6842/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/1129-II/BK/3.2/2010

Wien, am       . Jänner 2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Strutz, Jury, Linder, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. November 2010 unter der Zahl 6919/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „verdeckte Internet-Ermittler der Polizei“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Dem Bundeskriminalamt liegen entsprechende Erkenntnisse vor.

 

Zu Frage 2:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Nein.

 

Zu Frage 5:

Verdeckte Ermittlungen zur Verfolgung von Kinderpornografie und Pädophilie im Internet werden grundsätzlich vom Bundeskriminalamt, Abteilung 5, Büro 5.3, durchgeführt. Eine eigene Polizeieinheit, die verdeckte Ermittlungen ausschließlich zur Verfolgung von Kinderpornografie und Pädophilie im Internet durchführt, gibt es nicht. Bei hinreichendem Tatverdacht ist die Einrichtung einer temporären Ermittlungsgruppe mit besonders geschulten Bediensteten vorgesehen.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.