6861/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.500/0014-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017  W i e n

 

Wien, am     . Jänner 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 18. November 2010 unter der Nr. 6958/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Straßenbaumaßnahmen im Bundesland Salzburg gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Welche Bauprojekte, die in die Zuständigkeit Ihres Ressorts fallende Gegenstände der Vollziehung betreffen, werden in den kommenden zehn Jahren im Bundesland Salzburg umgesetzt werden? (aufgegliedert auf Projekte, Baubeginn und voraussichtliches Bauende)

Ø  Welche Kosten werden für diese Bauprojekte anfallen? (aufgegliedert auf Projekte)

 

 

Im Bauprogramm 2011 – 2016 der ASFINAG sind im Bundesland Salzburg folgende Bauprojekte zur Umsetzung geplant:

 

·         A 10 Umweltentlastungsmaßnahmen Einhausung Flachau, Einhausung Eben

Umsetzung 2009-2011, Investitionen zw. 2011 und 2016 rd. EUR 4,9 Mio.

·         A 10 Umweltentlastungsmaßnahmen Zederhaus

Umsetzung 2013-2015, Investitionen zw. 2011 und 2016 rd. EUR 65,9 Mio.


·         A 10 Lärm- und Umweltentlastungsmaßnahmen Hüttau – St. Michael/Lungau

Umsetzung 2005-2020, Investitionen zw. 2011 und 2016 rd. EUR 82,7 Mio.

·         A 1 Halbanschlussstelle Hagenau

Umsetzung 2012, Investitionen zw. 2011 und 2016 rd. EUR 4,8 Mio.

·         A 10 Rastplatz Glanegg West und Untersberg Ost

Umsetzung 2012, Investitionen zw. 2011 und 2016 rd. EUR 11,1 Mio.

·         A 10 Rastplatz Fuschl und Wallersee

Umsetzung 2013, Investitionen zw. 2011 und 2016 rd. EUR 11,0 Mio.

·         Verkehrsbeeinflussungsanlage Salzburg

Umsetzung 2011-2013, Investitionen zw. 2011 und 2016 rd. EUR 14,2 Mio.

·         Alle weiteren kleineren Bauprojekte

Investitionen zw. 2011 und 2016 rd. EUR 16,7 Mio.

 

Die Umsetzung der Projekte ist vorbehaltlich technischer sowie verfahrensrechtlicher Rahmenbedingungen vorgesehen. Bei Eintreten terminlicher Risiken (Verzögerungen infolge Grundeinlöse, Beschwerden bei Höchstgerichten etc.) sind zeitliche Verschiebungen bei der Umsetzung möglich.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Welche Sanierungsmaßnahmen, die in die Zuständigkeit Ihres Ressorts fallende Gegenstände der Vollziehung betreffen, werden in den kommenden zehn Jahren im Bundesland Salzburg umgesetzt werden? (aufgegliedert auf Projekte, Sanierungsbeginn und voraussichtliches Sanierungsende)

Ø  Welche Kosten werden für diese Sanierungsmaßnahmen anfallen? (aufgegliedert auf Projekte)

 

Im Bauprogramm 2011 – 2016 der ASFINAG sind im Bundesland Salzburg folgende Sanierungsprojekte zur Umsetzung geplant:

 

·         A 10 Sanierung Tauerntunnel 1. Röhre

Umsetzung 2010-2011, Investitionen zw. 2011 und 2016 rd. EUR 19,0 Mio.

·         Alle weiteren kleineren Sanierungsprojekte (Deckeninstandsetzungen, Brückensanierungen etc.) Investitionen zw. 2011 und 2016 rd. EUR 67,3 Mio.

 

Die Umsetzung der Projekte ist vorbehaltlich technischer sowie verfahrensrechtlicher Rahmenbedingungen vorgesehen. Bei Eintreten terminlicher Risiken (Verzögerungen infolge Grundeinlöse, Beschwerden bei Höchstgerichten etc.) sind zeitliche Verschiebungen bei der Umsetzung möglich.

 

Zu Frage 5:

Ø  Welche bereits geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahmen, welche in die Zuständigkeit Ihres Ressorts fallende Gegenstände der Vollziehung betreffen, werden nun nach Ihrer Evaluierung der Infrastrukturprojekte nicht verwirklicht und warum?


 

Die Evaluierung der Infrastrukturprojekte hat im Bundesland Salzburg zu keinen Projektsänderungen geführt.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Ø  Entsteht der Republik Österreich durch die Absage bereits geplanter Bau- und Sanierungsmaßnahmen ein finanzieller Schaden?

Ø  Wenn ja, wie hoch ist dieser?

 

Durch die Evaluierung der Infrastrukturprojekte fallen für die ASFINAG zu den geplanten Kosten des Bauprogramms keine zusätzlichen Aufwendungen an.