6850/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0070-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am     . Jänner 2011

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Neubauer und weitere Abgeordnete haben am 18. November 2010 unter der Nr. 6917/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Sicherstellung der Mobilität der Senioren gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø  Mit welchen Maßnahmen unterstützen Sie die Forderung, Mobilität auch für unsere ältere Generation sicherzustellen?

Ø  Welche Bemühungen haben Sie in der Vergangenheit unternommen, um speziell die Mobilität der Seniorinnen und Senioren sicherzustellen?

Ø  Was werden Sie unternehmen, um Verbesserungen in diesem Bereich voranzutreiben?

 

 

Aufgabe des Bundes gem. § 7 ÖPNRV-G 1999 ist die Sicherstellung eines Grundangebotes im Öffentlichen Schienenpersonennah- und –regionalverkehr. Im Rahmen der darauf aufbauenden Gemeinwirtschaftlichen Leistungsverträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen werden Zuschüsse des Bundes geleistet, wodurch auch die Ausgabe ermäßigter Tarife möglich ist.


Weiters können durch den Einsatz der öffentlichen Mittel in diesem Bereich verstärkt Schienenfahrzeuge mit ebenen, breiten Einstiegen angeschafft werden, was vor allem auch Seniorinnen und Senioren zugutekommt. Auch wurden und werden im Infrastrukturbereich Mittel des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie für die Modernisierung der Bahnhöfe (z.B. Lifteinbauten, Bahnsteiganhebungen) eingesetzt. So werden bis 2014 100 Bahnhöfe und Haltestellen modernisiert und größtenteils barrierefrei gestaltet.

 

Zu Frage 4:

Ø  Wird eine Vereinfachung für Senioren zur Beschaffung der Vorteilscard-Senioren angedacht und wenn ja, welche?

 

 

Die Festlegung der Ausgabemodalitäten von Fahrausweisangeboten fällt in den Zuständigkeits-bereich der Verkehrsunternehmen.

 

 

Zu Frage 5:

Ø  Haben Sie mit den ÖBB bzw. anderen Verkehrsbetrieben bereits Gespräche bzgl. geschlechtsunabhängiger Seniorentarife aufgenommen und wenn ja, wann, mit wem und mit welchem Ergebnis?

 

 

Ob und wie Tarifbestimmungen im Sinne einer Angleichung der Voraussetzungen zwischen Seniorinnen und Senioren geändert werden müssen, wird derzeit aufgrund einzelner Beschwerden von den Gerichten geprüft. Diese Entscheidungen sind jedenfalls abzuwarten.

 

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Ø  Wie hoch waren die Förderbeträge der einzelnen Bundesländer jeweils seit 2005 bezüglich Vorteilscard–Senioren bzw. sonstiger Seniorentarife?

Ø  Wie hoch waren die Förderbeiträge der einzelnen Bundesländer jeweils seit 2005 für ermäßigte Seniorenkarten im öffentlichen Verkehr?

 

Über Bestellungen der Länder und Gemeinden für ermäßigte Seniorenkarten kann seitens meines Ressorts keine Auskunft gegeben werden.