sich Experten aus verschiedensten Mitgliedstaaten (darunter auch österreichische Experten) in mehreren Vorortbesuchen ein Bild davon gemacht, ob Bulgarien alle nach dem Schengener Besitzstand erforderlichen Maßnahmen zur Grenzsicherung getroffen hat. Bei diesen Evaluierungsbesuchen wurden Mängel festgestellt. Die Behebung dieser Mängel wird derzeit laut Angaben von Bulgarien, von diesen unter großen Anstrengungen vorangetrieben.

Die Überprüfung der in den letzten Monaten erzielten Fortschritte dauert derzeit noch an. Es kann daher noch keine abschließende Beurteilung der Außengrenzsicherung von Bulgarien abgegeben werden.

 

Zu Frage 3:

Basierend auf dem Mandat der Ratsarbeitsgruppe "Schengen-Evaluierung" (SCH/Com-ex (98) 26 def) sowie den Vorgaben für Schengen-Evaluierungen (15249/1/08 SCHEVAL 84 COMIX 785) fand von 6. bis 10.12.2010 die Evaluierung Rumäniens im Bereich Schengener Informationssystem und SIRENE Büro statt. Das Evaluierungskomitee hatte die Aufgabe zu prüfen, ob die Kriterien des Schengen Besitzstandes durch Rumänien erfüllt und die geforderten Standards erreicht wurden. Das Komitee bestand aus Experten der Schengen-Mitgliedstaaten, Vertretern des Ratssekretariates sowie der Europäischen Kommission.

Das Evaluierungsergebnis wurde dem Rat der Europäischen Union noch nicht zugeleitet.

 

Zu Frage 4:

Auch im Rahmen der Beitrittsevaluierung von Rumänien haben sich Experten aus verschiedensten Mitgliedstaaten (darunter auch österreichische Experten) in mehreren Vorortbesuchen ein Bild davon gemacht, ob Rumänien alle nach dem Schengener Besitzstand erforderlichen Maßnahmen zur Grenzsicherung getroffen hat. Auch im Falle von Rumänien wurden Mängel festgestellt. Diese - vor allem im Bereich Infrastruktur - werden durch Rumänien laut deren Angaben derzeit behoben.

Eine abschließende Beurteilung der Außengrenzsicherung von Rumänien kann derzeit noch nicht abgegeben werden, da die Beitrittsevaluierung noch nicht vollständig abgeschlossen ist.

 

Zu Frage 5:

Laut dem Bericht der Europäischen Kommission (EK) über Bulgariens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens (SEK(2010) 948) vom 20.7.2010 ist in Bulgarien seit Juli 2009 eine starke Reformdynamik festzustellen. Es sind gemäß diesem Bericht Verbesserungen im Strafverfahren vorgenommen, sowie häufiger Anklage in Fällen organisierter Kriminalität und Korruption in hohen Ämtern erhoben worden.

Es seien jedoch noch zu wenige Verfahren vor Gericht zum Abschluss gebracht und die berufliche Praxis der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte ist als verbesserungsbedürftig erachtet worden. Die EK kommt in ihrem Bericht weiters zum Schluss, dass Bulgariens neue Justizreformstrategie, die von der Regierung am 23. Juni gebilligt wurde, Ausdruck politischer Entschlossenheit hinsichtlich der Erreichung einer grundlegenden Reform des Justizwesens, sei.

Gleichzeitig geht aus der Analyse der Kommission allerdings hervor, dass sowohl auf Ebene der Strafverfolgung als auch auf Ebene der Gerichte in der Praxis nach wie vor erhebliche Defizite bestehen.

Unzulänglichkeiten gibt es laut Kommissionsbericht noch immer bei der Korruptionsprävention und dem Schutz vor Interessenkonflikten. Die Kommission sprach unter anderem die Empfehlung aus, die Umsetzung der neuen im November 2009 angenommenen nationalen Antikorruptionsstrategie zu beschleunigen, sowie die Vorschriften über Interessenkonflikte effektiv umzusetzen.

Die Kommission wird im Sommer 2011 die nächste Bewertung vorlegen.

 

Zu Frage 6:

Laut dem Bericht der EK über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens (SEK(2010) 949) verweist die Bewertung der Kommission in einigen Bereichen auf wesentliche Unzulänglichkeiten hinsichtlich der Bemühungen Rumäniens, Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens zu erzielen. Rumänien zeige dem Bericht zufolge nicht genügend politischen Willen zur Unterstützung des Reformprozesses.

Die am 30. Juni verabschiedeten Änderungen des Gesetzes über die Nationale Integritätsbehörde stelle einen ernsthaften Rückschritt dar, da dieses Gesetz die positive Bilanz der Nationalen Integritätsbehörde gefährde und eindeutig gegen die von Rumänien im Zusammenhang mit dem Beitritt eingegangenen Verpflichtungen verstoße. Die Kommission fordert Rumänien auf, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die am besten geeigneten Rechtsinstrumente zu finden, um das Recht der Nationalen Integritätsbehörde, die wirksame Einziehung unrechtmäßig erworbenen Vermögens vorzuschlagen, wieder herzustellen.

Gemäß der Einschätzung der EK solle sich Rumänien um eine breite politische Unterstützung bemühen, um Transparenz und einen wirksamen Schutz vor Korruption und Interessenkonflikten zu fördern.

Zur Stärkung dieses Reformprozesses fordert die Kommission Rumänien auf, die starke parlamentarische Unterstützung für die Prozessordnungen zu nutzen und diesen politischen Willen auch auf andere Bereiche auszudehnen.


Die Kommission fordert Rumänien auf, eine enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren auf der Ebene von Politik und Justiz herzustellen und die Reformbemühungen der Justiz zu verbessern.

Die Kommission wird die nächste Fortschrittsbewertung im Sommer 2011 vorlegen.

 

Zu den Fragen 7 bis 9:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.