6954/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.02.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0314-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 7057/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Wegweisungen in Österreich“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Die Anzahl der Wegweisungen im Jahr 2010 (Stand: 17. Dezember 2010) ergibt sich aus nachstehender Tabelle. Eine Differenzierung nach männlichen und weiblichen Antragstellern bzw. -gegnern kann der Statistik mangels Erfassung dieses Merkmals nicht entnommen werden.


Kennungen nach §§ 382b und e EO - Gewaltschutzsachen

Gewaltschutzsache ohne vorangegangene Intervention

246

Betretungsverbot in einer Gewaltschutzsache (§ 38a Abs. 2 SPG)

1394

Wegweisung in einer Gewaltschutzsache (§ 38a Abs. 2 SPG)

882

einstw. Verfügung in Gewaltschutzsachen abgewiesen

189

einstw. Verfügung in Gewaltschutzsache (tw) stattgegeben

1931

Vollzug einer Gewaltschutzsache durch Gerichtsvollzieher

41

Vollzug einer Gewaltschutzsache durch Sicherheitsbehörden

759

 

Für die Daten zum Jahr 2009 verweise ich auf die Beantwortung der Voranfrage zur Zahl 4310/J-NR/2010.

Zu 4 und 5:

Diese Fragen lassen sich automationsunterstützt nicht beantworten; eine händische Recherche würde jedoch einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand auslösen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich eine derartige Auswertung nicht in Auftrag gegeben habe.

 

. Jänner 2011

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)