6860/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 

S91143/179-PMVD/2010                                                                                        18. Jänner 2011

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. November 2010 unter der Nr. 6956/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Brand im Lager des Bundesheer-Logistikzentrums Wels" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 3:

Ja.

Zu 2:

Nein.

Zu 4:

Der Kasernenzaun wurde gewaltsam geöffnet.


Zu 5:

Der Ausrufungspreis aller am Gelände abgestellter Fahrzeuge betrug 58.275 Euro.

Zu 6:

Der Sachschaden ist wesentlich höher, da der durch die Versteigerung erzielbare Erlös höher liegt, als der Ausrufungspreis. Der konkrete Sachschaden ist demnach nicht ermittelbar, da sich der Erlös erst nach erfolgter Versteigerung jedes einzelnen Fahrzeuges erheben lässt.

 

Zu 7:

In den Richtlinien für die Geräteverwaltung sind allgemeine Bestimmungen über die Lagerung von Versorgungsgütern – darunter fallen auch Fahrzeuge – angeführt. Bei nicht sensiblen Versorgungsgütern sind zumindest Vorkehrungen gegen Diebstahl und Einbruch, im gegenständlichen Fall Absperren der Fahrzeugtüren, Umzäunung sowie für notwendige Brandschutzmaßnahmen zu treffen (z. B. Aufstellung von Brandbekämpfungsgeräten, Feuerlöschern etc.).

Zu 8:

Der verantwortlichen Kommandant hat eine zeitlich begrenzte Verschärfung der Sicherheits­vorkehrungen angeordnet. Weiters wurde die Lagerumzäunung durch Stachelbandrollen verstärkt, um einen unbefugten Zutritt zu erschweren.