6937/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

BM

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                 BMWF-10.000/0340-III/4a/2010

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 26. Jänner 2011

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7010/J-NR/2010 betreffend Budget 2011 – Auswirkungen auf Menschen, Wissenschaft und Forschung, die die Abgeordneten
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 29. November 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Abschnitt „Belastung für Studierende“:

 

Zu Frage 1:

Der Frage liegen unrichtige Annahmen zu Grunde. Es werden weder  „Stipendien gekürzt“ noch wird durch Kürzungen in der Familienbeihilfe „sozial Schwächeren“ der Zugang „erschwert“, noch gehen die Studierendenzahlen zurück.

 

Der Wegfall der Familienbeihilfe für Studierende über 24 Jahre wird durch eine erhöhte Studienbeihilfe sozial abgefedert. Es werden damit jährlich in der Studienförderung ca. 15 Mio. € Mehrausgaben anfallen. Von der  Herabsetzung der Altersgrenze für die Familienbeihilfe – die im Übrigen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fällt – sind daher nicht die sozial Schwächeren betroffen; für diese wird eben ein Ausgleich gefunden.


Die Studierendenzahlen nehmen stetig zu, dies ist evident. Bemerkenswert ist hingegen,  dass an Pädagogischen Hochschulen, also an Einrichtungen, an denen es Zugangsregelungen gibt, auch die Zahl der StudienbeihilfenbezieherInnen, also die Zahl der sozial schwächeren Studierenden, zunimmt. Dies ist auch als Indiz zu werten, dass Zugangsregelungen für sozial schwächere Studierende kein Hindernis darstellen.

 

Zu Frage 2:

Der Frauenanteil in naturwissenschaftlichen und technischen Forschungspositionen ist nach wie vor ein relevantes Handlungsfeld für die Gleichstellungspolitik des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung.

 

2011 wird DOC fFORTE als eigenes Stipendienprogramm zur Erhöhung der Anzahl der Doktorate von Frauen in Naturwissenschaft und Technik geführt. Ab 2012 wird DOC fFORTE im derzeit bestehenden Ausmaß in das DOC-Programm der ÖAW übergeführt. Das Vergabe-komitee der ÖAW hat die Aufgabe, bei der Zuerkennung der Stipendien, insbesondere in  naturwissenschaftlichen und technischen Fachrichtungen, darauf zu achten, dass Frauen und Männer in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigt sind.

 

Die Erhöhung des Frauenanteils in Ausbildungs- und Berufsfeldern, in denen Frauen deutlich unter 40 % liegen, ist eine Zielvorgabe des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung in den Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten. Die Überprüfung der Umsetzung erfolgt durch die Wissensbilanz und das Gender Monitoring im Rahmen von unidata (siehe  www.bmwf.gv.at/unidata).

 

Darüber hinaus gilt es, die Schnittstellen zu den Schulen und zu vorgelagerten Bildungsphasen zu verbessern, und es bedarf weiterer Initiativen in den Bereichen LehrerInnenbildung, Berufsinformation aber auch Fachdidaktik. 

 

Zu Frage 3:

Die Mitversicherung von Studierenden bei den Eltern (Angehörigeneigenschaft) endet mit dem
27. Lebensjahr. Diese Möglichkeit besteht trotz der vorgesehenen Änderung im Familien-lastenausgleichsgesetz weiterhin. Studierende, die nicht mehr über ihre Eltern mitversichert sind, können sich begünstigt selbst versichern. Dafür gilt ein begünstigter Beitragssatz in Höhe von € 48,84 pro Monat (für das Jahr 2010).

Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Hauptverband der Österreichischen Sozial-versicherungsträger und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung vom 1. März 1993 zahlt das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung die Hälfte des Tarifes (€ 24,42 pro Monat). Die Ausgaben dafür betrugen in den letzten Jahren etwa 8 Mio. € pro Jahr. Im Jahr 2009 haben rund 27.000 Studierende die begünstigte Selbstversicherung in Anspruch genommen. Da von dieser Maßnahme nicht nur sozial bedürftige Studierende profitiert haben, wurde  die genannte Vereinbarung mit 30. Juni 2011 vom  Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung gekündigt. Damit ist nicht zwingend festgelegt, dass die Versicherungsträger den gesamten Betrag in Rechnung stellen müssen.


Studierende, die Studienbeihilfe beziehen und sich selbst versichern müssen, erhalten als sozial bedürftige Personen jedenfalls von der Studienbeihilfenbehörde weiterhin einen Versicherungs-kostenbeitrag von € 228,- jährlich.

 

Zu Frage 4:

Es gab keine konkret ausformulierten gesetzlichen Maßnahmen einer Novelle zum Studienförderungsgesetz. Es besteht natürlich weiterhin das Ziel, die Studienfinanzierung für sozial schwächere Studierende ausreichend sicherzustellen.

 

Zu Frage 5:

Der angesprochene Platz 2 innerhalb der EU bezieht sich auf den Anteil ausländischer Studierender im Tertiärbereich von 18,7 % im Studienjahr 2007/08 (Bildung auf einen Blick 2010, Tab. C2.1). Angesichts des seither weiterhin stetig steigenden Anteils ausländischer Studierender an Universitäten und Fachhochschulen besteht kein Anlass zur Sorge, dass Österreich in diesem Punkt im EU-Vergleich zurückfallen könnte. 

 

Die Mobilität junger Menschen ist ein besonderes Anliegen, da die erworbenen Sprach- und Fachkenntnisse sowie die sozialen und interkulturellen Kompetenzen, deren Chancen am Arbeitsmarkt und die soziale Integration fördern. Österreich stellt daher eine nationale Zusatzfinanzierung seitens der zuständigen Ministerien (BMWF und BMUKK) für die ERASMUS-Studierendenmobilität zur Verfügung, so dass mehr Studierende von der Möglichkeit,    einen    ERASMUS-Auslandsaufenthalt    absolvieren    zu    können,    profitieren.

 

Der monatliche ERASMUS-Zuschuss wird nicht gekürzt. Es ist trotz der schwierigen Budgetsituation gewährleistet, dass die ERASMUS-Stipendien auch im Studienjahr 2011/12 in der gleichen Höhe wie im laufenden Studienjahr ausbezahlt werden können. Die monatlichen Stipendiensätze des ERASMUS-Zuschusses richten sich je nach Gastland und betragen im Studienjahr 2010/11 zwischen € 238,- und € 335,- für Auslandsstudien bzw. zwischen € 298,- und € 395,- für Studierendenpraktika.

 

Das ERASMUS-Programm kann in Österreich auf eine kontinuierliche Steigerung der ERASMUS Outgoing-Studierendenmobilität (Studienaufenthalte und Studierendenpraktika) verweisen, während in einigen EU-Ländern stagnierende Zahlen zu verzeichnen sind. Auch im laufenden Studienjahr 2010/11 ist österreichweit wieder eine Steigerung der hinausgehenden ERASMUS-Studierenden gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Laut den statistischen Auswertungen der Europäischen Kommission über die Jahre 2007/08 und 2008/09 ist zu betonen, dass Österreich im Verhältnis zur gesamten Studierendenanzahl die meisten ERASMUS-Studierenden entsendet (nach Luxemburg und Liechtenstein, die jeweils nur eine einzige Hochschule haben).

 

Finanziell benachteiligte Studierende, die eine Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz beziehen, erhalten zur Finanzierung ihres ERASMUS-Auslandsaufenthaltes eine „Beihilfe zum Auslandsstudium“ durch die Studienbeihilfenbehörde. Sollte jedoch in Einzelfällen die „Beihilfe zum Auslandsstudium“ niedriger sein als der ERASMUS-Zuschuss, so wird eine Ausgleichs-zahlung „ERASMUS top-up“ in entsprechender Höhe angewiesen.


Die Unterstützung von Dokoratsstudierenden in Österreich bei Forschungsaufenthalten im Ausland ist für den Forschungsstandort Österreich von höherer Wichtigkeit als die Unterstützung ganzer Master- oder PhD-Studien im Ausland. Es werden daher die Marietta Blau-Stipendien weiter ausgebaut.

Um das Gleichgewicht zwischen incoming- und outgoing-Stipendien zu halten, werden nachstehende Programme geringer dotiert:

·         CEEPUS (Stipendienaustausch in Mittel-, Ost- und Südosteuropa),

·         Ernst Mach-Stipendien, Franz Werfel-Stipendien und Richard Plaschka-Stipendien für hochqualifizierte Bewerbungen aus dem Ausland,

·         Technologie-Stipendien und

·         Postgraduate-Stipendien in die USA (abgewickelt über die österreichische Fulbright-Kommission).

 

Abschnitt „Unzureichende Universitätenfinanzierung“:

 

Zu Frage 1:

Das Universitätsbudget, Ansatz 31038 beträgt laut BVA 2010 2.756,09 Mrd. € und steigt bis 2012 weiter an (2011: +79,8 Mio. €, 2012: +94,1 Mio. €). In den Folgejahren brauchen die Universitäten mehr Geld, um die anfallenden strukturellen Mehrkosten (v.a. Struktureffekt, Preissteigerungen im Sachaufwand, Gehaltssteigerungen des Personals) abzudecken und das 2 %-Ziel bis 2020 zu erreichen.

Dieser Mehrbedarf wird in der gegenwärtigen Wirtschaftslage nicht allein von der öffentlichen Hand gedeckt werden können. Eine verstärkte Mischfinanzierung der Universitäten durch öffentliche Gelder und private Beiträge (Wirtschaft und Studierende) ist daher notwendig und sinnvoll. Der Bund ist durch die Offensivmaßnahmen von zusätzlich 80 Mio. € jährlich bereits in Vorlage getreten.

 

Zu Frage 2:

Im Bereich der Universitäten wird dank Generalsanierungsoffensive und  Konjunkturpaket II derzeit ein sehr umfangreiches Bauprogramm (Generalsanierungen und Neubauten) umgesetzt. Dieses Programm wird ohne Einschränkungen weitergeführt. Im Interesse der Budget-konsolidierung sind aber einige erst für die Zukunft geplante Bauvorhaben nochmals zu überdenken bzw. allenfalls auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

 

Eine Aufschlüsselung der Konsolidierungsbeiträge auf Standorte ist derzeit nicht möglich, da für die einzelnen Planungsvorhaben noch keine (verlässlichen) Kostenschätzungen vorliegen.

 

Zu Frage 3:

Bei der Konsolidierungsmaßnahme M42 handelt es sich um die Einsparung eines Einmal-betrages von 9 Mio. € im Jahr 2011. Insgesamt erhöht sich das Universitätsbudget im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr jedoch um 79,8 Mio. € auf 2.835,09 Mrd. € (BVA 2010, Ansatz 31038: 2.756,09 Mrd. €).

 

Die Aufnahme des Lehr- und Forschungsbetriebes in den Bauten des Konjunktur-belebungsprogrammes nach Fertigstellung ist jedenfalls aus heutiger Sicht gewährleistet.


Bei der Konsolidierungsmaßnahme M44 geht es darum, dass die Entsorgungskosten für die radioaktiven Abfälle der Universitäten künftig nicht mehr zentral, sondern direkt von den Universitäten beglichen werden sollen. Die Bedeckung erfolgt aus den gemäß § 12 Abs. 5 vorläufig einbehaltenen Mitteln.

 

Zu Frage 4:

Im WS 2008/09 standen für 240.324 Studierende insgesamt 2.102,8 ProfessorInnen VZÄ bzw.  20.714,1 wissenschaftliches-künstlerisches Personal VZÄ (ohne F&E-finanziertes Personal 14.003) zur Verfügung (alle Datenangaben aus uni:data). Dies ergab ein Betreuungsverhältnis von 1:114,3 bei den ProfessorInnen und von 1:11,6 beim wissenschaftlich-künstlerischen Personal (ohne F&E-finanziertes Personal: 1:17,2).

 

Richtig ist, dass in den vergangenen Jahren die Studierendenzahlen stärker gestiegen sind als das Universitätsbudget. So wurde im Zeitraum 2004 – 2009 das Universitätsbudget um 20 % angehoben, im selben Zeitraum erhöhten sich Studierendenzahlen um 30 %.

 

Zur Verbesserung der Betreuungsverhältnisse und zur Vermeidung von Qualitätsverlusten in Lehre und Forschung werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

·         Wiedereinführung von Studienbeiträgen als den Universitäten direkt verbleibende  Finanzierungskomponente,

·         Etablierung einer transparenten Studienplatzfinanzierung,

·         kapazitätsorientierte Neuregelung des Hochschulzugangs,

·         Ausbau der kompetitiven Forschungsfinanzierung,

·         Sicherung der derzeitigen Studienbeitragsrefundierungsmittel für das Universitätsbudget,

·         Einrichtung von Matching Funds zur Verdoppelung von privaten Spenden aus der Wirtschaft und von Privatpersonen zum Aufbau einer innovativen Spendenkultur.

 

Zu Frage 5:

Für allfällige Konsolidierungsmaßnahmen der Medizinischen Universitäten ist u.a. auch eine Konsolidierung im Personalbereich denkbar. Diese könnte neben Einsparungen im Verwaltungsbereich auch die Reduktion bzw. Nichtnachbesetzung von in ärztlicher Verwendung stehenden Bediensteten umfassen. Die Notwendigkeit zu einem so drastischen Schritt wird derzeit von den Medizinischen Universitäten geprüft. Konkrete Zahlen bzw. Pläne, ob dies überhaupt erforderlich ist, liegen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bislang nicht vor. Daher kann auch über die sich daraus ergebenden Konsequenzen derzeit keine Aussage getroffen werden.

 

Die Einhaltung des KA-Arbeitszeitgesetzes durch die universitären Bediensteten ist jedenfalls durch die Universitäten sicherzustellen.

 


Abschnitt „Universitäre und außeruniversitäre Forschung“:

 

Zu Fragen 1, 4 und 7:

In diesem Zusammenhang ist vorab festzuhalten, dass Österreich die Finanzkrise dank dem raschen Handeln der Bundesregierung besser verkraftet als viele andere Staaten. Nun muss es sofort um den Abbau der enormen Schuldenlast gehen, die für den Aufschwung die größte Gefahr darstellt.

 

Im Zentrum der Konsolidierungsbemühungen steht die Absicherung der engsten Kernbereiche des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, also der Universitäten, der Fachhochschulen, des FWF, der Ludwig Boltzmann Gesellschaft, der ÖAW und des Institute of Science and Technology Austria sowie der Studienförderung. Diese Eckpfeiler der öster-reichischen Wissenschafts- und Forschungslandschaft bleiben daher von den Konsolidierungs-maßnahmen unberührt.

 

Basissubventionen sind Gegenstand vieler Empfehlungen: Die momentanen finanziellen Rahmenbedingungen sind daher eine Chance, bestehenden Reformbedarf aufzugreifen und Qualität in Form wissenschaftlicher Exzellenz zu sichern. Österreich ist geprägt von einer kleinteiligen, sehr fragmentierten außeruniversitären Forschungslandschaft. Dieser Befund wird sehr deutlich, z.B. durch die Empfehlungen des RFTE zu den Geistes-, Sozial- und Kultur-wissenschaften (Studie vom März 2008) untermauert und steht im Gegensatz zu Entwicklungen auf europäischer und internationaler Ebene.

 

Unabhängig davon, wo die Forschung durchgeführt wird (innerhalb oder außerhalb von Universitäten) kann man in den letzten Jahrzehnten in vielen wissenschaftlichen Disziplinen einen fachbereichsübergreifenden Konzentrationsprozess beobachten. Immer stärker müssen Forschungseinrichtungen kritische Massen aufbauen und Profile stärken – dies vor allem im Hinblick auf das interdisziplinäre und transdisziplinäre Innovationspotential, das nur hinter größeren Einheiten mit mehreren Forschungsteams steckt.

 

Sämtliche „Systemevaluierungen“ der letzten Jahre (RH, WR, RFTE) empfehlen daher, in einer Änderung der Systemarchitektur darauf einzugehen. Dieser Umbau der Architektur stellt einen Paradigmenwechsel in der Finanzierungskultur von bisher subventionierten Forschungs-einrichtungen dar. Dieser Wechsel wurde u.a. eingeleitet bzw. vor allem auch begünstigt durch folgende Entwicklungen bzw. Befunde:

 

 

In diesem Sinne laufen gerade Reformen in der ÖAW und die Ausarbeitung eines Entwicklungsplans, der die Basis für Leistungsvereinbarungen mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sein wird. Die 2002 beschlossene und seither umgesetzte Reform der Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG) und die Stärkung der Exzellenz durch Einrichtung eines Institute of Science and Technology Austria (IST-Austria) zählen auch zu diesen Bemühungen. Sie stellen – neben den Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen) – die zentrale Stütze der heimischen Forschungslandschaft dar.

 

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wird jenen Teil der außeruniversitären Forschungslandschaft, die in seinem Wirkungsbereich stehen, neu aufstellen: drei institutionelle (ÖAW, LBG und IST-Austria) und drei thematische Säulen.

Folgende 3 thematische Säulen werden eingerichtet:

·         Anreizbildung zur Integration von Forschungsexzellenz in bestehende Strukturen (Universitäten; ÖAW) = Säule 1

·         Sicherung der EU-Rückflüsse der geistes- und sozialwissenschaftlichen außer-universitären Forschungseinrichtungen im Rahmen des Programms „TOP.EU“ = Säule 2

·         Stärkung der Forschungsinfrastruktur im Bereich der geistes- und sozialwissen-schaftlichen außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Form einer Plattform der zeithistorisch politischen Archive sowie durch Schaffung einer Plattform (Netzwerk) zeithistorischer Archive u.a. mit Einbindung des Parlaments = Säule 3

 

Zu Frage 2:

Das BMWF wird dem Wissenschaftsfonds FWF in den Jahren 2011 bis 2013 mehr als 453,58 Mio. € zur Verfügung stellen. Diese werden durch Mittelzuweisungen der Nationalstiftung in den kommenden Jahren erhöht.

 

In der aktuellen Kuratoriumssitzung Anfang Dezember 2010 konnten mehr als 25 Mio. € für Schwerpunktsetzungen   im  FWF  freigegeben  werden  –  darunter  Spezialforschungsbereiche

 

(SFB), Doktoratskollegs (DK) sowie der Aufbau nationaler Forschungsnetzwerke (NFN). Damit konnten für knapp mehr als 150 junge Wissenschafter/innen Projektstellen (für bis zu 4 Jahren) geschaffen werden. Der FWF bleibt somit der wichtigste Förderer von Nachwuchs-wissenschaftern an den heimischen Universitäten und ist damit ein zentraler Partner im Bereich der Karriereentwicklung des Wissenschaftsministeriums.

 


Zu Fragen 3 und 13:

Die EU-Anbahnungsfinanzierung (AF) war nur eines von mehreren Instrumenten, welche – über die Stärkung der Forschungsinstitutionen – Rückflüsse begünstigen sollten. Die Halbzeit-evaluierung der AF zeigte, dass die Wirkung der AF auf die Antragstellung im 7. RP – und die damit im Erfolgsfall verbundenen Rückflüsse – zuletzt begrenzt waren.

 

Die Evaluierung der österreichischen Unterstützungsmaßnahmen vermittelt eine wesentliche Botschaft: Österreichs Forschung ist in Europa angekommen und im europäischen Forschungsraum bestens integriert. Die Teilnahme der österreichischen Forschungs-einrichtungen an den EU-Rahmenprogrammen ist inzwischen etablierte Praxis mit Erfolgsgeschichte. Forschungseinrichtungen werden weiterhin durch ein engmaschiges Netz an Beratungsleistungen unterstützt, sollen aber auch durch gezielten Ausbau von In-House-Know-How in ihren Kooperationen und der Teilnahme an EU-Ausschreibungen nachhaltig gestärkt werden. Die Evaluierungsergebnisse legen den Schluss nahe, dass mit der Einstellung der Anbahnungsfinanzierung nicht ursächlich ein Rückgang der Teilnahme am 7. Rahmen-programm bzw. der damit verbundenen finanziellen Rückflüsse zu erwarten ist. Darüber hinaus wird die Zahl möglicher europäischen Beteiligungsschienen jenseits des 7. Rahmenprogramms in nächster Zeit zunehmen (Joint Programming, Innovationspartnerschaften u.a.).

 

Die Nachfolge des 7. Rahmenprogramms ab 2013 – Verhandlungen werden 2011 und 2012 laufen – werden schließlich überhaupt eine Neuausrichtung der EU-Förderlogik bringen. Hier gilt es, unter neuen Spielregeln, gemeinsam mit starken Forschungseinrichtungen und Unter-nehmen, Rückflüsse ins österreichische Wissens- und Innovationssystem auszubauen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf das Österreichische Reflexionspapier „European Knowledge Framework“ für die Nachfolge zum 7. Rahmenprogramm, welches vom 84. Ministerrat (14. Dezember 2010) verabschiedet wurde.

 

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung gewährt außeruniversitären, privat-rechtlich organisierten Forschungseinrichtungen der Geistes- und Sozialwissenschaften ab 1.1.2011 finanzielle Unterstützung bei der Teilnahme an genehmigten Projekten aus den EU-Rahmenprogrammen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration. Mit dem neuen Förderprogramm „TOP.EU“ soll die erfolgreiche EU-Projektbeteiligung von Spitzen-instituten erleichtert und EU-Rückflüsse im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften gesichert werden. Die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen des Programms befinden sich derzeit in Ausarbeitung und werden nach Fertigstellung über die Homepages des BMWF und der Forschungsförderungsgesellschaft FFG – die ja die Abwicklung vornehmen wird – abrufbar sein.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Mit mehr als 90 % der betroffenen Forschungseinrichtungen (Stand: 25.1.2011) konnten bereits
Gespräche zu Lösungsansätzen im Rahmen des 3-Säulen-Plans geführt werden. Rund 1/3 der Einrichtungen wird das Angebot der Säule 1 in Anspruch nehmen, mindestens 10 % der
Einrichtungen wird die Säule 2 nutzen.

 


In Säule 3 (Plattform der zeithistorischen politischen Archive) werden voraussichtlich 4 Einrichtungen inkludiert. Für Einrichtungen aus dem Bereich Politikberatung wird eine Lösung einschließlich des Parlaments im Sinne der Säule 3 angestrebt. Die dazu notwendigen Gespräche laufen gerade. Etwa 1/3 der Einrichtungen wird ohne Basissubvention des BMWF weiter ihre Aktivitäten fortsetzen.

 

Zu Frage 8:

Die zur Umsetzung des 3-Säulen-Plans notwendigen öffentlichen Mittel werden in der dafür notwendigen Höhe in den Jahren 2011 bis 2013 auf Basis des derzeit geltenden BFRG zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 9:

Siehe Antwort zu Frage 1. Die Annahme des Angebots der Integration von Forschungsexzellenz in Universitäten oder in die Österreichische Akademie der Wissenschaften mit finanzieller Unterstützung durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist eine Entscheidung, die basierend auf anerkannten Leistungs- und Exzellenzkriterien wie Publikationen und Zitationen, kompetitiver Einwerbung von Drittmitteln (z.B. Preise, ERC-Grants, FWF-Projekte) und Nachwuchsförderung von den Gremien der bisher basis-subventionierten Einrichtungen und den Universitäten bzw. der ÖAW in eigener Verantwortung getroffen wird.

 

Zu Frage 10:

Siehe Antworten zu den Fragen 1, 5 und 8.

 

Zu Frage 11:

Die Aktivitäten im Bereich „Alternsforschung“ waren nicht programmatisch verankert, sondern bezogen sich auf spezifische, hochrelevante Einzelförderungen, um in Österreich und international wettbewerbsfähig zu sein. Diese Aktivitäten werden nun mit dem Ziel fokussiert, eine weitere internationale Einbindung zu gewährleisten.

 

Zu Frage 12:

Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, steht im Zentrum der Konsolidierungsbemühungen vor allem die Absicherung der engsten Kernbereiche des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, also der Universitäten, der Fachhochschulen, des FWF, der Ludwig Boltzmann Gesellschaft, der ÖAW und des Institute of Science and Technology Austria sowie der Studienförderung. Diese Eckpfeiler der österreichischen Wissenschafts- und Forschungs-landschaft bleiben daher von den Konsolidierungsmaßnahmen unberührt.

 

Die Bundesregierung hat aber darüber hinaus in den 3 Zukunftsbereichen Bildung, Wissen-schaft und Forschung eine zusätzliche Dotierung in der Höhe von mehr als 260 Mio. € jährlich ab 2011 beschlossen. Ab 2011 kommt es daher zu einem Neustart der „Overhead-
Finanzierung“ durch den FWF für Einzelprojekte und für das Programm PEEK. Folgende Überlegungen seitens des Wissenschaftsministeriums sind dazu festzuhalten:

 


Das System der Overheads wirkt als Forschungsprämie und ist ein hoch effizienter Hebel, um Stärkefelder auf- bzw. auszubauen. Wenn es einzelne Persönlichkeiten und/oder Forschungs-gruppen schaffen, sich gegen starke Konkurrenz und im Rahmen des vom FWF für jede Projekteinreichung durchgeführten internationalen Peer Review Verfahrens mit ihrem

 

Forschungsvorhaben durchzusetzen, ist davon auszugehen, dass es sich um einen Nukleus handelt, aus dem die Forschungsstätte in qualitativer und quantitativer Hinsicht wachsen kann. Overheads an ein System der strengen Qualitätsüberprüfung anzudocken  hat den großen Vorteil, keine zusätzlichen Transaktionskosten für das Innovationssystem zu generieren. Vielmehr kann das positive Ergebnis des internationalen Peer Review Verfahrens als gesicherte Entscheidungsbasis für zusätzlichen Mittelzufluss an die österreichischen Forschungsstätten, insbesondere an die Universitäten, herangezogen werden.

 

Overheadzahlungen wirken auch als Instrument der Karriereentwicklung. So können Universitäten sehr klar anhand von Overheadzuflüssen ableiten, welche Personen als Erstantragsteller/innen beim FWF im kompetitiven Verfahren erfolgreich sind und daher für eine Karriereentwicklung besonders in Frage kommen. Darüber hinaus eröffnen Overhead-Zahlungen für Personen, die aus FWF-Grants ihr eigenes Gehalt finanzieren („Selbstantrag-steller/innen“) eine Möglichkeit, an der Forschungsstätte auf ihr forscherisches Potenzial wesentlich stärker als bisher aufmerksam zu machen. Die FWF-Bewilligung als Anknüpfungs-punkt für Overhead-Zahlungen ist auch ein Beitrag, die Freiheit der Forschung hinsichtlich der Themenwahl abzusichern. Der Bottom-up-Ansatz des FWF ist ein Garant dafür, dass alleine die wissenschaftliche Qualität des frei gewählten Themas / der Projektidee zählt. Insofern trägt das Element der overheadbasierten Universitätsfinanzierung aus FWF-Projekten maßgeblich dazu bei, die Unabhängigkeit der Forschungsstätten abzusichern.

 

Die Entscheidung über die Verwendung der Overheadmittel obliegt in voller Autonomie den Leitungen der Forschungsstätten, also etwa den Rektoraten der Universitäten. Es ist aber zu erwarten, dass auf Grund der gestärkten Position der erfolgreichen Forschungsgruppen diese Gelder wieder für Investitionen in die Forschung bzw. Forschungsinfrastruktur fließen werden, was einen weiteren Steuerungseffekt darstellt.

 

 

Die Bundesministerin:

 

 

Dr. Beatrix Karl e.h.