6918/AB XXIV. GP
Eingelangt am
28.01.2011
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. November 2010 unter der Zl. 7019/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verwendung von Bürgerkarten und elektronischer Identitätsnachweise für den Zugriff auf österreichische E-Government Anwendungen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Beteiligung Österreichs am Projekt STORK ist Teil der E-Government Strategie des Bundes und fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).
Zu den Fragen 2 und 4:
Das BMeiA und seine Vertretungsbehörden fungieren als Servicestelle der Republik Österreich im Ausland und sind bemüht, Verwaltungswege und Verwaltungsabläufe für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher und reisende Österreicherinnen und Österreicher zu vereinfachen. Je nach Verfahren sind den österreichischen
Vertretungsbehörden bisweilen bestimmte Verfahrensabläufe (etwa die persönliche Vorsprache bei der Ausstellung eines Reisepasses) vom Gesetz oder, im Falle der Amtshilfe, von den Inlandsbehörden vorgegeben.
In anderen Verfahren, etwa bei bestimmten Beglaubigungen oder Dokumentenbeschaffungen aus dem Ausland, sind das BMeiA und die Vertretungsbehörden bemüht, Österreicherinnen und Österreichern bei der Verfahrensabwicklung entgegenzukommen. Wo aus den Anträgen die Identität des Antragstellers und sein rechtliches Interesse klar hervorgehen und die Klärung der rechtlichen Voraussetzungen für die Erledigung des Antrages nicht der persönlichen Vorsprache des Antragstellers bedarf, können Anträge und Erledigungen im elektronischen Wege oder per Post übersandt werden.
In Ländern mit ungenügender Urkundensicherheit kann die Vornahme von Amtshandlungen in Wahrnehmung notarieller Sorgfaltspflichten grundsätzlich nur bei persönlicher Vorsprache erfolgen. Ferner haben österreichische Vertretungsbehörden auch völkervertragliche, völkergewohnheitsrechtliche und Normen des Empfangstaates zu beachten.
Zu Frage 3:
Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD), der Anfang Dezember 2010 seine Tätigkeit aufgenommen hat, wird auch aufgrund einer österreichischen Initiative konsularische Hilfestellung leisten. In diesem Zusammenhang ist allerdings festzuhalten, dass der konsularische Schutz weiterhin auch eine Aufgabe des nationalen diplomatischen Dienstes bleibt. Daher wird auch mein Ressort weiterhin erste Anlaufstelle für
AuslandsösterreicherInnen weltweit sowohl für konsularische Hilfe als auch bei behördlichen Erledigungen (z.B. Pass-, Staatsbürgerschafts- und Beglaubigungsangelegenheiten) sein. Die zusätzlichen Hilfeleistungen durch den EAD erhöhen die Hilfeleistungen für die Bürger Europas.
Zu Frage 5:
Aufgrund der angespannten budgetären Lage ist auch das BMeiA gezwungen, Strukturanpassungen vorzunehmen. Die Entscheidung zur Schließung von Vertretungsbehörden erfolgt auf Basis einer Evaluierung nach Kriterien, wie etwa Intensität des politischen Besuchsaustausches, Höhe des Handelsvolumens und der österreichischen Direktinvestitionen, Anzahl der Visaanträge und der konsularischen Serviceleistungen für Auslandsösterreicher und Touristen, Volumen der Auslandskultur und Entwicklungszusammenarbeit, Intensität der völkerrechtlichen Vertragsbeziehungen und die Anzahl der mitbetreuten Länder.
So werden in den kommenden drei Jahren folgende Änderungen im Vertretungsnetz vorgenommen: 2011 werden die Österreichische Botschaft in Simbabwe und das Generalkonsulat in Zürich geschlossen, 2012 folgt die Schließung der Österreichischen Botschaft in Kolumbien und für 2013 wird die Schließung der Generalkonsulate in Krakau und Chicago in Aussicht genommen.
Um den konsularischen Schutz für alle Österreicherinnen und Österreicher im Ausland zu gewährleisten, werden im Gegenzug Serviceleistungen verstärkt. Dazu zählen etwa die gezielte Aufwertung bestimmter Honorarkonsulate, die künftig die Möglichkeit haben werden, biometrische Daten aufzunehmen. Auch die Zusammenarbeit mit den Schengenpartnern soll weiter intensiviert werden.