6917/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner,
Kolleginnen und Kollegen haben
am
30. November 2010 unter der Zl. 7014/J-NR/2010 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Reform der österreichischen
Vertretungsbehörden im
Ausland und das neue Leitbild für österreichische Diplomaten“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Das
Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) verfügt
über
begrenzte personelle und budgetäre Ressourcen und evaluiert daher laufend
sein
Vertretungsnetz, um österreichische Interessen im Ausland bestmöglich
zu vertreten.
Gleichzeitig
bringen sich die Expertinnen und Experten des Ressorts wie andere Fachleute in
den Prozess über die laufende
Modernisierung des
diplomatischen Dienstes
ein. Dabei handelt
es sich um interne Denkanstösse für laufende
Entwicklungen und nicht um zu
veröffentlichende
Studien.
Die Wahl der
Standorte der österreichischen Vertretungen im Ausland resultiert aus einer
Vielzahl objektiver Kriterien, insbesondere
konsularische Serviceleistungen für
Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die Höhe des
Handelsvolumens und der
Direktinvestitionen,
die Intensität des politischen Besuchsaustausches sowie des Tourismus,
die Zahl der
Visaanträge sowie das Volumen der Auslandskultur und der
Entwicklungszusammenarbeit.
Nach
den bereits erfolgten Schließungen der Generalkonsulate in Rio de
Janeiro, Hamburg
und Kapstadt werden
in den Jahren 2011 bis 2013 die Botschaften in Harare und Bogota
sowie die Generalkonsulate in Zürich,
Krakau und Chicago geschlossen. Die geplante
Neueröffnung eines Generalkonsulats in Frankfurt am Main wurde ausgesetzt.
Die durch die Schließungen betroffenen
Bediensteten unterliegen dem für die Angehörigen
des auswärtigen Dienstes gesetzlich
normierten Mobilitäts- und Rotationsprinzip und werden
entweder zu anderen Dienststellen im Ausland versetzt oder kehren in die
Zentrale des
BMeiA nach Wien zurück. Die Arbeitsverhältnisse mit dem
Lokalpersonal werden unter
Beachtung der geltenden arbeitsrechtlichten
Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes gelöst.
Um den
konsularischen Schutz für alle Österreicherinnen und Österreicher
im Ausland zu
gewährleisten,
werden im Gegenzug Serviceleistungen verstärkt. Dazu zählen etwa die
gezielte Aufwertung
bestimmter Honorarkonsulate, die künftig die Möglichkeit haben
werden, biometrische Daten aufzunehmen.
Auch die Zusammenarbeit mit den
Schengenpartnern soll weiter intensiviert werden.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die Grundausbildung der
Bediensteten des BMeiA beinhaltet für Angehörige des höheren
auswärtigen Dienstes eine in
Kooperation mit der Diplomatischen Akademie durchgeführte,
umfassende Ausbildung etwa in Konsularrecht, Verhandlungstechnik, Medien
/
Kommunikation, Kulturmanagement und
Haushaltswesen. Ergänzt wird dies durch eine
sechsmonatige praktische Verwendung an einer Dienststelle im Ausland.
Weiters haben gemäß Bundesgesetz
über Aufgaben und Organisation des auswärtigen
Dienstes - Statut (BGBl. I Nr. 129/1999) die Bediensteten des
auswärtigen Dienstes zur
Vertiefung oder Erweiterung ihrer fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten an
dienstlichen
Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Dies umfasst etwa Seminare und Workshops an
der Verwaltungsakademie des Bundes, Schulungen in Kooperation mit
anderen Ressorts
(z.B. BMI) sowie interne Fortbildungsveranstaltungen.
Die Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen werden stetig evaluiert und aktualisiert.
Für 2011
sind
im Budget des BMeiA € 176.000,— für Schulungen und
Weiterbildung vorgesehen.
Zu Frage 8:
Gemäß Artikel 27 Absatz 3
des Vertrags von Lissabon (EUV) arbeitet der Europäische
Auswärtige Dienst (EAD) mit den
diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten zusammen
und umfasst neben Beamten aus den einschlägigen Abteilungen des
Generalsekretariats des
Rates und der Kommission auch abgeordnetes Personal der nationalen
diplomatischen
Dienste.
Ich halte es für wesentlich, dass auch
Österreich seinen Beitrag im EAD leistet. Mit der
Berufung von Herrn Botschafter Dr.
Hans-Dietmar Schweisgut zum Leiter der EU-Delegation
in Tokio ist es gelungen, eine der wichtigsten 2010 ausgeschriebenen
Positionen im
Europäischen Auswärtigen Dienst mit österreichischer Expertise
zu besetzen. Für die Zeit
seiner Tätigkeit an der EU-Delegation
wurde Botschafter Dr. Hans-Dietmar Schweisgut gem.
§ 75 Abs. 1 BDG karenziert.
Die Durchlässigkeit wurde auch durch die mit
der Dienstrechts-Novelle 2008, BGBl. I Nr.
147/2008, geschaffenen Möglichkeit gestärkt,
dass Karenzurlaube, die zur Begründung eines
Dienstverhältnisses zu einer Einrichtung der Europäischen Union
gewährt worden sind, bis zu
einer Dauer von 10 Jahren in Bezug auf die Berücksichtigung von Rechten,
die von der Dauer
des Dienstverhältnisses abhängen, anzurechnen sind (§ 75a Abs. 2
Z 2c BDG).