6921/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.01.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0352-III/4a/2010 |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 26. Jänner 2011
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7134/J-NR/2010 betreffend Nachbesetzung der Professur für
Sozialmedizin am Department für Hygiene, Mikrobiologie und Sozialmedizin
an der Medizinischen Universität Innsbruck, die die Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser,
Zu Frage 1: In den Leistungsvereinbarungen gemäß § 13 UG 2002 zwischen dem Bund und den einzelnen Universitäten werden die von der jeweiligen Universität zu erbringenden Leistungen ent-sprechend den Zielen, leitenden Grundsätzen und Aufgaben der Universität jeweils für drei Jahre festgelegt.
Die Frage der Nachbesetzung der Professur für Sozialmedizin
am Department für Hygiene,
Zu Frage 2: Im Rahmen regelmäßiger Begleitgespräche zu den
Leistungsvereinbarungen wird mit allen
Das Rektorat der MUI (Rektor Lochs) hat das Bundesministerium
für Wissenschaft und
Zu Frage 3: In den Begleitgesprächen zu den
Leistungsvereinbarungen mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und
Forschung hat das Rektorat der MUI deutlich gemacht, welche Einsparungen
notwendig sein werden, falls das Budget in der nächsten
Leistungsvereinbarungsperiode
Zu Frage 4: Von den 68 Organisationseinheiten an der MUI sind derzeit elf interimistisch besetzt.
Zu Frage 5: Der Zeitraum vom Abgang der alten bis zur Einsetzung der neuen bzw. interimistischen Leitung ist unterschiedlich und abhängig davon, ob die Berufungsverhandlungen mit den erstgereihten Kandidatlnnen länger oder kürzer dauern bzw. positiv abgeschlossen werden können. In der Vergangenheit erfolgte die Ausschreibung von frei werdenden Positionen teilweise auch so spät, dass eine lückenlose Nachbesetzung nicht möglich war.
Zu Frage 6: Wenn Prof. Kofler, der bis zum 30. September 2010 die Professur für Sozialmedizin innehatte, seine befristete Bestellung als § 99 Abs. 1 UG-Professor nicht annimmt, wird diese Professur und somit die Facharztausbildungsstelle gestrichen werden.
Zu Frage 7: Derzeit ist ein Arzt in Ausbildung zum Facharzt für Sozialmedizin an der MUI tätig; er wurde vor vier Jahren angestellt. Es wurde ihm bereits damals mitgeteilt, dass möglicherweise die volle Facharztausbildung in Innsbruck nicht gewährleistet sein wird, da mit Ausscheiden von Prof. Kofler damit zu rechnen ist, dass die Ausbildungsberechtigung für Sozialmedizin an der MUI nicht weiter bestehen wird. Er hat dies unterschrieben und zugestimmt, dass er die Ausbildungsstelle auch unter diesem Aspekt in Innsbruck annimmt.
Zu Frage 8: Grundsätzlich ist die Facharztausbildung nicht primäre Aufgabe der Medizinischen Universi-täten. Der Bedarf an SozialmedizinerInnen ist nicht sehr groß, sodass eine Ausbildungs-institution innerhalb Österreichs durchaus ausreichend ist. Darüber hinaus fällt die Festsetzung von Sonder- und Additivfächern in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Gesund-heit und unterliegt regelmäßig den erforderlichen Anpassungen.
Zu Frage 9: Die Universität geht mit Abschluss des jeweiligen Arbeitsvertrages die von ihr als Arbeitgeberin übernommenen Verpflichtungen ein. Wie dies im konkreten Fall gelöst wurde ergibt sich aus der Beantwortung zur Frage 7.
Zu Frage 10: Public Health und Sozialmedizin sind nicht
deckungsgleich. Ein Zentrum für Public Health in
Die Bundesministerin: |
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Dr. Beatrix Karl e.h.