6939/AB XXIV. GP
Eingelangt am
31.01.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0385-II/A/9/2010
Wien, am 28. Jänner 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 7058/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 6:
Laut Auskunft des Initiators des österreichischen Herzschrittmacherregisters wurde in Österreich kein derartiger radioaktiver Schrittmacher implantiert.
Frage 7:
Dazu liegen meinem Ressort keine Zahlen vor.
Frage 8:
Vom deutschen Bundesamt für Strahlenschutz wurde untersucht, welche Gefahren von der Entsorgung derartiger Herzschrittmacher im Zuge einer Feuerbestattung, Entsorgung in einer Müllverbrennungsanlage, Einschmelzen mit Metallschrott, Erdbestattung bzw. Lagerung auf einer Deponie ausgehen könnten. Diese Untersuchungen ergaben, dass von der Entsorgung dieser Herzschrittmacher keine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung ausgeht.
Frage 9:
Obwohl aus derzeitiger Sicht keine Gefährdung abgeleitet werden kann, wird mein Ressort versuchen Informationen aus der ehemaligen UdSSR in gegenständlicher Angelegenheit zu erhalten.