6911/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.01.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0194-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 26. JAN. 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen
und Kollegen vom 2. Dezember 2010, Nr. 7074/J, betreffend
handelnde Personen AMA
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 2. Dezember 2010, Nr. 7074/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Die "Förderung des Agrarmarketings" ist eine gesetzliche Aufgabe der Agrarmarkt Austria (AMA), welche im eigenen Wirkungsbereich gem. § 3 Abs. 1 Z 3 AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376/1992, vollzogen wird.
Zur Durchführung dieser Aufgabe hat die AMA 1995 gem. § 39a leg. cit. die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH gegründet, welche diese Aufgabe wahrnimmt.
Zu den Fragen 2 und 3:
Alleiniger Geschäftsführer der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH ist Dr. Stephan Mikinovic.
Nach § 15 Abs. 1 3. Satz GmbHG, RGBl. Nr. 58/1906 idgF, erfolgt die Bestellung durch die Gesellschafter. Die Bestellung von Dr. Stephan Mikinovic erfolgte in der Sitzung der Generalversammlung der AMA-Marketing-GmbH vom 28.6.2007.
Zu Frage 4:
Die Ausschreibung eines/r Geschäftsführers/in der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH erfolgte am 17.03.2007 sowohl im Amtsblatt der Wiener Zeitung als auch in der KarriereLounge der Zeitung "Die Presse".
Zu Frage 5:
Der Wortlaut der Ausschreibung lautete:
Agrar Markt Austria
Marketing GesmbH.
Generalversammlung
Dresdner Straße 70
A-1200 Wien
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG EINES/R GESCHÄFTSFÜHRERS/IN
Gemäß §§ 2 bis 4 des Stellenbesetzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 26/1998, wird die Funktion eines/r Geschäftsführers/in ab 1. Jänner 2008 ausgeschrieben.
Die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH. mit dem Sitz in 1200 Wien, Dresdner Straße 68a, wurde gemäß § 39a AMA-Gesetz, BGBl.Nr. 376/1992 i.d.g.F. für die Durchführung der Aufgaben des Agrarmarketings errichtet. Alleiniger Gesellschafter ist die Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria mit dem Sitz in 1200 Wien, Dresdner Straße 70.
Die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH. besetzt ab 1. Jänner 2008 die Position eines/r
Geschäftsführers/in
Tätigkeiten und Aufgabenbereich:
– Durchführung des Agrarmarketings im Umfang der §§ 21a und 39a AMA-Gesetz
– Leitung der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH., sowie Entscheidung und Verfügung in allen gesellschaftlichen Angelegenheiten, die nach dem Gesetz, dem Gesellschaftsvertrag oder einem Gesellschafterbeschluss nicht der Generalversammlung vorbehalten sind.
Anstellungserfordernisse:
– Bei nicht österreichischen Staatsbürgern Nachweis der Möglichkeit einer nach den österreichischen Gesetzen zulässigen Beschäftigung
– Kenntnis auf dem Gebiet der österreichischen Verwaltung
– Fähigkeit zur Verhandlungs- und Menschenführung, organisatorische Fähigkeiten und Entscheidungsfreudigkeit
– Umfassende Erfahrung im Bereich des Marketing für die Agrar- und Lebensmittelwirtschaft
– Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung auf dem Gebiet des Marketing in eigenverantwortlicher Tätigkeit. Wünschenswert sind internationale Erfahrung oder Praxis in internationalen Unternehmen sowie Kenntnisse der für Österreich bedeutenden Auslandsmärkte für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
– Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Leitung einer Kapitalgesellschaft
– Kenntnisse der Marketinginstrumentarien in der EU
– Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Qualitätssicherung agrarischer Produkte
– Abgeschlossenes Studium der Wirtschaftswissenschaft, insbesondere mit besonderer Ausbildung auf dem Gebiet des Marketing oder gleichwertige langjährige Berufserfahrung
Weibliche Bewerberinnen werden ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen. Bewerberinnen, die zumindest gleich gut qualifiziert sind wie der am besten qualifizierte männliche Bewerber, werden bei der Bewerbung vorrangig berücksichtigt.
Schriftliche Bewerbungen sind bis Dienstag, 24. April 2007 an die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH., Generalversammlung, Dresdner Straße 70, 1200 Wien, in einem verschlossenen Kuvert mit dem Vermerk „Bewerbung Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH. – Geschäftsführer/in“ zu richten. Die Bewerbungen haben einen Lebenslauf, die Darstellung der bisherigen Berufspraxis, die Gehaltsvorstellungen sowie die Gründe zu enthalten, die den Bewerber/die Bewerberin für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Die Generalversammlung
der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH.
Dipl.Ing. WEIHS e.h. Mag. SCHÖPPL e.h.
Zu Frage 6:
Die Qualifikationen wurden insbesondere auch durch seine langjährige, einschlägige und erfolgreiche Tätigkeit für die AMA und ab 1995 für die AMA-Marketing GmbH nachgewiesen.
Zu Frage 7:
Der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH wurde der Status der Gemeinnützigkeit gemäß § 34 ff BAO zuerkannt. Eventuell anfallende Gewinne (Zufallsgewinne) dürfen daher gemäß Gesellschaftsvertrag nicht ausgeschüttet werden, sondern sind vorzutragen und im Sinne des gemeinnützigen Gesellschaftszweckes zu verwenden.
Zu Frage 8:
Die Abwicklung von Förderungsmaßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik stellen für die Agrarmarkt Austria einen reinen Treuhandbereich dar, aus dem grundsätzlich weder ein Verlust noch ein Gewinn erwachsen kann.
Im Haushaltsbereich der Agrarmarkt Austria werden Jahresüberschüsse einer Rücklage für Investitionen zugeführt bzw. Jahresfehlbeträge führen zu einer Teilauflösung der Rücklage für Investitionen. Daher ergibt sich für die Jahre 2005 – 2009 jeweils ein Bilanzergebnis von EUR 0,00.
Zu Frage 9:
Die Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) wird von 2 Vorständen geleitet:
– Dipl.-Ing. Günter Griesmayr (Geschäftsbereich – GB II), der zugleich die Funktion des Vorstandsvorsitzenden ausübt (§ 5 Abs. 1 AMA-Gesetz)
– Dr. Richard Leutner (GB I)
Zu Frage 10:
Vorstand Geschäftsbereich I (GB I)
Agrar Markt Austria
Verwaltungsrat
Dresdner Straße 70
A-1200 Wien
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG EINES VORSTANDSMITGLIEDES
Gemäß §§ 6 bis 10 des AMA-Gesetzes 1992, BGBl. Nr. 376 und gemäß §§ 2 bis 4 des Stellenbesetzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 26/1998, wird die Funktion eines Vorstandsmitgliedes ab 1. Jänner 2008 ausgeschrieben.
Die Agrarmarkt Austria (AMA) vollzieht auf der Grundlage von AMA-Gesetz und Marktordnungsgesetz die EU-Agrarmarktordnung. Neben der Vollziehung der Agrarmarktordnung ist der AMA die Abwicklung von Förderungsmaßnahmen und die Durchführung folgender Aufgaben übertragen:
– Zentrale Markt- und Preisberichterstattung
– Maßnahmen zur Qualitätssteigerung
– Förderung des Agrarmarketings
Die Agrarmarkt Austria (AMA) besetzt ab 1. Jänner 2008 die Position eines
Vorstandsmitgliedes
Geschäftsbereich:
– Innere Angelegenheiten der Organisation, Verwaltung und Büroführung einer Zahlstelle gemäß Verordnung (EG) Nr. 885/2006 in der jeweils geltenden Fassung
– Agrarische Marktordnungen
– Technischer Prüfdienst
Tätigkeiten und Aufgabenbereiche:
– Führung der Geschäfte der AMA im eigenen und im übertragenen Wirkungsbereich
– Betreuung, Beratung und Unterstützung der Kollegialorgane der AMA
Anstellungserfordernisse:
– Bei nicht österreichischen Staatsbürgern Nachweis der Möglichkeit einer nach den österreichischen Gesetzen zulässigen Beschäftigung
– Kenntnis auf dem Gebiet der österreichischen Verwaltung
– Fähigkeit zur Verhandlungs- und Menschenführung, organisatorische Fähigkeiten und Entscheidungsfreudigkeit
– Persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der mit der vorgesehenen Verwendung verbundenen Aufgaben
– Mehrjährige einschlägige Berufs- und Managementerfahrung in verantwortlicher Stellung
– Theoretische und praktische Kenntnisse der Agrarwirtschaft und der EU-Agrarmarktordnung
– Kenntnis der internationalen Agrar- und Handelspolitik
– Abgeschlossenes Studium der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften oder eines Studiums der Landwirtschaft oder gleichwertige langjährige Berufserfahrung
Weibliche Bewerberinnen werden ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen. Bewerberinnen, die zumindest gleich gut qualifiziert sind wie der am besten qualifizierte männliche Bewerber, werden bei der Bewerbung vorrangig berücksichtigt.
Schriftliche Bewerbungen sind bis Donnerstag, 19. April 2007 an die Agrarmarkt Austria, Verwaltungsrat, Dresdner Straße 70, 1200 Wien, in einem verschlossenen Kuvert mit dem Vermerk „Bewerbung AMA-Vorstand“ zu richten. Die Bewerbungen haben einen Lebenslauf, die Darstellung der bisherigen Berufspraxis, die Gehaltsvorstellungen sowie die Gründe zu enthalten, die den Bewerber/die Bewerberin für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates:
Präsident ÖkR G. Wlodkowski e.h.
Vorstand Geschäftsbereich II (GB II)
A g r a r M a r k t A u s t r i a
V e r w a l t u n g s r a t
Dresdner Straße 70
A – 1200 Wien
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG EINES VORSTANDSMITGLIEDES
Gemäß §§ 6 bis 10 des AMA-Gesetzes 1992, BGBl. Nr. 376 und gemäß §§ 2 bis 4 des Stellenbesetzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 26/1998, wird die Funktion eines Vorstandsmitgliedes ab 1. Juni 2007 ausgeschrieben.
Die Agrarmarkt Austria (AMA) vollzieht auf der Grundlage von AMA-Gesetz und Marktordnungsgesetz die EU-Agrarmarktordnung. Neben der Vollziehung der Agrarmarktordnung ist der AMA die Abwicklung von Förderungsmaßnahmen und die Durchführung folgender Aufgaben übertragen:
– Zentrale Markt- und Preisberichterstattung
– Maßnahmen zur Qualitätssteigerung
– Förderung des Agrarmarketings
Die Agrarmarkt Austria (AMA) besetzt spätestens ab 1. Juni 2007 die Position eines
Vorstandsmitgliedes
Geschäftsbereiche:
– Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union, insbesondere der Direktzahlungen
– Sonstige Flächenprämien
– Bereich Vieh und Fleisch
– EDV-Angelegenheiten
Tätigkeiten und Aufgabenbereiche:
– Führung der Geschäfte der AMA im eigenen und im übertragenen Wirkungsbereich
– Betreuung, Beratung und Unterstützung der Kollegialorgane der AMA
Anstellungserfordernisse:
– Bei nicht österreichischen Staatsbürgern Nachweis der Möglichkeit einer nach den österreichischen Gesetzen zulässigen Beschäftigung
– Theoretische und praktische Kenntnisse der Agrarwirtschaft, der EU-Agrarmarktordnungen und des gesamten Bereichs der Ländlichen Entwicklung, unter besonderer Berücksichtigung der Gemeinsamen Agrarpolitik
– Kenntnis auf dem Gebiet der österreichischen Verwaltung
– Fähigkeit zur Verhandlungs- und Menschenführung, organisatorische Fähigkeiten und Entscheidungsfreudigkeit
– Persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der mit der vorgesehenen Verwendung verbundenen Aufgaben
– Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung und Managementerfahrung in verantwortlicher Stellung
– Kenntnis der internationalen Agrar- und Handelspolitik
– Abgeschlossenes Studium der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften oder eines Studiums der Landwirtschaft oder gleichwertige langjährige Berufserfahrung
Weibliche Bewerberinnen werden ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen. Bewerberinnen, die zumindest gleich gut qualifiziert sind wie der am besten qualifizierte männliche Bewerber, werden bei der Bewerbung vorrangig berücksichtigt.
Schriftliche Bewerbungen sind bis Donnerstag, 19. April 2007 an die Agrarmarkt Austria, Verwaltungsrat, Dresdner Straße 70, 1200 Wien, in einem verschlossenen Kuvert mit dem Vermerk „Bewerbung AMA-Vorstand – GB II“ zu richten. Die Bewerbungen haben einen Lebenslauf, die Darstellung der bisherigen Berufspraxis, die Gehaltsvorstellungen sowie die Gründe zu enthalten, die den Bewerber/die Bewerberin für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates:
Präsident ÖkR G. Wlodkowski e.h.
Zu Frage 11:
Der Verwaltungsrat der Agrarmarkt Austria bestellt die Vorstände der AMA gemäß § 12 Ziffer 1 AMA-Gesetz; die Bestellung erfolgte in der Sitzung vom 16.5.2007.
Zu den Fragen 12 und 13:
Dipl.-Ing. Günter Griesmayr war vor Aufnahme seiner Tätigkeit in der AMA am 18. Juni 2007 im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Leiter der Abteilung II/5 Agrarpolitische Grundlagen/Evaluierung (Februar 2003 bis Juni 2007) und stellvertretender Leiter der Sektion II Nachhaltigkeit und ländlicher Raum (Oktober 2005 bis Juni 2007).
Zu Frage 14:
Die Bestellung der Mitglieder des AMA-Vorstands hat sich nach dem Stellenbesetzungs-Gesetz (BGBl. I Nr. 26/1998 i.d.g.F.) zu richten. Der Inhalt der Dienstverträge hat sich nach den Vertragsschablonen gemäß dem Stellenbesetzungsgesetz zu richten (Verordnung der Bundesregierung betreffend die Vertragsschablonen gemäß dem Stellenbesetzungsgesetz, BGBl. II Nr. 254/1998). Die gehaltsmäßige Einstufung der Vorstände und des Geschäftsführers erfolgte unter sinngemäßer Anwendung des Gehaltsgesetzes 1956 über die Bezüge der Bundesbeamten (BGBl. Nr. 54/1956 i.d.g.F.).
Der Bundesminister: