6880/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.01.2011
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am
23. November 2010 unter der Zl. 6988/J-NR/2010 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Personal- und Sachkosten beim EAD“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der
Europäische Auswärtige Dienst (EAD) wird neben der Zentrale in
Brüssel auch alle
Delegationen
der Europäischen Union weltweit umfassen. Ein wesentlicher Teil des
Personals
der
Delegationen wird weiterhin dem Personalstand der Kommission zugerechnet,
während
die
Leitungsfunktionen von Angehörigen des EAD wahrgenommen
werden. Somit erklärt
sich
der hohe Anteil von Leitungsfunktionen beim EAD.
Zu Frage 2:
Der
Stellenplan des EAD umfasst für 2010 insgesamt 1625 Planstellen.
Darüber hinaus
verfügt
der EAD über weitere 2077 Vollzeitäquivalente (nationale
Sachverständige,
Vertragsbedienstete, Leiharbeits- und Ortskräfte, letztere vor allem in
den Delegationen), die
zum überwiegenden Teil von der Europäischen Kommission und dem
Generalsekretariat des
Rates
übernommen worden sind. 60 Ortskräfte in Delegationen und 10
Vertragsbedienstete in
der
Zentrale sind neu hinzugekommen. Für 2011 sind zusätzliche 18
Planstellen beantragt
worden.
Zu den Fragen 3 bis 6 und 9:
Derzeit
liegt erst ein provisorisches Organigramm vor, das noch anzupassen sein wird.
Die
von der Europäischen Kommission und dem Generalsekretariat des
Rates an den EAD
übertragenen EU-Beamten behalten Rang und Gehaltsstufe bei und sind
dementsprechend
einzusetzen.
Abgesehen von Leitungsfunktionen in der Zentrale wird ein großer Teil der
EAD
Angehörigen als Leiter oder stellvertretender Leiter der Delegationen der
Europäischen Union
eingesetzt
werden. Derzeit sind in der Generaldirektion RELEX, die großteils in den
EAD
wechseln wird, in der Zentrale und in den Delegationen insgesamt rund 50
Österreicherinnen
und Österreicher
tätig. Auf Anregung Österreichs wird der EAD in Ländern, in
denen der
jeweilige Herkunftsstaat über keine Botschaft verfügt, als
Erstanlaufstelle für EU Bürger in
Notsituationen dienen. Der EAD kann Botschaften nicht ersetzen, die nationale
Interessen in
Bereichen wie zwischenstaatliche
Beziehungen, Wirtschaft und Kultur vertreten und
konsularische Leistungen anbieten.
Zu den Fragen 7 und 8:
Ausschreibungen
für
Zugeteiltenposten an den Delegationen sowie Leitungsfunktionen in der
Zentrale
sind noch im Gange. Ein Österreicher ist derzeit Leiter der EU-Delegation
in
Montenegro.
Zu Frage 10:
Seit
dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird die Höhe des Verdiensts
der EU-
Beamten und sonstigen Bediensteten von Rat und Europäischem Parlament
gemeinsam
entschieden.
Die Höhe des Verdiensts für die einzelnen Verwendungsgruppen ist
für alle EU-
Bediensteten
derselben Funktionsgruppe in Rat, Kommission und Europäischem Parlament
gleich.
Zu den Fragen 11 bis 15:
Die Gebarung
des EAD unterliegt der Kontrolle des Europäischen
Rechnungshofes.
Auch auf Drängen Österreichs wurde im Ratsbeschluss zur Errichtung
des EAD ausdrücklich
festgehalten, dass
dessen Einrichtung dem Grundsatz der Kostenwirksamkeit verpflichtet ist
und möglichst haushaltsneutral
erfolgen soll.