6909/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.01.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0190-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 26. JAN. 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen vom 2. Dezember 2010, Nr. 7069/J, betreffend Aktivitäten des Bundesministers gegen die Laufzeitverlängerung deutscher Atomkraftwerke

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen vom 2. Dezember 2010, Nr. 7069/J, teile ich Folgendes mit:

 

Eingangs sei auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6792/J vom 29. Oktober 2010 verwiesen. Die einzelnen Fragen, soweit sie einen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffen, beantworte ich wie folgt:


Zu Frage 1:

 

Die Entscheidung der deutschen Bundesregierung ist natürlich ein Rückschlag für eine moderne Energiepolitik in Europa. Ich halte weiterhin an meiner bekannten Position fest! Erneuerbare Energien sind die Zukunft der Energieversorgung – Atomkraft ist keine Antwort auf den Klimawandel.

 

Das habe ich bereits am 5. September 2010, an dem die politische Einigung auf den neuen deutschen „Atomkonsens“ bekannt wurde, deutlich gemacht und meine Ablehnung und Enttäuschung zum Ausdruck gebracht. In der Folge habe ich mich mehrfach an meinen deutschen Amtskollegen gewandt und unsere klare Haltung dargelegt. Auch gegenüber dem neuen deutschen Botschafter habe ich unmissverständlich klargemacht, dass die Laufzeitverlängerungen erhebliche Implikationen für die Sicherheit auch der österreichischen Bevölkerung und für die Umwelt mit sich bringen und ich daher alle zu Gebote stehenden Mittel zum Schutz der österreichischen Bevölkerung einsetzen werde.

 

Am 28. September 2010 hat auf meine Initiative hin die gesamte Bundesregierung klar Position bezogen und die von mir vorgeschlagene Vorgangsweise bestätigt. Am 2. November 2010 hat sich die Bundesregierung erneut mit der Thematik befasst und die von mir – gemeinsam mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten – ergriffenen Maßnahmen unterstützt.

 

Zu Frage 2:

 

Nach den unverändert fortbestehenden Regelungen des bislang geltenden Gesetzes – insbesondere zur Übertragbarkeit der Strommengen – ist kein fester Endzeitpunkt der Elektrizitätserzeugung für die einzelnen Kernkraftwerke vorgeschrieben. Die Faktoren, mit denen die zeitlichen Festlegungen des Energiekonzeptes in die Reststrommengen der 11. AtG-Novelle umgerechnet werden, wurden unverändert aus dem „Atomkonsens“ von 2002 übernommen. Die Laufzeit der 17 Kernkraftwerke in Deutschland wird um durchschnittlich 12 Jahre verlängert. Bei Kernkraftwerken mit Beginn des Leistungsbetriebs bis einschließlich 1980 wird die Laufzeit um 8 Jahre verlängert, bei den jüngeren beträgt der Zeitraum der Verlängerung 14 Jahre. Abgesehen von der Möglichkeit der Übertragung von Strommengen wird vor allem die Dauer geplanter aber auch ungeplanter Betriebsstillstände die tatsächlichen Laufzeiten beeinflussen.


Zu Frage 3:

 

Da die Betriebsgenehmigungen der deutschen Kernkraftwerke seinerzeit (1975 bis 1988) – wie in den meisten europäischen Staaten – unbefristet erteilt wurden, ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine UVP-Pflicht der Anhebung der Reststrommengen.

 

Das neue Energiekonzept ist von den Begriffsbestimmungen des Art. 2 (a) der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-RL) nicht erfasst, da das Energiekonzept nicht aufgrund einer Rechts- oder Verwaltungsvorschrift verpflichtend zu erstellen ist. Daher ist das Energiekonzept nicht vom Anwendungsbereich der SUP-RL erfasst.

 

Zu Frage 4:

 

Nach derzeitigem Informationsstand liegen keine Verletzungen von europäischem oder internationalem Recht vor, die eine rechtliche Handhabe bieten könnten, eine Laufzeitverlängerung grundsätzlich zu verhindern. Selbst innerstaatlich ist völlig offen, ob einer allfälligen Beschwerde vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht stattgegeben würde und was dies gegebenenfalls für Konsequenzen hätte. Selbstverständlich werden von der Bundesregierung aber alle politischen Möglichkeiten genutzt um die Interessen der österreichischen Bevölkerung zu wahren.

 

Der Bundesminister: