6934/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.01.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
A-1017 W i e n
Wien, am . Februar 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Tadler und weitere Abgeordnete haben am 30. November 2010 unter der Nr. 7013/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Abgeltungstitel für gemeinwirtschaftliche Leistungen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wie hoch ist der Abgeltungsbetrag des Bundes für in der Präambel genannte Ausgleichszahlungen in Österreich gesamt und aufgeteilt nach Bundesländern und dort nach Eisenbahnunternehmen, zumindest für jene Eisenbahnunternehmen die bereits heute Abgeltungen aus diesem Zusammenhang erhalten?
Das bmvit ist gem. § 49 Bundesbahngesetz und § 3 Abs. 3 Privatbahngesetz verpflichtet, dem Nationalrat jährlich einen Bericht über die gemeinwirtschaftlichen Leitungen vorzulegen. Für das Jahr 2009 ist dieser Bericht so wie die der Vorjahre sowohl dem National- als auch dem Bundesrat übermittelt worden. Für das Jahr 2010 wird dies im Laufe des Jahres 2011 erfolgen. In diesem Berichten sind sämtliche Zahlen ersichtlich.
Zu Frage 2:
Ø Wie hoch sind die Fahrleistungen in Fahrplankilometern der unter Frage 1 subsummierten Eisenbahnunternehmen, jedes für sich, in Österreich gesamt und aufgeteilt nach Bundesländern (Bitte um genaue Auflistung ohne Fahrleistungen im Fernverkehr)?
Die Fahrleistungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen im Nahverkehr im Fahrplanjahr 2009/2010 aufgeteilt in Regionen betragen wie folgt:
|
|
ÖBB |
Privatbahnen |
|
|
Mio. Zug-km |
Mio. Zug-km |
|
Ost-Region (Wien, NÖ, Bgl.) |
35,6 |
3,5 |
|
Oberösterreich |
10,4 |
1,3 |
|
Salzburg |
3,6 |
1,4 |
|
Tirol |
6,6 |
1,3 |
|
Vorarlberg |
2,5 |
0,2 |
|
Steiermark |
7,2 |
1,9 |
|
Kärnten |
4,3 |
0 |
|
Summe |
70,2 |
9,6 |
In diesen Leistungen sind auch Bestellungen der regionalen Gebietskörperschaften enthalten.
Zu den Fragen 3 bis 9:
Ø Wie hoch ist der jeweilige, zu errechnende Fahrplankilometersatz der unter Frage 1 genannten Unternehmen in Österreich gesamt, je Bundesland und je Verkehrsunternehmen, wenn der jeweilige Abgeltungsbetrag durch die Fahrleistung in Fahrplankilometern gem. Frage 2 dividiert wird (Bitte um genaue Auflistung)?
Ø Wie hoch sind die betraglichen Differenzen zwischen den ÖBB und den übrigen
Eisenbahnunternehmen gem. Frage 1, wenn der Kilometersatz der ÖBB mit dem der jeweils übrigen Eisenbahnunternehmen, jedes für sich, gegenübergestellt wird und die übrigen Eisenbahnunternehmen mit den ÖBB gleichgestellt werden (Bitte um genaue Auflistung)?
Ø Ist von Ihrem Ressort geplant, im Sinne von Transparenz und Gleichbehandlung aller Eisenbahnunternehmen für ihre Fahrleistungen im Personenverkehr, ausgenommen Fernverkehrsleistungen, diese mit den ÖBB gleichzustellen und diese Gleichbehandlung auf eine gesetzliche Basis (Bundesbahngesetz, Privatbahngesetz) zu stellen und für die finanzielle Bedeckung zu sorgen?
Ø Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt kann mit dieser Umsetzung gerechnet werden? Wenn nein, warum nicht?
Ø Ist von Ihrem Ressort eine Neuordnung der sogenannten Abgeltungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen geplant?
Ø Wenn ja, seit welchem Zeitpunkt wird an einer Neuordnung wie in Frage 6 gearbeitet? Wie sieht dieses Modell aus und wie stellt sich dieses betraglich für alle Eisenbahnunternehmen dar (Bitte um genaue Auflistung der bei bundesländerüberschreitenden Verkehrsunternehmen auf das Bundesland zutreffende Beträge)?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ein Vergleich von Kilometersätzen zwischen Verkehrsunternehmen und unterschiedlichen Strecken ist aufgrund streckenspezifischer Kosten- und Erlösfaktoren nicht zweckmäßig.
Im Zuge der Neugestaltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungsverträge mit den Schienenbahnen wird eine EU-konforme, transparente und leistungsorientierte Abgeltung der Schienenverkehrsleistungen sichergestellt. Dabei wird die Umstellung von einer überwiegenden Tarifbestellung auf eine Leistungsbestellung erfolgen. Die Verkehrsdiensteverträge werden in weiterer Folge für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen, bei denen das bmvit Bestellungen vornimmt, in gleicher Weise abgeschlossen werden.
Der Abgeltungsbetrag bei der Leistungsbestellung errechnet sich gemäß Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Die konkreten Abgeltungsbeträge für die einzelnen Unternehmen sind Teil der noch in Verhandlung befindlichen Verträge. An den rechtlichen Rahmenbedingungen und an der vertraglichen Ausgestaltung wird seit 2008 intensiv gearbeitet.