6922/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.01.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0356-III/4a/2010 |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 26. Jänner 2011
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7244/J-NR/2010 betreffend den auffallend
Zu Frage 1: Gemäß § 42 Abs. 6 Z 1 UG sind dem Arbeitskreis
für Gleichbehandlungsfragen der betreffen-den Universität alle
Ausschreibungstexte für die Besetzung von Stellen und Funktionen vor
Diese Bestimmung stellt nicht nur sicher, dass sämtliche Ausschreibungstexte entsprechend dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geschlechtergerecht formuliert sind, sondern sie bezieht den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen auch so rechtzeitig in ein Ausschreibungs-verfahren ein, dass dieser die Möglichkeit hat, von sich aus interessierte Frauen von der Ausschreibung zu informieren und zu einer Bewerbung zu motivieren.
Zu Frage 2: Weder das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz noch das
Universitätsgesetz 2002 kennen eine Verpflichtung zur Neuausschreibung,
wenn es keine oder zu wenige Bewerbungen von Frauen gibt. Die von den
Universitäten autonom zu erlassenden Frauenförderungspläne
enthalten
Zu Fragen 3 bis 5: Die KFU Graz ist nachweislich bemüht, die Grundsätze einer geschlechtergerechten Berufungs-politik aktiv umzusetzen. So hat sich die KFU aktiv an der vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und der Österreichischen Qualitätssicherungsagentur initiierten Aktion „Qualitätsentwicklung des Berufungsmanagements an österreichischen Universitäten“ beteiligt. Es ist davon auszugehen, dass die KFU als beteiligte Universität die Empfehlungen in ihrem Berufungsmanagement umsetzt.
Seit dem Jahr 2003 hat die KFU Graz die Anzahl der Professuren von 141 auf 135 im Jahr 2009 reduziert. Die weiblichen Professuren konnten in diesem Zeitraum von 11 % im Jahr 2003 auf 20 % im Jahr 2009 gesteigert werden. Die durchschnittliche Berufungsquote von Frauen liegt somit bei 29 %.
Die KFU Graz hat in der Leistungsvereinbarung 2010 bis 2012 die Steigerung der Anzahl der Professorinnen laut Entwicklungsplan als Gleichstellungsziel gewählt. Der Frauenanteil an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (SOWI) beträgt laut Auskunft der KFU derzeit 18 %. Im Zeitraum 2007 bis 2009 wurde an der SOWI-Fakultät bei den Neuberufungen ein Professorinnenanteil von 25 % erreicht (von insgesamt nur 8 Personen).
Die Umsetzung des Gleichstellungsziels (Steigerung der Anzahl der Professorinnen) wird 2011 im Rahmen des Begleitgesprächs zur Leistungsvereinbarung zwischen Bundesministerium und Universität angesprochen werden.
Zu Frage 6: fFORTE academic bestand 2010 aus folgenden Maßnahmen, die zum Teil auslaufen, deren Zielsetzung aber über andere Instrumente weiterverfolgt werden wird. Diese Maßnahmen sind im Einzelnen:
Die Bundesministerin: |
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Dr. Beatrix Karl e.h.