6943/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.02.2011
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat DI Deimek, Kolleginnen und Kollegen haben am
1. Dezember 2010 unter der Zl.
7066/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Aktivitäten des Bundesministers gegen die
Laufzeitverlängerung
deutscher Atomkraftwerke“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Unmittelbar nach der am 5.
September 2010 erfolgten Einigung der deutschen
Regierungsparteien auf Novellierung des deutschen Atomgesetzes mit dem Ziel,
Laufzeitverlängerungen
für bestehende Kernkraftwerke zu ermöglichen, habe ich den
österreichischen Botschafter in Berlin mit einer umgehenden Vorsprache
beim deutschen
Umweltminister Röttgen beauftragt.
Hierbei wurde die ablehnende österreichische Haltung
zur
Nuklearenergie sowie speziell die Ablehnung von Schritten, die vom bestehenden
deutschen
„Atomkonsens“ eines
Ausstieg aus der Kernenergie abweichen, unterstrichen.
Unmittelbar
darauffolgend hat auch der Generalsekretär Bundesministerium
für
europäische
und internationale Angelegenheiten die österreichischen
Bedenken gegenüber
Staatsminister
Hoyer vorgebracht.
Seither
ist ein intensiver Dialog zu relevanten Fragen mit Deutschland im Gange.
Zuletzt habe
ich am 7. Dezember
2010 dem deutschen Außenminister
Westerwelle den Österreichischen
Standpunkt erläutert und eine Berücksichtigung der
österreichischen Anliegen gefordert.
Zu Frage 2:
Unseren Informationen
zufolge erhalten Kernkraftwerke, die ihren kommerziellen
Leistungsbetrieb bis einschließlich zum Jahr 1980 aufgenommen haben, eine zusätzliche
Laufzeit von 8 Jahren, jüngere Anlagen eine zusätzliche Laufzeit von
14 Jahren. Die
tatsächlich in der Zukunft
realisierten Laufzeiten sind unter anderem von Stillstandszeiten der
Anlagen, Elektrizitätsmengenübertragungen und
unternehmerischen Entscheidungen der
Genehmigungsinhaber abhängig. Derzeit
kann daher für einzelne Kernkraftwerke noch keine
konkrete weitere Laufzeit angegeben werden.
Zu Frage 3:
Die österreichische Bundesregierung
verfolgt im Einklang mit dem aktuellen
Regierungsprogramm konsequent das Ziel,
alle rechtlichen Möglichkeiten zur Wahrung der
österreichischen Sicherheitsinteressen auszuschöpfen.
Betreffend Beurteilung der Möglichkeit einer
grenzüberschreitenden
Umweltverträglichkeitsprüfung
verweise ich auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Zu Frage 4:
Im Einklang mit
internationalem und europäischem Recht hat Österreich die nationale
Souveränität anderer Staaten
hinsichtlich deren Auswahl der Energieträger zu respektieren.
Rechtlich bestehen keine Möglichkeiten, energiepolitische
Entscheidungen wie die
Vorliegende zu unterbinden.
Daher ist es aus
meiner Sicht umso mehr geboten, alle Mittel auszuschöpfen, um die
Maximierung der Sicherheitsvorkehrungen und die Einhaltung aller geltenden
europäischen
und internationalen Verpflichtungen
hinsichtlich Errichtung und Betrieb von Kernkraftwerken
sicherzustellen.