6954/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.02.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0314-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 7057/J-NR/2010
Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Wegweisungen in Österreich“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Die Anzahl der Wegweisungen im Jahr 2010 (Stand: 17. Dezember 2010) ergibt sich aus nachstehender Tabelle. Eine Differenzierung nach männlichen und weiblichen Antragstellern bzw. -gegnern kann der Statistik mangels Erfassung dieses Merkmals nicht entnommen werden.
|
Kennungen nach §§ 382b und e EO - Gewaltschutzsachen |
|
|
Gewaltschutzsache ohne vorangegangene Intervention |
246 |
|
Betretungsverbot in einer Gewaltschutzsache (§ 38a Abs. 2 SPG) |
1394 |
|
Wegweisung in einer Gewaltschutzsache (§ 38a Abs. 2 SPG) |
882 |
|
einstw. Verfügung in Gewaltschutzsachen abgewiesen |
189 |
|
einstw. Verfügung in Gewaltschutzsache (tw) stattgegeben |
1931 |
|
Vollzug einer Gewaltschutzsache durch Gerichtsvollzieher |
41 |
|
Vollzug einer Gewaltschutzsache durch Sicherheitsbehörden |
759 |
Für die Daten zum Jahr 2009 verweise ich auf die Beantwortung der Voranfrage zur Zahl 4310/J-NR/2010.
Zu 4 und 5:
Diese Fragen lassen sich automationsunterstützt nicht beantworten; eine händische Recherche würde jedoch einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand auslösen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich eine derartige Auswertung nicht in Auftrag gegeben habe.
. Jänner 2011
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)