6936/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.500/0017-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

Wien, am     . Februar 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat DDr. Königshofer und weitere Abgeordnete  haben am 30. November 2010 unter der Nr. 7027/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend    unverständliche kostenintensive Projekte der ASFINAG gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:           

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø  Wie viele Häuser und Haushalte werden durch die Einhausung Innsbruck/Amras lärmtechnisch entlastet?

Ø  Welche Alternativen hätte es zu dieser Einhausung gegeben?

Ø  Wie hoch werden die Gesamtkosten dieser Einhausung nach heutigem Erkenntnisstand ausfallen?

Ø  Wie hoch werden die jährlichen Folgekosten für die Instandhaltung dieser Einhausung geschätzt?

 

 

Laut Auskunft der ASFINAG hat die Lärmuntersuchung gezeigt, dass sich 179 Gebäude (in Summe ca. 1.876 Einwohner) sowie 3.161 Gebäudeöffnungen über dem maßgebenden Grenzwert von 50 Dezibel in der Nacht befinden. Mit der Umsetzung des Sicherheitsausbaus und den Umweltschutz-Maßnahmen werden 3.028 Gebäudeöffnungen sowie 154 Gebäude durch straßenseitige Maßnahmen unter den Grenzwert geschützt. Die Einhausung trägt also wesentlich zur Reduktion der Lärmemission bei. Die Lebensqualität der betroffenen Bevölkerung wird dadurch erheblich verbessert.

Unter Einbeziehung aller Rahmenbedingungen konnte die Einhausung als einzige machbare Lösung im Zuge der Projektentwicklung festgestellt werden.

Die Kosten des Gesamtprojekts betragen ca. 54 Mio. €. Darin enthalten sind die Sanierungsmaßnahmen der bestehenden Fahrbahn, der Abbruch und Neubau von zwei Unterführungsbauwerken auf Grund ihres schlechten Erhaltungszustandes, der Sicherheitsausbau in Form eines Pannenstreifen (der hier in RFB Bregenz im Bestand nicht vorhanden war), die Errichtung der Einhausung sowie Errichtung von 11.000 m² Lärmschutz im Freiland. Die Maßnahmen der Sanierung wurden bereits im Jahr 2008 vorgezogen ausgeführt. Die Kosten der eigentlichen Einhausung betragen 31,5 Mio. €, wovon die Stadt Innsbruck und das Land Tirol 5,5 Mio. € beitragen.

Die geschätzten jährlichen Betriebskosten für die Einhausung betragen 0,16 Mio. €.

 

Zu den Fragen 5 bis 10:

Ø  Welche Gründe waren ausschlaggebend für den Abriss und Neubau des Verwaltungs-gebäudes in Innsbruck?

Ø  Wie hoch werden die Gesamtkosten für diese Baumaßnahmen eingeschätzt?

Ø  Aus welchen Mitteln werden diese Gesamtkosten aufgebracht?

Ø  Wie kalkuliert die ASFINAG die Verkaufsprovisionen für ihre Vertriebspartner (Tankstellen, Trafiken, etc.)?

Ø  Weshalb wurden diese Provisionen seit 2007 trotz erheblicher Mehreinnahmen gekürzt?

Ø  Wie hat sich die Anzahl der Vignetten-Vertriebspartner seit deren Einführung entwickelt?

 

 

Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).

 

Die vorliegenden Fragen betreffen keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten sondern unternehmensinterne Entscheidungen der gesellschaftsrechtlich Zuständige Organen der ASFINAG und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.