6921/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

BM

 

 

 

                                                           BMWF-10.000/0352-III/4a/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 26. Jänner 2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7134/J-NR/2010 betreffend Nachbesetzung der Professur für Sozialmedizin am Department für Hygiene, Mikrobiologie und Sozialmedizin an der Medizinischen Universität Innsbruck, die die Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser,
Kolleginnen und Kollegen am 16. Dezember 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

In den Leistungsvereinbarungen gemäß § 13 UG 2002 zwischen dem Bund und den einzelnen Universitäten werden die von der jeweiligen Universität zu erbringenden Leistungen ent-sprechend den Zielen, leitenden Grundsätzen und Aufgaben der Universität jeweils für drei Jahre festgelegt.

 

Die Frage der Nachbesetzung der Professur für Sozialmedizin am Department für Hygiene,
Mikrobiologie und Sozialmedizin an der Medizinischen Universität Innsbruck ist nicht Gegen-stand der Leistungsvereinbarung zwischen der Medizinischen Universität Innsbruck (MUI) und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung.

 

Zu Frage 2:

Im Rahmen regelmäßiger Begleitgespräche zu den Leistungsvereinbarungen wird mit allen
Universitäten sowohl der Stand der Realisierung der in der Leistungsvereinbarung akkordierten Vorhaben als auch die allgemeine, insbesondere finanzielle Situation der jeweiligen Universität zwischen VertreterInnen des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung und dem Rektorat der jeweiligen Universität erörtert. Im Rahmen dieser Begleitgespräche ist vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sämtlichen Universitäten gegenüber klargestellt worden, dass das vereinbarte Globalbudget für die Leistungsvereinbarungsperiode 2010 - 2012 gesichert ist; für die kommenden Leistungsvereinbarungsperioden jedoch aufgrund der derzeitigen Budgetsituation nicht mit Budgeterhöhungen gerechnet werden kann.

 

Das Rektorat der MUI (Rektor Lochs) hat das Bundesministerium für Wissenschaft und
Forschung über die budgetäre Lage sowie über diverse Einsparungsszenarien in Kenntnis gesetzt.

 

Zu Frage 3:

In den Begleitgesprächen zu den Leistungsvereinbarungen mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat das Rektorat der MUI deutlich gemacht, welche Einsparungen notwendig sein werden, falls das Budget in der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode
tatsächlich nicht erhöht wird.  Ein Teil der möglichen Kürzungen wurde seitens des Rektorates bereits im Rahmen der universitätsinternen Budgetgespräche und Zielvereinbarungen mit den LeiterInnen der Organisationeinheiten festgelegt. Darüber hinausgehende strukturelle Maß-nahmen hängen vom Budget der nächsten Jahre ab und werden überlegt, sobald der für die Periode 2013 – 2015 tatsächlich verfügbare Gesamtbetrag  feststeht.

 

Zu Frage 4:

Von den 68 Organisationseinheiten an der MUI sind derzeit elf interimistisch besetzt.

 

Zu Frage 5:

Der Zeitraum vom Abgang der alten bis zur Einsetzung der neuen bzw. interimistischen Leitung ist unterschiedlich und abhängig davon, ob die Berufungsverhandlungen mit den erstgereihten Kandidatlnnen länger oder kürzer dauern bzw. positiv abgeschlossen werden können. In der Vergangenheit erfolgte die Ausschreibung von frei werdenden Positionen teilweise auch so spät, dass eine lückenlose Nachbesetzung nicht möglich war.

 


Zu Frage 6:

Wenn Prof. Kofler, der bis zum 30. September 2010 die Professur für Sozialmedizin innehatte, seine befristete Bestellung als § 99 Abs. 1 UG-Professor nicht annimmt, wird diese Professur und somit die Facharztausbildungsstelle gestrichen werden.

 

Zu Frage 7:

Derzeit ist ein Arzt in Ausbildung zum Facharzt für Sozialmedizin an der MUI tätig; er wurde vor vier Jahren angestellt. Es wurde ihm bereits damals mitgeteilt, dass möglicherweise die volle Facharztausbildung in Innsbruck nicht gewährleistet sein wird, da mit Ausscheiden von Prof. Kofler damit zu rechnen ist, dass die Ausbildungsberechtigung für Sozialmedizin an der MUI nicht weiter bestehen wird. Er hat dies unterschrieben und zugestimmt, dass er die Ausbildungs­stelle auch unter diesem Aspekt in Innsbruck annimmt.

 

Zu Frage 8:

Grundsätzlich ist die Facharztausbildung nicht primäre Aufgabe der Medizinischen Universi-täten. Der Bedarf an SozialmedizinerInnen ist nicht sehr groß, sodass eine Ausbildungs-institution innerhalb Österreichs durchaus ausreichend ist. Darüber hinaus fällt die Festsetzung von Sonder- und Additivfächern in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Gesund-heit und unterliegt regelmäßig den erforderlichen Anpassungen.

 

Zu Frage 9:

Die Universität geht mit Abschluss des jeweiligen Arbeitsvertrages  die von ihr als Arbeitgeberin übernommenen Verpflichtungen ein. Wie dies im konkreten Fall gelöst wurde ergibt sich aus der  Beantwortung zur Frage 7.

 

Zu Frage 10:

Public Health und Sozialmedizin sind nicht deckungsgleich. Ein Zentrum für Public Health in
Tirol ist geplant.

 

 

Die Bundesministerin:

 

 

 

Dr. Beatrix Karl e.h.