6922/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

BM

 

 

 

 

                                                           BMWF-10.000/0356-III/4a/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 26. Jänner 2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7244/J-NR/2010 betreffend den auffallend
geringen Frauenanteil bei den Professuren an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz, die die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am
22. Dezember 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Gemäß § 42 Abs. 6 Z 1 UG sind dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der betreffen-den Universität alle Ausschreibungstexte für die Besetzung von Stellen und Funktionen vor
erfolgter Ausschreibung zur Kenntnis zu bringen. Der Arbeitskreis hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zur Ausschreibung Stellung zu nehmen.

 

Diese Bestimmung stellt nicht nur sicher, dass sämtliche Ausschreibungstexte entsprechend dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geschlechtergerecht formuliert sind, sondern sie bezieht den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen auch so rechtzeitig in ein Ausschreibungs-verfahren ein, dass dieser die Möglichkeit hat, von sich aus interessierte Frauen von der Ausschreibung zu informieren und zu einer Bewerbung zu motivieren.

 

Zu Frage 2:

Weder das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz noch das Universitätsgesetz 2002 kennen eine Verpflichtung zur Neuausschreibung, wenn es keine oder zu wenige Bewerbungen von Frauen gibt. Die von den Universitäten autonom zu erlassenden Frauenförderungspläne enthalten
jedoch zumeist solche Bestimmungen.

 

Zu Fragen 3 bis 5:

Die KFU Graz ist nachweislich bemüht, die Grundsätze einer geschlechtergerechten Berufungs-politik aktiv umzusetzen. So hat sich die KFU aktiv an der vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und der Österreichischen Qualitätssicherungsagentur initiierten Aktion „Qualitätsentwicklung des Berufungsmanagements an österreichischen Universitäten“ beteiligt. Es ist davon auszugehen, dass die KFU als beteiligte Universität die Empfehlungen in ihrem Berufungsmanagement umsetzt.

 

Seit dem Jahr 2003 hat die KFU Graz die Anzahl der Professuren von 141 auf 135 im Jahr 2009 reduziert. Die weiblichen Professuren konnten in diesem Zeitraum von 11 % im Jahr 2003 auf 20 % im Jahr 2009 gesteigert werden. Die durchschnittliche Berufungsquote von Frauen liegt somit bei 29 %.

 

Die KFU Graz hat in der Leistungsvereinbarung 2010 bis 2012 die Steigerung der Anzahl der Professorinnen laut Entwicklungsplan als Gleichstellungsziel gewählt. Der Frauenanteil an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (SOWI) beträgt laut Auskunft der KFU derzeit 18 %. Im Zeitraum 2007 bis 2009 wurde an der SOWI-Fakultät bei den Neuberufungen ein Professorinnenanteil von 25 % erreicht (von insgesamt nur 8 Personen).

 

Die Umsetzung des Gleichstellungsziels (Steigerung der Anzahl der Professorinnen) wird 2011 im Rahmen des Begleitgesprächs zur Leistungsvereinbarung zwischen Bundesministerium und Universität  angesprochen werden.

 

Zu Frage 6:

fFORTE academic bestand 2010 aus folgenden Maßnahmen, die zum Teil auslaufen, deren Zielsetzung aber über andere Instrumente weiterverfolgt werden wird.

Diese Maßnahmen sind im Einzelnen:

  • excellentia (Programmlaufzeit 2005 – 2010); Programmziel wird über die Leistungs-vereinbarung weitergeführt.
  • Wissenschafterinnenkolleg TU Wien (Progammlaufzeit 2008 – 2011); Berücksichtigung der Maßnahme in der Leistungsvereinbarung 2013 – 2015 möglich.
  • Wissenschafterinnenkolleg TU Graz (Programmlaufzeit 2007 – 2011); Berücksichtigung der Maßnahme in der Leistungsvereinbarung 2013 – 2015 möglich.
  • DOC fFORTE – Weiterführung 2011; ab 2012 Überführung in DOC-Programm der ÖAW.
  • L’Oreal-Stipendien für junge Grundlagenforscherinnen – Weiterführung 2011.
  • Begleitevaluierung excellentia – Endbericht 2011.
  • Qualitätsentwicklung des Berufungsverfahren – Endbericht 2010: Berücksichtigung der Empfehlungen im Rahmen der Begleitgespräche zur Leistungsvereinbarung zwischen Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und Universitäten.

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Beatrix Karl e.h.