6864/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0074-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 


Wien, am     . Jänner 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 18. November 2010 unter der Nr. 6961/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Entwicklung der Langsamfahrstellen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Ø  Wie viele Langsamfahrstellen (Anzahl) gibt es derzeit und zwar berechnet nach den „alten“ Angaben?

Ø  Wie viele Langsamfahrstellen (in Kilometern) gibt es derzeit und zwar berechnet nach den „alten“ Angaben?

Ø  Wie viele Langsamfahrstellen sind baustellenbedingt?

Ø  Inwieweit wurden die derzeit vorhandenen Langsamfahrstellen bei der Erstellung des aktuellen Fahrplanes einbezogen und führen daher offiziell nicht zu Verspätungen der Züge?

Ø  Welche Fahrzeitverkürzungen wären auf welchen Strecken möglich, wenn man die Langsamfahrstellen beseitigen/vermeiden/beenden könnte?

Ø  Welche baustellenbedingte Langsamfahrstellen werden jeweils in den nächsten 3 Jahren aufgelasen?

Ø  Welche sonstigen Langsamfahrstellen werden jeweils in den nächsten 3 Jahren aufgelassen?


Die Problematik der Langsamfahrstellen hat mich schon vor einiger Zeit veranlasst, die Organe der ÖBB-Infrastruktur AG dringend zu ersuchen, auf deren Beseitigung und Vermeidung gerade im Kernnetz besonderes Augenmerk zu legen. Die Erreichung dieser Zielsetzung wird auch durch Kennzahlen in den Zuschussverträgen nach § 42 Bundesbahngesetz verfolgt. Im Zusammenhang mit den Zuschussverträgen werden - so wie seit 2009 praktiziert – Zielvorgaben und Kennzahlen (insbesondere im Hinblick auf Netzqualität und Sicherheit) enthalten sein, um die von der ÖBB- Infrastruktur AG erbrachten Leistungen messbar zu machen. Die operative Reduzierung der Langsamfahrstellen und der konkrete Mitteleinsatz sind Angelegenheit des ÖBB-Managements und fallen nicht in meine Ingerenz. Auch die näheren Einzelheiten über Langsamfahrstellen sind als unternehmensinterne Daten der ÖBB-Infrastruktur AG anzusehen und fallen daher unter die Verantwortung der Organe dieser Gesellschaft. Die diesbezüglichen Anfragepunkte sind daher nicht vom Interpellationsrecht umfasst. Ich darf hierzu auf Artikel 52 B-VG und § 90 GOG des Nationalrates verweisen.