6927/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN

           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0307-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 7021/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Auflösung der gemeinnützigen Stiftung UFA“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Das Bundesministerium für Justiz hat mit dem Entwurf für ein Budgetbegleitgesetz Justiz 2011–2013 unter anderem ein „Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten“ zur allgemeinen Begutachtung versendet. Dieser Gesetzesentwurf ist in der Folge in die Regierungsvorlage für ein Budgetbegleitgesetz 2011 (Art. 50), 981 der Beilagen, aufgenommen worden und liegt nunmehr dem Nationalrat zur verfassungsmäßigen Behandlung vor. Gemäß § 7 dieses Entwurfs soll mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes der Bundesminister für Finanzen betraut sein, auf dessen Zuständigkeit ich daher vorweg verweise.

Unter diesem Vorbehalt weise ich darauf hin, dass der genannte Gesetzesentwurf weder eine „Auflösung der UFH“ oder der Umweltforum Haushalt-Gruppe vorsieht noch gegen die in der Anfrage angesprochene „Ökologisierung des Steuersystems“ verstößt. Vielmehr werden mit dem Entwurf die Rückzahlungsansprüche der Käufer von der UFH-GmbH & Co KG auf den Bund übertragen.

Zu 3:

Ich darf auf die Erläuterungen der genannten Regierungsvorlage verweisen. Die Käufer haben bis zum Jahr 2005 beträchtliche Beiträge zur Finanzierung der Entsorgung von Kühlgeräten geleistet, die nicht zurückgefordert  und auch nicht für die zunächst angeordneten Zwecke verwendet worden sind.

Zu 4:

Von einer „zweckentfremdeten Verwendung“ von Mitteln (die bislang nicht für Zwecke der Kühlgeräteentsorgung verwendet worden sind) kann nach der genannten Regierungsvorlage nicht die Rede sein.

Zu 5:

Wie schon erwähnt, soll mit dem dem Nationalrat vorliegenden Gesetzesentwurf kein Rechtsträger aufgelöst werden. Vielmehr soll der Bund die Verpflichtung zur Rückzahlung der geleisteten Beiträge übernehmen.

 

. Jänner 2011

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)