6843/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                        

GZ: BMI-LR2220/1083-II/3/2010

Wien, am      . Jänner 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am                   18. November 2010 unter der Zahl 6922/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „leichtere Rückkehr in den Kosovo“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ein Rückübernahmeabkommen stellt die vertragliche Rechtsgrundlage dar, wodurch ermöglicht wird, Personen, die sich nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, leichter in den Vertragsstaat (hier: in den Kosovo) zurückbringen zu können.

 

Die Behauptung, dass alle dorthin abgeschobenen Personen wieder nach Österreich kämen, entspricht nicht den Tatsachen, weil einerseits kosovarische Staatsangehörige ohnehin visumpflichtig sind und eine zwangsweise Außerlandesbringung im Verfahren zur Erteilung eines Visums zur neuerlichen Einreise entsprechend gewürdigt wird, und andererseits Fremde, die zur visumfreien Einreise berechtigt sind, nach einer zwangsweisen Außerlandesbringung einer besonderen Bewilligung zur Wiedereinreise bedürfen.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der freiwillig in den Kosovo zurückgekehrten Fremden jene der zwangsweise dorthin abgeschobenen Personen weit übersteigt. So wurden im Jahr 2009 222 Personen dorthin abgeschoben und sind 910 freiwillig zurückgekehrt. Im Jahr 2010 sind von Jänner bis November 202 Fremde in den Kosovo abgeschoben worden und 715 freiwillig zurückgekehrt.

 

Abgesehen davon hat Österreich im Kosovo zwei Reintegrationsprojekte installiert, um eine Nachhaltigkeit des Aufenthalts im Kosovo zu gewährleisten.

 

Zu Frage 2:

Das gegenständliche Abkommen wurde unterzeichnet, ist aber noch nicht in Kraft getreten.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.