6846/AB XXIV. GP
Eingelangt am
18.01.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1086-III/1/b/2010
Wien, am . Jänner 2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 18. November 2010 unter der Zahl 6932/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „besondere Ermittlungsmaßnahmen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Der jährlich zu erstattende Bericht des unanhängigen Rechtsschutzbeauftragten beim Bundesministerium für Inneres ist gem. § 91d Abs. 4 SPG dem ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit auf dessen Verlangen zugänglich zu machen. Zu Fragen zum Inhalt dieses Jahresberichts, aus dem die den Gegenstand der Frage bildenden Zahlen stammen, ist auf das Einsichts- und Auskunftsrecht im Rahmen des genannten Ausschusses zu verweisen.
Zu den Fragen 4 bis 6:
In
den 776 Fällen der Ermittlung von Standortdaten wurden in 2 Fällen
ein IMSI Catcher verwendet.
Zu Frage 7:
Der Rechtsschutzbeauftragte beim Bundesministerium für Inneres ist nach den bestehenden Vorschriften nur über Auskunftsverlangen gemäß § 53 Abs. 3b SPG u.a. und nicht über den Einsatz des IMSI-Catchers zu verständigen.
Zu Frage 8:
In beiden Fällen handelte es sich um die Ankündigung bzw. Befürchtung eines Suizids.