6908/AB XXIV. GP
Eingelangt am
27.01.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0192-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 26. JAN. 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Christian Lausch, Kolleginnen
und Kollegen vom 2. Dezember 2010, Nr. 7060/J, betreffend
Aluminiumschlackedeponie im Westen Wiener Neustadts
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen vom 2. Dezember 2010, Nr. 7060/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Die Verdachtsflächenmeldung nach Altlastensanierungsgesetz 1989 (ALSAG) durch den Landeshauptmann (LH) von Niederösterreich (NÖ) erfolgte mit 24.10.1989, die Ausweisung als Altlast N 6 „Aluminiumschlackendeponie“ durch die damalige Umweltministerin mit 19.2.1991 (nach Gefährdungsabschätzung des Umweltbundesamtes vom 10.1.1991). Mit der Altlastenausweisung war der LH von NÖ nach § 17 ALSAG zuständige Behörde zur Entscheidung über notwendige Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen.
Zu den Fragen 2 bis 7:
Nach Anerkennung der gegenständlichen Altlast als § 18 ALSAG-Fall im Oktober 2004 (sofern nicht einem Verpflichteten nach § 17 ALSAG vom LH ein Auftrag zur Sicherung oder Sanierung erteilt werden kann, führt der Bund als Träger von Privatrechten die erforderlichen Maßnahmen nach Maßgabe der Prioritätenklassifizierung und der vorhandenen Mittel durch), wurde vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) die Bundesaltlastensanierungsgesellschaft GmbH (BALSA) mit der Bearbeitung betraut (August 2005).
Davor wurde seitens des Landes NÖ ein umfangreiches Monitoring betrieben, wodurch auch im Hinblick auf die Erstellung eines Sanierungsprojektes wichtige Daten gesammelt werden konnten.
In weiterer Folge wurde von der BALSA ein umfangreiches Detailerkundungsprogramm ausgearbeitet und nach Bundesvergabegesetz ausgeschrieben und vergeben. Ziele waren insbesondere die genaue Ermittlung der Abfallqualitäten und der vorhandenen Kubaturen, die detaillierte Erfassung der hydrogeologischen Verhältnisse und insbesondere die über das Grundwasser emittierten Schadstofffrachten. Die Durchführung der Erkundungsmaßnahmen (Bohrungen, Schürfe, Errichtung von zusätzlichen Grundwassersonden etc.) erfolgte im Wesentlichen im Jahr 2007. Neben der laufenden Grundwasseranalytik wurden sodann vor allem Untersuchungen an der Aluschlacke im Hinblick auf mögliche Behandlungswege von der dazu beauftragten Montanuniversität Leoben vorgenommen (2008).
Darauf aufbauend wurden von der BALSA in mehreren Variantenstudien technisch mögliche Sicherungs- und Sanierungsverfahren untersucht und bewertet. Im Herbst 2010 wurde dem BMLFUW ein finaler Projektvorschlag vorgelegt.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen wird nunmehr die BALSA mit der Ausarbeitung eines Einreichprojektes beauftragt werden.
Zu Frage 8:
Eine Verpflichtung der vermeintlichen Verursacherin durch den LH von NÖ gestaltete sich insofern schwierig, als diese auch für eine weitere, in unmittelbarer Nähe gelegene Altlast zur Verantwortung gezogen werden sollte (Altlast N 9, „Mülldeponie Helene Berger“, Prioritätenklasse I), und diese Altlast schließlich erst im Rahmen einer Ersatzvornahme saniert werden konnte.
Mit der Anerkennung als § 18 ALSAG Fall und dem Übergang der Sanierungsverantwortung auf den Bund wurden vom BMLFUW rasch zielgerichtete Maßnahmen ergriffen.
Zu Frage 9:
Nach Ausarbeitung eines Detailprojektes soll dieses noch im ersten Halbjahr 2011 beim Land Niederösterreich zur Genehmigung eingereicht werden. In weiterer Folge müssen die durchzuführenden Maßnahmen europaweit ausgeschrieben werden. Die Räumung selbst wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Die Altlast N 6 „Aluminiumschlackendeponie“ wird weiterhin laufend überwacht.
Zu den Fragen 10 bis 12:
Seit dem Inkrafttreten des Altlastensanierungsgesetzes im Jahr 1989 werden laufend Altablagerungen und Altstandorte erhoben und von den Landeshauptleuten dem BMLFUW in Form von Verdachtsflächenmeldungen bekannt gegeben. Nach einer Risikoabschätzung werden Verdachtsflächen zumeist näher untersucht und die Ergebnisse in einer Gefährdungsabschätzung bewertet. Soweit durch diese Bewertung der Verdacht einer erheblichen Gefährdung bestätigt wird, erfolgt die Altlastenausweisung per Verordnung.
Mit Stand 01.12.2010 wurden bislang 257 Altlasten ausgewiesen, 108 Altlasten davon gelten bereits als saniert bzw. gesichert. Bei 77 Altlasten befinden sich Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen aktuell in Durchführung.
Sämtliche Altlasten werden per Altlastenatlasverordnung ausgewiesen und veröffentlicht – zuletzt im BGBl. II Nr. 328/2010, in Kraft getreten per 01.11.2010.
Mit dem ALSAG hat Österreich als eines der ersten europäischen Länder koordinierte Schritte in Richtung einer gezielten Erfassung von Verdachtsflächen und der Sanierung von Altlasten unternommen. Neben der Festlegung von allgemeinen Rahmenbedingungen wurde vor allem eine Finanzierungsgrundlage für die Förderung und Umsetzung entsprechender Projekte geschaffen. Auf Grund der in Vollziehung des ALSAG bisher getroffenen Maßnahmen, einschließlich der aufgewendeten Mittel, liegt Österreich in der Bewältigung der Altlastenproblematik im europäischen Spitzenfeld.
Der Bundesminister: