693/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.03.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 11. März 2009
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0036-IK/1a/2009
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Zum Stichtag 15.2.2009 betrugen die Kosten für abgerechnete oder bereits in Auftrag gegebene, durch die Umbenennung des Ressorts erforderlich gewordene Maßnahmen insgesamt € 76.805,60 inkl. USt. Eigens wird festgehalten, dass für Dienstausweise keine Kosten durch die Umbenennung entstanden sind, da die für 2008 vorgesehene erforderliche Bestellung vorausschauend zeitgerecht gestoppt wurde und die nunmehrige Neubeschaffung bereits die geänderte Ministeriumsbezeichnung berücksichtigen wird.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Durch die Umbenennung wurden die Gestaltung eines Logos für das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, die Erstellung eines Corporate-Design-Manuals, Anpassungen auf der Website und dem Intranet des Ressorts, die Anschaffung oder interne Herstellung geänderter Kuverts, Visitenkarten, Stempel und Verschlussmarken, die Änderung der Telefonansage sowie die Anpassung von Außenbeschilderungen, Türschildern, Schreibblöcken und Informationsmaterialien erforderlich.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Die Kosten für die genannten Maßnahmen wurden und werden aus dem Budget des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend bestritten.
Antwort zu den Punkten 5 bis 7 der Anfrage:
Beim im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend standardmäßig verwendeten Briefpapier gibt es keine Altbestände, da es nur elektronisch zur Verfügung steht. Alle Stempel mit der alten Ressortbezeichnung werden vernichtet, um einen Missbrauch auszuschließen. Kuverts mit alten Aufdrucken gibt es nur in geringen Beständen, die großteils hausintern verwendet werden. Inwieweit eine Weiterverwendung alter Visitkarten erfolgt, kann nicht abgeschätzt werden. Der Wert dieser Altbestände ist nicht bezifferbar, jedenfalls aber sehr gering.