6916/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 


S91143/190-PMVD/2010                                                                                       27. Jänner 2011

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. November 2010 unter der Nr. 7029/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Arbeitsgruppe ‚Förderreform’" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 10:

Im Jahr 2009 habe ich den Prozess zur Reform der Bundes-Sportförderung gestartet. Ziel ist die Erarbeitung der Grundlagen eines neues Bundes-Sportförderungsgesetzes in partner­schaftlicher Zusammenarbeit mit dem organisierten Sport. In der zweiten Jahreshälfte 2009 fanden unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des organisierten Sports und meines Ressorts mehrere Koordinationsgespräche statt, in denen der inhaltliche Rahmen und der Prozess selbst festgelegt wurden. Dabei konnte Einigung darüber erzielt werden, dass in einem ersten Schritt eine Reformarbeitsgruppe eingesetzt und in einem zweiten Schritt das Projekt „Erarbeitung der inhaltlichen Grundlagen“ durchgeführt werde. Darauf aufbauend sollte als dritter Schritt die Neuformulierung der gesetzlichen Grundlagen der Bundes-Sportförderung und die Umsetzung der administrativen Maßnahmen erfolgen.

Im Jänner 2010 wurde nach Konstituierung dieser Arbeitsgruppe Univ. Prof. Dr. Wolfgang Mayrhofer, Vorstand der interdisziplinären Abteilung für Verhaltensorientiertes Manage­ment der WU Wien und Segel-Olympiazweiter von 1980, als Leiter des Projekts zur „Erar­beitung der inhaltlichen Grundlagen“ bestellt. Der Schwerpunkt in diesem Prozessschritt lag in der Aufbereitung einer inhaltlichen Basis für die Bundes-Sportförderung, in der (vorwie­gend BMLVS-externe) Experten auf Einladung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport die Förderinhalte einer neu strukturierten Bundes-Sportförderung erarbeiten. Zur Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte der einzelnen Bereiche wurden im Frühjahr 2010 die drei Haupt-Arbeitsgruppen „Breitensport“, „Spitzensport“ und „Aufgaben im Sport“ ge­bildet, auf Grund deren Erkenntnissen die inhaltlichen Schwerpunkte im Juni 2010 in Arbeitspakete mit Handlungsempfehlungen für die einzelnen Bereiche der Bundes-Sportförderung geteilt wurden. Diese Arbeitspakete wurden in Kleingruppen (Fachverbands-Gruppierung, Qualitätsstandards für Fachverbände, Trainerwesen, Gesundheitsorientierung im Sport, Rahmenbedingungen im Breitensport, Vereinsförderung, Schnittstelle Breiten-/ Spitzen­sport, Schule und Sport, One Stop Shop, Abrechnung und Kontrolle, Koordination und Serviceorientierung im Sport) behandelt und bilden die Basis für den Endbericht.

Nach Erarbeitung des Endberichts ist geplant, den politischen Prozess der Neuformulierung der gesetzlichen Grundlagen (Bundes-Sportförderungsgesetz) und die Umsetzung der dafür erforderlichen administrativen Maßnahmen zu beginnen. Dies soll im Wesentlichen in der ersten Jahreshälfte 2011 erfolgen. Ein genauer Zeitplan dazu wird nach Vorliegen des Endberichts festgelegt werden.