6864/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.01.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
|
||||
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
A-1017 W i e n
Wien, am . Jänner 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 18. November 2010 unter der Nr. 6961/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Entwicklung der Langsamfahrstellen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Ø Wie viele Langsamfahrstellen (Anzahl) gibt es derzeit und zwar berechnet nach den „alten“ Angaben?
Ø Wie viele Langsamfahrstellen (in Kilometern) gibt es derzeit und zwar berechnet nach den „alten“ Angaben?
Ø Wie viele Langsamfahrstellen sind baustellenbedingt?
Ø Inwieweit wurden die derzeit vorhandenen Langsamfahrstellen bei der Erstellung des aktuellen Fahrplanes einbezogen und führen daher offiziell nicht zu Verspätungen der Züge?
Ø Welche Fahrzeitverkürzungen wären auf welchen Strecken möglich, wenn man die Langsamfahrstellen beseitigen/vermeiden/beenden könnte?
Ø Welche baustellenbedingte Langsamfahrstellen werden jeweils in den nächsten 3 Jahren aufgelasen?
Ø Welche sonstigen Langsamfahrstellen werden jeweils in den nächsten 3 Jahren aufgelassen?
Die Problematik der Langsamfahrstellen hat mich schon vor einiger Zeit veranlasst, die Organe der ÖBB-Infrastruktur AG dringend zu ersuchen, auf deren Beseitigung und Vermeidung gerade im Kernnetz besonderes Augenmerk zu legen. Die Erreichung dieser Zielsetzung wird auch durch Kennzahlen in den Zuschussverträgen nach § 42 Bundesbahngesetz verfolgt. Im Zusammenhang mit den Zuschussverträgen werden - so wie seit 2009 praktiziert – Zielvorgaben und Kennzahlen (insbesondere im Hinblick auf Netzqualität und Sicherheit) enthalten sein, um die von der ÖBB- Infrastruktur AG erbrachten Leistungen messbar zu machen. Die operative Reduzierung der Langsamfahrstellen und der konkrete Mitteleinsatz sind Angelegenheit des ÖBB-Managements und fallen nicht in meine Ingerenz. Auch die näheren Einzelheiten über Langsamfahrstellen sind als unternehmensinterne Daten der ÖBB-Infrastruktur AG anzusehen und fallen daher unter die Verantwortung der Organe dieser Gesellschaft. Die diesbezüglichen Anfragepunkte sind daher nicht vom Interpellationsrecht umfasst. Ich darf hierzu auf Artikel 52 B-VG und § 90 GOG des Nationalrates verweisen.