6880/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 23. November 2010 unter der Zl. 6988/J-NR/2010 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Personal- und Sachkosten beim EAD
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) wird neben der Zentrale in Brüssel auch alle
Delegationen der Europäischen Union weltweit umfassen. Ein wesentlicher Teil des Personals
der Delegationen wird weiterhin dem Personalstand der Kommission zugerechnet, während
die Leitungsfunktionen von Angehörigen des EAD wahrgenommen werden. Somit erklärt
sich der hohe Anteil von Leitungsfunktionen beim EAD.

Zu Frage 2:

Der Stellenplan des EAD umfasst für 2010 insgesamt 1625 Planstellen. Darüber hinaus
verfügt der EAD über weitere 2077 Vollzeitäquivalente (nationale Sachverständige,
Vertragsbedienstete, Leiharbeits- und Ortskräfte, letztere vor allem in den Delegationen), die
zum überwiegenden Teil von der Europäischen Kommission und dem Generalsekretariat des
Rates übernommen worden sind. 60 Ortskräfte in Delegationen und 10 Vertragsbedienstete in
der Zentrale sind neu hinzugekommen. Für 2011 sind zusätzliche 18 Planstellen beantragt
worden.


Zu den Fragen 3 bis 6 und 9:

Derzeit liegt erst ein provisorisches Organigramm vor, das noch anzupassen sein wird. Die
von der Europ
äischen Kommission und dem Generalsekretariat des Rates an den EAD
übertragenen EU-Beamten behalten Rang und Gehaltsstufe bei und sind dementsprechend
einzusetzen. Abgesehen von Leitungsfunktionen in der Zentrale wird ein großer Teil der EAD
Angehörigen als Leiter oder stellvertretender Leiter der Delegationen der Europäischen Union
eingesetzt werden. Derzeit sind in der Generaldirektion RELEX, die großteils in den EAD
wechseln wird, in der Zentrale und in den Delegationen insgesamt rund 50 Österreicherinnen
und Österreicher tätig. Auf Anregung Österreichs wird der EAD in Ländern, in denen der
jeweilige Herkunftsstaat über keine Botschaft verfügt, als Erstanlaufstelle für EU Bürger in
Notsituationen dienen. Der EAD kann Botschaften nicht ersetzen, die nationale Interessen in
Bereichen wie zwischenstaatliche Beziehungen, Wirtschaft und Kultur vertreten und
konsularische Leistungen anbieten.

Zu den Fragen 7 und 8:

Ausschreibungen für Zugeteiltenposten an den Delegationen sowie Leitungsfunktionen in der
Zentrale sind noch im Gange. Ein Österreicher ist derzeit Leiter der EU-Delegation in
Montenegro.

Zu Frage 10:

Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird die Höhe des Verdiensts der EU-
Beamten und sonstigen Bediensteten von Rat und Europäischem Parlament gemeinsam
entschieden. Die Höhe des Verdiensts für die einzelnen Verwendungsgruppen ist für alle EU-
Bediensteten derselben Funktionsgruppe in Rat, Kommission und Europäischem Parlament
gleich.

Zu den Fragen 11 bis 15:

Die Gebarung des EAD unterliegt der Kontrolle des Europäischen Rechnungshofes.
Auch auf Drängen Österreichs wurde im Ratsbeschluss zur Errichtung des EAD ausdrücklich
festgehalten, dass dessen Einrichtung dem Grundsatz der Kostenwirksamkeit verpflichtet ist
und möglichst haushaltsneutral erfolgen soll.