6842/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.01.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1129-II/BK/3.2/2010
Wien, am . Jänner 2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Strutz, Jury, Linder, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. November 2010 unter der Zahl 6919/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „verdeckte Internet-Ermittler der Polizei“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Dem Bundeskriminalamt liegen entsprechende Erkenntnisse vor.
Zu Frage 2:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.
Zu den Fragen 3 und 4:
Nein.
Zu Frage 5:
Verdeckte Ermittlungen zur Verfolgung von Kinderpornografie und Pädophilie im Internet werden grundsätzlich vom Bundeskriminalamt, Abteilung 5, Büro 5.3, durchgeführt. Eine eigene Polizeieinheit, die verdeckte Ermittlungen ausschließlich zur Verfolgung von Kinderpornografie und Pädophilie im Internet durchführt, gibt es nicht. Bei hinreichendem Tatverdacht ist die Einrichtung einer temporären Ermittlungsgruppe mit besonders geschulten Bediensteten vorgesehen.
Zu den Fragen 6 und 7:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.