6840/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/1114-III/5/a/2010

Wien, am     . Jänner 2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am                18. November 2010 unter der Zahl 6914/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sex-Attacke in Flüchtlingsheim“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Sicherheitsbelange in Flüchtlingsheimen, die keine Betreuungseinrichtungen des Bundes darstellen, fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer.

Für die Bundesbetreuungsstellen wird die Sicherheit durch eine Vielzahl von Maßnahmen gewährleistet. Diese erstrecken sich von organisatorischen Maßnahmen wie Verordnungen (Hausordnung, Bundeseinrichtungsbetreuungsverordnung) über Dienstanweisungen zum Sicherheitsmanagement, infrastrukturelle Maßnahmen wie Videoüberwachung, Schutzräume, Schrankenanlagen bis hin zu Assistenzleistungen der Exekutive, regelmäßige Koordinierungs- und Sicherheitsbesprechungen, Belehrungsveranstaltungen, Anwesenheits- und Zutrittskrontrollen.

Eine darüber hinausgehende Beantwortung ist aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes nicht möglich.


Zu den Fragen 7 und 8:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.