6925/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN

           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0305-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 7011/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Elisabeth Hakel und KollegInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „den Ermittlungen gegen die Internetseite ‚alpen‑donau.info’“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Wenn ein Anfangsverdacht nach § 1 Abs. 2 StPO wegen eines Wiederbetätigungsdeliktes vorliegt, kann eine Verbreitung dieser Inhalte grundsätzlich durch Sicherstellung des entsprechenden Servers unterbunden werden (§§ 110 ff StPO, vgl. Reindl-Krauskopf, in WK-StPO § 134 Rz 43 ff).

Eine solche Sicherstellung – die dem Verhältnismäßigkeitsprinzip (§ 5 Abs. 2 StPO) unterliegt – ist von der Kriminalpolizei aufgrund einer Anordnung der Staatsanwaltschaft durchzuführen; dies unter der Voraussetzung, dass sich der Server auf österreichischem Staatsgebiet befindet. Ist dies nicht der Fall, wäre ein Rechtshilfeersuchen an das Ausland zu richten, wobei dessen Erfolg häufig am Erfordernis der gegenseitigen Strafbarkeit scheitert, weil die Verbotsbestimmungen des österreichischen Rechtes sehr weitgehend sind.

In diesem Zusammenhang verweise ich ferner auf die Initiative „Stopline“. Es handelt sich dabei um eine Meldestelle im Internet, an die sich Internetnutzer – auch anonym – wenden können, wenn kinderpornografische Inhalte sowie Inhalte mit nationalsozialistischer Wiederbetätigung im Internet gefunden werden. Durch die enge Zusammenarbeit der Initiative „Stopline“ mit den österreichischen Strafverfolgungsbehörden ist es möglich, nationalsozialistische Inhalte im Internet schnell und effizient zu erfassen und die Inhalte zu entfernen (http://www.stopline.at/).  

Zu 2:

Die Staatsanwaltschaft Wien hat in der Causa „alpen-donau.info“ noch keine Anklagen gegen die Betreiber dieser Homepage erhoben. Im Hinblick auf den Umfang des anhängigen Ermittlungsverfahrens, in dem auch noch die Ergebnisse von derzeit elf Rechtshilfeersuchen abzuwarten sind, ersuche ich um Verständnis, dass eine Einschätzung, bis zu welchem Zeitpunkt mit der Enderledigung gerechnet werden kann, nicht möglich ist.

Zu 3:

Nein, zumal M.S. nach dem mir vorliegenden Bericht der Staatsanwaltschaft Wien am Verfahren nicht beteiligt ist.

Zu 4:

Zufolge der erst am 1. Dezember 2010 erfolgten Anzeigeerstattung durch die Sicherheitsdirektion Steiermark konnte über eine Anklage gegen B. F. noch nicht entschieden werden. Ein Ermittlungsverfahren ist anhängig.

 

. Jänner 2011

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)