6869/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.01.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Mag.a Barbara PRAMMER Parlament A-1017 W i e n
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Wien, am . Jänner 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Zanger und weitere Abgeordnete haben am 19. November 2010 unter der Nr. 6973/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Zukunft der S 36 und anderer steirischer Infrastrukturvorhaben gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Wann und in welcher Form soll die Verlängerung der Murtal-Schnellstraße (S 36) von Judenburg nach Scheifling nunmehr verwirklicht werden?
Ø Welche baulichen und sonstigen Maßnahmen sind zu welchem Zeitpunkt bezüglich der S 36 geplant?
Ø Welche baulichen und sonstigen Maßnahmen sind zu welchem Zeitpunkt bezüglich der S 37 geplant?
Aufgrund der Aufnahme der S 37 Klagenfurter Schnellstraße in den Anhang des Bundesstraßengesetzes (BStG) im Mai 2006 stellte auch die Verkehrsprognose für die S 36 Murtal Schnellstraße auf einen durchgehenden hochrangigen Ausbau der Achse S 6 – S 36 – S 37 im Jahr 2020 ab. Die bisherigen Planungen zur S 37 haben jedoch gezeigt, dass eine Umsetzung zwischen Scheifling und Friesach mit großen technischen Schwierigkeiten und hohen Kosten verbunden ist. Aus wirtschaftlichen Gründen werden die weiteren Planungen für diesen Abschnitt daher auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.
Daher sind auch die
bisherigen Planungsgrundlagen der S 36 Murtal Schnellstraße zwischen
Judenburg und Scheifling zu hinterfragen, insbesondere die sofortige,
durchgehende Errichtung einer 4-streifigen Bundesstraße unter
Aufrechterhaltung einer parallel geführten Landesstraße.
Dazu wurde eine gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Land Steiermark installiert, die
nun möglichst rasch alle Möglichkeiten sowie Untersuchungen in
der für die Entscheidungen notwendigen Planungstiefe vornimmt. Erst nach
den darauf aufbauenden Entscheidungen können konkrete Zeitpläne
genannt werden.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Ø Welche konkreten Investitionen in die Straßeninfrastruktur wird es in den kommenden Jahren in der Steiermark geben?
Ø Wann wird es diese Investitionen geben?
Ø Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die dafür jeweils zur Verfügung stehen?
Im Bauprogramm der ASFINAG ist für die Jahre 2011 bis 2016 die Umsetzung folgender Projekte geplant:
· A 9 Bosruck Tunnel, 2. Röhre und Sanierung 1. Röhre,
Umsetzung 2009-2015, Kosten rd. EUR 320 Mio.
· A 9 Pyhrn Autobahn, Gleinalmtunnel 2. Röhre und Sanierung 1. Röhre,
Umsetzung 2013-2019, Kosten rd. EUR 316 Mio.
· S 7 Fürstenfelder Schnellstraße, Riegersdorf–Dobersdorf,
Umsetzung 2011-2015, Kosten rd. EUR 431 Mio.
· A 9 Pyhrn Autobahn, Rastplatz Premstätten,
Umsetzung 2012, Kosten rd. EUR 1,6 Mio.
· A 9 Pyhrn Autobahn, Halbanschlussstelle Hengsberg,
Umsetzung 2013, Kosten rd. EUR 3,5 Mio.
· S 35 Brucker Schnellstraße, Anschlussstelle Bruck/Mur-Einöd,
Umsetzung 2013, Kosten rd. EUR 5,5 Mio.
· A 2 Süd Autobahn, Rastplatz Krachelberg Süd + Nord,
Umsetzung 2011/12, Kosten rd. EUR 6,3 Mio.
· A 2 Süd Autobahn, Rastplatz St. Johann,
Umsetzung 2011/12, Kosten rd. EUR 6,7 Mio.
· A 2 Süd Autobahn, Rastplatz Lindegg Ost + West,
Umsetzung 2012, Kosten rd. EUR 6,7 Mio.
· A 2 Süd Autobahn, Verkehrskontrollplatz Ilztal
Umsetzung 2012, Kosten rd. EUR 4,2 Mio.
· A 2 Süd Autobahn, Anschlussstelle Riegersburg,
Umsetzung 2012/13, Kosten rd. EUR 9,9 Mio.
· A 2 Süd Autobahn, Generalerneuerung Zöbern–Pinggau,
Umsetzung 2011/12, Kosten rd. EUR 51,5 Mio.
· A 2 Süd Autobahn, Generalerneuerung Steinberg Unterwald,
Umsetzung 2012/13, Kosten rd. EUR 22 Mio.
· A 2 Süd Autobahn, Umbau Knoten Graz Ost
Umsetzung 2012, Kosten rd. EUR 13 Mio.
· A 9 Pyhrn Autobahn, Instandsetzung E22 bis E28 (Lebring – Leibnitz) inkl. Fahrbahn, Umsetzung 2012/2013, Kosten rd. EUR 24 Mio.
In Summe sind für die Jahre 2011 bis 2016 Investitionen in Höhe von rd. EUR 1,2 Mrd. vorgesehen.
Die genannten Termine und Kosten sind vorbehaltlich technischer sowie verfahrensrechtlicher Rahmenbedingungen zu betrachten. So sind etwa bei Eintreten terminlicher Risiken (Verzögerungen infolge Grundeinlöse, Beschwerden bei Höchstgerichten etc.) zeitliche Verschiebungen bei der Umsetzung möglich.