6843/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.01.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1083-II/3/2010
Wien, am . Jänner 2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 18. November 2010 unter der Zahl 6922/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „leichtere Rückkehr in den Kosovo“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ein Rückübernahmeabkommen stellt die vertragliche Rechtsgrundlage dar, wodurch ermöglicht wird, Personen, die sich nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, leichter in den Vertragsstaat (hier: in den Kosovo) zurückbringen zu können.
Die
Behauptung, dass alle dorthin abgeschobenen Personen wieder nach
Österreich kämen, entspricht nicht den Tatsachen, weil einerseits
kosovarische Staatsangehörige ohnehin visumpflichtig sind und eine
zwangsweise Außerlandesbringung im Verfahren zur Erteilung eines Visums
zur neuerlichen Einreise entsprechend gewürdigt wird, und andererseits Fremde,
die zur visumfreien Einreise berechtigt sind, nach einer zwangsweisen
Außerlandesbringung einer besonderen Bewilligung zur Wiedereinreise
bedürfen.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der freiwillig in den Kosovo zurückgekehrten Fremden jene der zwangsweise dorthin abgeschobenen Personen weit übersteigt. So wurden im Jahr 2009 222 Personen dorthin abgeschoben und sind 910 freiwillig zurückgekehrt. Im Jahr 2010 sind von Jänner bis November 202 Fremde in den Kosovo abgeschoben worden und 715 freiwillig zurückgekehrt.
Abgesehen davon hat Österreich im Kosovo zwei Reintegrationsprojekte installiert, um eine Nachhaltigkeit des Aufenthalts im Kosovo zu gewährleisten.
Zu Frage 2:
Das gegenständliche Abkommen wurde unterzeichnet, ist aber noch nicht in Kraft getreten.
Zu den Fragen 3 und 4:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.