6902/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.01.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1164-II/1/2010

Wien, am       . Jänner 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben am     26. November 2010 unter der Zahl 6996/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Einsatz von italienischen Streitkräften in Tirol“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2, 8, 11 bis 16:

Im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen Österreich und Italien bestehen auf Basis einer zwischenstaatlichen Vereinbarung (Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit; BGBl. III Nr. 52/2000, ausgegeben am 14. April 2000) verschiedene Kooperationsbereiche. Im gegenständlichen Fall umfassen diese unter anderem auch Hospitationen von polizeilichen Organen (Carabinieri) im Rahmen der Aus- und Fortbildung zwecks Vertiefung der gegenseitigen Kenntnis über die Polizeiorganisation, deren Aufgaben und Einsatztechniken.


Hospitationen von polizeilichen Organen im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit zur Aus- und Fortbildung und des berufspezifischen Erfahrungsaustausches stellen eine inter-national übliche Vorgangsweise dar.

 

Zu Frage 3:

Die beiden hospitierenden Carabiniere-Bediensteten hatten im Zuge der Hospitation keinerlei hoheitliche Befugnisse.  

 

Zu Frage 4:

Keine.

 

Zu Frage 5:

Die Hospitation erfolgte vom 2. bis 12. Dezember 2010.

 

Zu Frage 6:

Die beiden hospitierenden Carabiniere-Bediensteten standen unter Leitung des Stadtpolizeikommandos Innsbruck.

 

Zu Frage 7:

Dem Bundesministerium für Inneres entstanden keine Kosten.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Die Hospitation erfolgte auf Basis einer gemeinsamen Initiative des Landespolizeikommandos für Tirol und der Carabiniere-Führung des Bereiches Trentino/Bozen und wurde vom Bundesministerium für Inneres genehmigt.

 

Zu Frage 17:

Nein.