6860/AB XXIV. GP
Eingelangt am
18.01.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
S91143/179-PMVD/2010 18.
Jänner 2011
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. November 2010 unter der Nr. 6956/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Brand im Lager des Bundesheer-Logistikzentrums Wels" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 3:
Ja.
Zu 2:
Nein.
Zu 4:
Der Kasernenzaun wurde gewaltsam geöffnet.
Zu 5:
Der Ausrufungspreis aller am Gelände abgestellter Fahrzeuge betrug 58.275 Euro.
Zu 6:
Der Sachschaden ist wesentlich höher, da der durch die Versteigerung erzielbare Erlös höher liegt, als der Ausrufungspreis. Der konkrete Sachschaden ist demnach nicht ermittelbar, da sich der Erlös erst nach erfolgter Versteigerung jedes einzelnen Fahrzeuges erheben lässt.
Zu 7:
In den Richtlinien für die Geräteverwaltung sind allgemeine Bestimmungen über die Lagerung von Versorgungsgütern – darunter fallen auch Fahrzeuge – angeführt. Bei nicht sensiblen Versorgungsgütern sind zumindest Vorkehrungen gegen Diebstahl und Einbruch, im gegenständlichen Fall Absperren der Fahrzeugtüren, Umzäunung sowie für notwendige Brandschutzmaßnahmen zu treffen (z. B. Aufstellung von Brandbekämpfungsgeräten, Feuerlöschern etc.).
Zu 8:
Der verantwortlichen Kommandant hat eine zeitlich begrenzte Verschärfung der Sicherheitsvorkehrungen angeordnet. Weiters wurde die Lagerumzäunung durch Stachelbandrollen verstärkt, um einen unbefugten Zutritt zu erschweren.