6943/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.02.2011
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DI Deimek, Kolleginnen und Kollegen haben am
1. Dezember 2010 unter der Zl. 7066/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend
„Aktivitäten des Bundesministers gegen die Laufzeitverlängerung
deutscher Atomkraftwerke
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Unmittelbar nach der am 5. September 2010 erfolgten Einigung der deutschen
Regierungsparteien auf Novellierung des deutschen Atomgesetzes mit dem Ziel,
Laufzeitverl
ängerungen für bestehende Kernkraftwerke zu ermöglichen, habe ich den
österreichischen Botschafter in Berlin mit einer umgehenden Vorsprache beim deutschen
Umweltminister Röttgen beauftragt. Hierbei wurde
die ablehnende österreichische Haltung
zur Nuklearenergie sowie speziell die Ablehnung von Schritten, die vom bestehenden
deutschen „Atomkonsens eines Ausstieg aus der Kernenergie abweichen, unterstrichen.
Unmittelbar darauffolgend hat auch der Generalsekretär Bundesministerium für
europäische und internationale Angelegenheiten die österreichischen Bedenken gegenüber
Staatsminister Hoyer vorgebracht.

Seither ist ein intensiver Dialog zu relevanten Fragen mit Deutschland im Gange. Zuletzt habe
ich am 7. Dezember 2010 dem deutschen Außenminister Westerwelle den Österreichischen
Standpunkt erläutert und eine Berücksichtigung der österreichischen Anliegen gefordert.


Zu Frage 2:

Unseren Informationen zufolge erhalten Kernkraftwerke, die ihren kommerziellen
Leistungsbetrieb bis einschlie
ßlich zum Jahr 1980 aufgenommen haben, eine zusätzliche
Laufzeit von 8 Jahren, jüngere Anlagen eine zusätzliche Laufzeit von 14 Jahren. Die
tatsächlich in der Zukunft realisierten Laufzeiten sind unter anderem von Stillstandszeiten der
Anlagen, Elektrizitätsmengenübertragungen und unternehmerischen Entscheidungen der
Genehmigungsinhaber abhängig. Derzeit kann daher für einzelne Kernkraftwerke noch keine
konkrete weitere Laufzeit angegeben werden.

Zu Frage 3:

Die österreichische Bundesregierung verfolgt im Einklang mit dem aktuellen
Regierungsprogramm konsequent das Ziel, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Wahrung der
österreichischen Sicherheitsinteressen auszuschöpfen.

Betreffend Beurteilung der Möglichkeit einer grenzüberschreitenden
Umweltverträglichkeitsprüfung verweise ich auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Zu Frage 4:

Im Einklang mit internationalem und europäischem Recht hat Österreich die nationale
Souveränität anderer Staaten hinsichtlich deren Auswahl der Energieträger zu respektieren.
Rechtlich bestehen keine Möglichkeiten, energiepolitische Entscheidungen wie die
Vorliegende zu unterbinden.

Daher ist es aus meiner Sicht umso mehr geboten, alle Mittel auszuschöpfen, um die
Maximierung der Sicherheitsvorkehrungen und die Einhaltung aller geltenden europäischen
und internationalen Verpflichtungen hinsichtlich Errichtung und Betrieb von Kernkraftwerken
sicherzustellen.