6935/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0030-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am     . Jänner 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Lausch und weitere Abgeordnete haben am 30. November 2010  unter der Nr.  7026/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Maßnahmen gegen Geisterfahrer auf österreichischen Straßen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie viele Geisterfahrer hat es schätzungsweise jeweils in den letzten 3 Jahren gegeben und wie viele davon wurden von der Polizei angehalten?

 

Es gibt keine veröffentlichte Statistik der Exekutive über Anhaltungen von Geisterfahrer/innen.

 

Die Anzahl der Ö3-Geisterfahrermeldungen ist als Indikator für die Entwicklung nur sehr bedingt geeignet. Gründe hierfür liegen zum Beispiel darin, dass die Ereignisse nachträglich nicht auf deren Richtigkeit geprüft werden und somit auch eine nicht bekannte Anzahl von Falschmeldungen (Irrtümer, Spaß-Anrufe, Baustellenfahrzeuge, ...) enthalten.

 

Zu den Fragen 2 bis 6:

Ø  Existieren seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie aktuelle Untersuchungen hinsichtlich wirksamer Maßnahmen gegen Geisterfahrer auf Autobahnen und Schnellstraßen?

Ø  Wenn ja, wann wurden diese erstellt und zu welchen Ergebnissen sind diese gelangt?


Ø  Wurden in den letzten 3 Jahren Maßnahmen gegen Geisterfahrer umgesetzt?

Ø  Wenn ja, welche?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

 

 

Im Rahmen der Erstellung der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) der Forschungsgesellschaft Straße - Schiene - Verkehr (FSV) wurden alle bekannten und erprobten Maßnahmen bewertet und als Richtlinie 05.06.30 veröffentlicht. Die Leitung des Arbeitsausschusses erfolgte durch das KfV unter Teilnahme aller namhaften Organisationen wie Exekutive, Länder, Ö3, Universitäten, ASFINAG, etc.

 

Die Richtlinie verweist im Grundsatz auf die Verbesserung der Führung durch verbesserte Leitmaßnahmen wie Beschilderung und Bodenmarkierung und einen gestaffelten Einsatz der Maßnahmen. Maßnahmen entsprechend der Richtlinie werden seit 2002 verbindlich bei allen Planungen und Generalerneuerungen auf dem ASFINAG Netz umgesetzt.

 

Zu Frage 7:

Ø  Würden Sie andere Maßnahmen, als die von der Kronenzeitung vorgeschlagenen Geisterfahrerkrallen als geeigneter erachten, um wirksam gegen Geisterfahrer vorgehen zu können und wenn ja, welche?

 

 

Geisterfahrerkrallen sind in technischer Hinsicht mechanische Sperren. Die RVS Richtlinie empfiehlt den Einsatz von mechanischen Sperren nur in gesonderten Ausnahmefällen (bei nachweislicher Häufung trotz verbesserter Kennzeichnung durch Beschilderung („Geisterfahrerwarntafel“) und Bodenmarkierung).

 

Zu Frage 8:

Ø  Gibt es seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie eine Erklärung dafür, dass gegen den österreichweiten rückläufigen Trend die Anzahl der Geisterfahrten speziell auf der S5 so hoch ist und wenn ja, welche?

 

Aus den der AFINAG vorliegenden Unfalldaten lassen sich derzeit keine Indizien für eine nachweisliche Häufung finden. Die Radiomeldungen wurden aber zum Anlass genommen, die Situation an der S 5 besonders zu beobachten. Ein offensichtliches Indiz für einen Mangel in der Infrastruktur liegt nicht vor.

 

Zu den Fragen 9 bis 11:

Ø  Sind weitere Maßnahmen gegen Geisterfahrer geplant oder in Umsetzung?

Ø  Wenn ja, welche?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

 

 

Die ASFINAG bekennt sich im ASFINAG Verkehrssicherheitsprogramm 2020 zur aktiven und laufenden Verringerung der Gefährdung durch Geisterfahrer. Im Handlungsfeld Geisterfahrer sind die Maßnahmen und Eckdaten für den Zeitraum bis 2020 veröffentlicht. Siehe dazu: http://www.asfinag.at/stat/epaper/  

 

Zu den Fragen 12 und 13:

Ø  Wer soll weitere Kosten für Maßnahmen gegen Geisterfahrer tragen?

Ø  ln welcher Höhe sieht das Bundesbudget 2011 finanzielle Mittel zur Senkung der Zahl an Geisterfahrern vor?

 

Die Kosten für Maßnahmen am hochrangigen Straßennetz sind Bestandteil des Bauprogramms der ASFINAG.

 

Zu Frage 14:

Ø  Wie häufig wurde bislang das im Juli 2006 eingeführte Straßenverkehrszeichen "Achtung Falschfahrer", d.h. das elektronisch schaltbare "Geisterfahrer" Verkehrsschild, auf Wechselverkehrszeichenanlagen verwendet?

 

Das Gefahrenzeichen gem. § 50 StVO „Achtung Falschfahrer“ wurde in den Jahren 2008 und 2009 abschnittbezogen 81-mal aktiviert.