6930/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.01.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1195-II/BK/5.3/2010
Wien, am . Jänner 2011
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Pilz, Freundinnen und Freunde haben am
29. November 2010 unter der Zahl 7009/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „verdeckte ErmittlerInnen in Österreich“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
27. April 2007 bis 19. Juli 2008.
Zu den Fragen 2 und 3:
Ja.
Zu den Fragen 4, 5, 17 bis 19 und 22 bis 27:
Im Hinblick auf das laufende Strafverfahren beim Landesgericht Wiener Neustadt muss von einer inhaltlichen Beantwortung der Fragen Abstand genommen werden.
Zu den Fragen 6 und 12:
Der Einsatz gründete sich ausschließlich auf das Sicherheitspolizeigesetz und diente der Abwehr gefährlicher Angriffe bzw. krimineller Verbindungen.
Zu den Fragen 7 und 13:
Ja.
Zu Frage 8:
Der Rechtsschutzbeauftragte im Bundesministerium für Inneres hat keine Maßnahmen nach dem Sicherheitspolizeigesetz ergriffen.
Zu den Fragen 9 und 10:
Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamte die auf Dauer für verdeckte Ermittlungen herangezogen werden, erhalten eine für die Durchführung der Ermittlungen entsprechende Schulung. Gesonderte schriftliche Richtlinien bestehen nicht.
Zu den Fragen 11 und 16:
Die Staatsanwaltschaft war über den Einsatz 2007 und 2008 informiert.
Zu den Fragen 14, 35 und 37:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 15:
Der Rechtsschutzbeauftragte im Bundesministerium für Inneres hat keine Maßnahmen nach dem Sicherheitspolizeigesetz ergriffen. Eine darüber hinausgehende Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 20:
Die Möglichkeit der Durchführung einer strafprozessualen verdeckten Ermittlungsmaßnahme wurde im Rahmen einer Dienstbesprechung zwischen Kriminalpolizei und Staatsan-waltschaft im Jänner 2008 erörtert, folglich seitens der StA aber nicht angeordnet.
Zu Frage 21:
Der Informationspflicht an den Rechtsschutzbeauftragten im Bundesministerium für Inneres wurde seitens der SOKO nachgekommen.
Zu den Fragen 28 bis 30, 32, 33 und 36:
Über verdeckte Ermittlungen im Zusammenhang mit bestimmten Personengruppen bzw. über verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler werden keine statistischen Aufzeichnungen geführt.
Verdeckte Ermittlung ist das Einholen von Auskünften ohne Hinweis auf den amtlichen Charakter sowie auf die Freiwilligkeit der Mitwirkung in sicherheitspolizeilichen Angelegenheiten (vgl. § 54 Abs. 3 SPG), weshalb der Begriff „Verdeckte Ermittler“ daher nicht bestimmten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zurechenbar ist.
Zu Frage 31:
Die bei verdeckten Ermittlungen anfallenden Kosten werden nicht gesondert ausgewiesen.
Zu Frage 34:
Für die Jahre 2007 und 2008 liegen keine statistischen Daten vor.
Im Jahr 2009 wurden 26 Meldungen betreffend verdeckte Ermittlungen, die sich auf das Sicherheitspolizeigesetz stützten, erstattet.