6871/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 19. November 2010 unter der Zl. 6970/J-NR/2010 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Mietunterstützung für die OPEC“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Das Amtssitzabkommen Österreich - OPEC (BGBl. Nr. 382/1974 idF BGBl. III Nr. 99/2001)
beinhaltete die 1996 per Notenwechsel zwischen dem Außenministerium und der OPEC
eingegangene Verpflichtung der Republik
Österreich Mietkosten für die Liegenschaften in
1020 Wien, Obere Donaustraße 93, die den damaligen Amtssitz der OPEC bildeten, zu tragen.
Diese Vereinbarung galt so lange, bis die Regierung in der Lage war, einen geeigneten Platz
als dauernde Amtssitzliegenschaft für die OPEC zur Verfügung zu stellen. Mit dem neuen
OPEC Amtssitz Wipplingerstraße 33 ist die Republik Österreich ihrer völkerrechtlichen
Verpflichtung hinsichtlich eines dauernden Amtssitzes nachgekommen.

Die Republik Österreich refundiert der OPEC seit dem Jahre 1996 die Nettomietkosten. Die
Stadt Wien leistet dem Bund für die Übernahme der Mietkosten auf Grund einer
Vereinbarung aus dem Jahr 1996 einen Kostenbeitrag zu den Nettomietkosten mit einem
Kostenteilungsschlüssel von 50:50. Der Bundesanteil ist im Bundesministerium für
europäische und internationale Angelegenheiten budgetiert.


Zu Frage 4:

Gemäß Wertsicherungsklausel im Mietvertrag für das Amtsgebäude Obere Donaustraße 93
erhöhten sich die Mietkosten für die Monate Jänner bis Oktober 2009 gegenüber dem
Vergleichszeitraum 2008 um EUR 11.511,90 (nur Bundesanteil).

Der Umzug von der Liegenschaft Obere Donaustraße 93 in das neue Amtsgebäude in der
Wipplingerstraße 33 erfolgte im November 2009. Durch die höhere Miete des neuen
Amtsitzes erhöhten sich die Mietkosten für die Monate November bis Dezember 2009 um
€ 69.895,88 (nur Bundesanteil).

Zu den Fragen 5 bis 10:

Die Übernahme der Nettomiete des neuen Amtsgebäudes wurde mit Änderungsprotokoll zum
o.z. Amtssitzabkommen BGBl. III Nr. 97/2010 vom 25. August 2010 mit jährlich
€ 1.884.000 (wertgesichert) festgelegt. Die Stadt Wien hat sich im Interesse der Erhaltung der
OPEC am Amtssitz Wien neuerlich bereit erklärt, sich auch an den Mietkosten für das
nunmehrige Objekt Wipplingerstraße 33 mit einem Anteil von 50 % zu beteiligen.

Mit dieser nunmehr endgültigen Lösung konnte der Verbleib der OPEC langfristig gesichert
werden.

Die Übernahme der Nettomiete erfolgt aufgrund einer völkerrechtlichen Verpflichtung. Eine
Reduktion oder ein Auslaufen der Unterstützung der OPEC sind daher nicht möglich und
werden auch nicht angestrebt.