6931/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BVT-1-RE/19963/2010

Wien, am             . Jänner 2011

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Elisabeth Hakel, Kolleginnen und Kollegen haben am     30. November 2010 unter der Zahl 7012/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ermittlungen gegen die Internetseite `alpen-donau.info´“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt sich noch nicht absehen, wann mit einem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen ist.

 

Zu Frage 2:

Ja.

 


Zu den Fragen 3 bis 3b, 6, 7, 9 und 10:

Die Beantwortung der Fragen ist aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und unter Zugrundelegung datenschutzrechtlicher Erwägungen nicht zulässig. Darüber hinausgehend sind Meinungen und Einschätzungen nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu den Fragen 4 bis 4b und 12 bis 12b:

Die Beantwortung dieser Fragen betrifft unter anderem einen Vollzugsbereich, dessen Überprüfung gem. Art 52a B-VG dem ständigen Unterausschuss des Innenausschusses obliegt und somit der Geheimhaltung unterliegt.

 

Zu Frage 5:

Keine.

 

Zu den Fragen 8 und 8a:

Die Frage der technischen Möglichkeit einer Zugriffssperre auf eine Internetseite für das Bundesgebiet kann vom Bundesministerium für Inneres nicht abschließend und definitiv beantwortet werden.

Aber selbst wenn das Betreiben der gegenständlichen Internetseite einen „gefährlichen Angriff“ im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes (§ 16 SPG) darstellen würde, so wäre eine (technische)  Sperre nach dem SPG rechtlich nicht zulässig.

 

Zu Frage 11:

Ja.