6846/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

 

GZ: BMI-LR2220/1086-III/1/b/2010

Wien, am      . Jänner 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am                  18. November 2010 unter der Zahl 6932/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „besondere Ermittlungsmaßnahmen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Der jährlich zu erstattende Bericht des unanhängigen Rechtsschutzbeauftragten beim Bundesministerium für Inneres ist gem. § 91d Abs. 4 SPG dem ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit auf dessen Verlangen zugänglich zu machen. Zu Fragen zum Inhalt dieses Jahresberichts, aus dem die den Gegenstand der Frage bildenden Zahlen stammen, ist auf das Einsichts- und Auskunftsrecht im Rahmen des genannten Ausschusses zu verweisen.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

In den 776 Fällen der Ermittlung von Standortdaten wurden in 2 Fällen ein IMSI Catcher verwendet.

Zu Frage 7:

Der Rechtsschutzbeauftragte beim Bundesministerium für Inneres ist nach den bestehenden Vorschriften nur über Auskunftsverlangen gemäß § 53 Abs. 3b SPG u.a. und nicht über den Einsatz des IMSI-Catchers zu verständigen. 

 

Zu Frage 8:   

In beiden Fällen handelte es sich um die Ankündigung bzw. Befürchtung eines Suizids.