6939/AB XXIV. GP

Eingelangt am 31.01.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0385-II/A/9/2010

Wien, am 28. Jänner 2011

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 7058/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 6:

Laut Auskunft des Initiators des österreichischen Herzschrittmacherregisters wurde in Österreich kein derartiger radioaktiver Schrittmacher implantiert.

 

 

Frage 7:

Dazu liegen meinem Ressort keine Zahlen vor.


Frage 8:

Vom deutschen Bundesamt für Strahlenschutz wurde untersucht, welche Gefahren von der Entsorgung  derartiger Herzschrittmacher im Zuge einer Feuerbestattung, Entsorgung in einer Müllverbrennungsanlage, Einschmelzen mit Metallschrott, Erdbestattung bzw. Lagerung auf einer Deponie ausgehen könnten. Diese Untersuchungen ergaben, dass von der Entsorgung dieser Herzschrittmacher keine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung ausgeht.

 

Frage 9:

Obwohl aus derzeitiger Sicht keine Gefährdung abgeleitet werden kann, wird mein Ressort versuchen Informationen aus der ehemaligen UdSSR in gegenständlicher Angelegenheit zu erhalten.