6945/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.02.2011
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BM für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0195-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 31. JAN. 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Josef Muchitsch, Kolleginnen
und Kollegen vom 6. Dezember 2010, Nr. 7082/J, betreffend
Versuch der Zerstörung der Lebensgrundlagen durch industrielle
Massentierhaltung in Österreich
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen vom 6. Dezember 2010, Nr. 7082/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Laut Information des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung befindet sich das Projekt der „PIG Ferkel GmbH“ derzeit in der Planungsphase. Es gab seitens der Projektwerber an Stallbaufirmen Aufträge für Vorplanungen, die als Basis für die UVP-Vorprüfung, bzw. UVP-Erklärung dienen dürften. Es wurden bisher keine Unterlagen zwecks Ansuchen um Baubewilligung bei der örtlich zuständigen Gemeinde eingereicht. Im Laufe des Jahres 2010 gab es einen Anruf eines beteiligten Landwirtes bei der Bewilligungsstelle für die Fördermaßnahme Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe mit dem Ersuchen um Mitteilung über allfällige Fördermöglichkeiten. Der Landwirt erhielt allgemeine Informationen hinsichtlich der Förderung von landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden in der Steiermark im Zuge des Österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums, speziell Gemeinschaftsschweinestallungen.
Das in der Anfrage ebenfalls erwähnte Bauprojekt im Raum Lichtenwörth (Niederösterreich) befindet sich derzeit in der Genehmigungsphase, sodass aus Sicht der Investitionsförderung anzumerken ist, das bisher noch kein Antrag gestellt werden konnte und auch keine Informationen zu eventuellen Fördermöglichkeiten in Niederösterreich eingeholt wurden.
Zu Frage 2:
Schweinehaltungsbetriebe mit mehreren tausend Tieren sind nicht Ziel der österreichischen Agrarpolitik. Große Bestände an sich können noch nicht zwingend als industriell bezeichnet werden, weil in Österreich nur eine Schweinehaltung mit einem hohen Maß an Flächenbindung gefördert wird. Die in Folge zitierte Abfrage aus dem Veterinärinformationssystem (VIS) des BMG bezieht sich somit nur auf Tieranzahl, nicht auf die in der Anfrage zusätzlich gefragte „industrielle Form“.
Zum Stichtag 1.4.2010 hatten 37 Schweinehalter (2 Bgld, 20 NÖ, 10 Stmk, 5 OÖ) eine Kapazität von über 2.000 Plätzen, davon haben 16 Betriebe mehr als 2.000 Schweine je Betrieb zum Stichtag aufgestallt. Diese 70.930 Schweine entsprechen rund 2,3% aller in Österreich gehaltenen Schweine.
Tabelle 1: Betriebe mit einem Bestand von mehr als 2.000 Schweinen zum Stichtag 1.4.2010
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Ö |
Bgld |
NÖ |
OÖ |
Stmk |
|
Anzahl Betriebe |
16 |
1 |
9 |
1 |
5 |
|
Summe Bestand |
70.930 |
4.957 |
41.923 |
2.975 |
21.075 |
Quelle: Auswertung BMG aus dem VIS
Diese Betriebe setzen sich aus vier Zucht-Mast Kombinationsbetrieben, 11 Mastbetrieben und einem Ferkelaufzuchtbetrieb zusammen.
Zu den Fragen 3 und 4:
In der aktuellen Periode (2007-2013) erhielten von den 16 in Frage 2 aufgelisteten Betrieben bezogen auf die Jahre 2007-2009, 11 Betriebe Zahlungen, davon 7 Betriebe Förderungen für Investitionen. Es wurde in 6 Betrieben in die Viehwirtschaft und in einem Betrieb in NÖ in die Kellertechnik/Weinbau investiert. In Summe wurden in den drei Jahren an die 7 Betriebe € 544.493 Investitionsförderungen ausbezahlt.
Tabelle 2: Verteilung Investitionsförderungen (Summe EU-, Bund- und Länderanteil) der Jahre 2007-2009 von Betrieben mit mehr als 2.000 Schweinen auf die Bundesländer in Euro:
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Ö |
NÖ |
Stmk |
|
Anzahl Förderempfänger |
7 |
3 |
4 |
|
Summe Investitionsförderungen |
544.493 |
169.493 |
375.000 |
Quelle: Auswertung BMLFUW aus dem INVEKOS
Von den 16 in Frage 2 aufgelisteten Betrieben erhielten in den Jahren 2007-2009 10 Betriebe andere als Investitionsförderungen in der Höhe von insgesamt € 3.232.213.
Tabelle 3: Verteilung anderer als Investitionsförderungen (Summe EU-, Bund- und Länderanteil) der Jahre 2007-2009 von Betrieben mit mehr als 2.000 Schweinen in Euro:
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Ö |
NÖ |
Stmk |
|
Summe anderer Zahlungen[1] |
3.232.213 |
3.133.257 |
98.956 |
Quelle: Auswertung BMLFUW aus dem INVEKOS
Zu den Fragen 5, 6 und 11:
Investitionen in Stallbauten sind nur förderbar, wenn sichergestellt ist, dass der nach der Inbetriebnahme der beantragten Stallung auf dem gesamten Betrieb anfallende Stickstoff aus Wirtschaftsdünger zumindest zur Hälfte auf selbst bewirtschafteten Flächen in Übereinstimmung mit dem Nitrataktionsprogramm ausgebracht werden kann. Für den übrigen Wirtschaftsdünger kann die gesetzeskonforme Ausbringung durch Düngerabnahmeverträge nachgewiesen werden. Durch diese Flächenbindung als Voraussetzung zum Erhalt einer Investitionsförderung wird mitgeholfen, den Erhalt einer bäuerlichen Landwirtschaft weiterhin zu sichern. Darüber hinaus sind in der Investitionsförderung Obergrenzen für die förderbare Investitionssumme vorgesehen, die ebenfalls die Wettbewerbsfähigkeit bäuerlicher Betriebe unterstützen helfen. So können im Rahmen der Investitionsförderung bei Stallbauten max. € 300.000,-- Investitionskosten pro Betrieb und Förderperiode gefördert werden. Bei Betriebskooperationen wird der jeweilige Anteil auf das individuelle Förderkonto des Einzelbetriebs angerechnet, jedoch maximal bis zu € 600.000,- anrechenbaren Investitionskosten insgesamt. Für besonders tierfreundliche Stallungen ist ein Investitionszuschuss von max. 30%, für alle anderen Stallbauten von max. 25% möglich. Die Bundesländer können zu diesen Förderbedingungen Einschränkungen vornehmen.
Da für die Schweinehaltung keine gemeinschaftsrechtlichen Direktzahlungen gewährt werden, können Tier-Obergrenzen keine Anwendung finden. Der Anzahl an gehaltenen Schweinen kommt jedoch im Zusammenhang mit der Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen große Bedeutung zu. Bei Cross Compliance-Verstößen (zB Nichteinhaltung der Nitrat-Richtlinie) erfolgen Kürzungen der Direktzahlungen und der flächenbezogenen Zahlungen im Bereich der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik.
Zu Frage 7:
Die Pflicht zur Durchführung eines Verfahrens zur Prüfung der Umweltverträglichkeit besteht in folgenden Fällen:
Gemäß Z 43 des Anhanges 1 des UVP-G 2000 sind Neuvorhaben ab folgenden Größen einer UVP zu unterziehen:
Liegt das Vorhaben in einem schutzwürdigen Gebiet der Kategorie C oder E gemäß Anhang 2 UVP-G 2000 (Wasserschutz- oder Schongebiet gemäß §§ 34, 35 und 37 WRG 1959 oder Siedlungsgebiet), so ist ab den folgenden Größen im Einzelfall von der UVP-Behörde zu prüfen, ob mit erheblichen Auswirkungen auf das schutzwürdige Gebiet zu rechnen ist:
Erweiterungen bestehender Tierhaltungen sind ab gewissen Größenordnungen ebenfalls einer Einzelfallprüfung hinsichtlich einer UVP-Pflicht zu unterziehen. Falls das gegenständliche Vorhaben die oben angeführten Schwellenwerte nicht erreicht, kann sich eine UVP-Pflicht des Vorhabens auch auf Grund der Kumulation mit anderen Tierhaltungen in einem räumlichen Zusammenhang ergeben.
Bei UVP-Pflicht des Vorhabens müssen insbesondere die Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwässer einschließlich Wasserversorgung sowie auf die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden in einer Umweltverträglichkeitserklärung behandelt und die projektsbedingten Auswirkungen bewertet werden. Zuständige Behörde für ein UVP-Verfahren und für eine Einzelfallprüfung ist die jeweilige Landesregierung.
Weiters existieren IPPC-Genehmigungsregelungen nach diversen IPPC-Anlagengesetzen der Bundesländer sowie nach § 21a Immissionsschutzgesetz-Luft. Diese orientieren sich an den im Folgenden genannten Schwellenwerten der Richtlinie 2008/1/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung:
Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen mit mehr als
Zu den Fragen 8, 9 und 10:
Schweinehaltungen mit mehreren tausend Tieren entsprechen internationalen Größenordnungen in der Schweineproduktion. Diese waren und sind nicht Zielrichtung der österreichischen Agrarpolitik. Einen „Feinkostladen Österreich“ kann es nur dann geben, wenn der/die österreichische Konsument/in auf Dauer bereit ist, herausragende Qualitäten nachzufragen und dafür auch mehr zu bezahlen. Die Politik unterstützt Initiativen für regionale Produkte besonderer Qualität von bäuerlichen Familienbetrieben. Leider wird der österreichischen bäuerlich orientierten Landwirtschaft immer wieder schon bei geringen Preiserhöhungen vorgerechnet, dass Produkte in anderen Ländern wesentlich billiger sind. Der Konsument entscheidet mit dem Griff in das Regal über die Art der Landwirtschaft. Angaben zu den Kosten zur Begrenzung und Sanierung von negativen Auswirkungen bestehender Tierhaltungen liegen dem BMLFUW nicht vor.
Zu Frage 12:
In Österreich bedarf es jetzt schon einer Einzelfallprüfung und der Abwägung vieler Interessen, weswegen auch, wie in den Fragen weiter oben erwähnt, umfassende Verfahren durchgeführt werden.
Der Bundesminister: