6958/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.02.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0318-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 7072/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Säuberung des Tatortes in der Causa Kampusch durch den Freund des Täters II“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Vorauszuschicken ist, dass sich in den mir vorliegenden Unterlagen keine konkreten Hinweise finden, wonach Ing. E. H. während laufender Tatortarbeit der Exekutive Zugang zum Objekt in Strasshof gehabt hätte.

Zu 1, 3 und 5:

In den Akten finden sich keine Hinweise, die auf eine Prüfung in Richtung der §§ 295, 127 und 135 StGB hindeuten.


Zu 2, 4 und 6:

Ich ersuche um Verständnis, dass ich zu jenen Fragen, die zum Gegenstand haben, weshalb eine rechtliche Prüfung nicht vorgenommen wurde, im Hinblick auf das anhängige Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Innsbruck derzeit nicht Stellung nehmen kann.

Zu 7 bis 9:

Ing. E. H. wurde am 15. Oktober 2009 und am 30. November 2009 von Beamten des Bundeskriminalamtes zu dem in der Frage 7. relevierten Sachverhalt vernommen.

Im Übrigen ersuche ich um Verständnis, dass ich zum konkreten Ergebnis der Vernehmungen nicht Stellung nehmen kann, da dadurch schutzwürdige Interessen von Verfahrensbeteiligten verletzt werden könnten.

Zu 10 bis 12:

Bei der Vernehmung am 15. Oktober 2009 wurde Ing. E. H. befragt, ob er über Aufzeichnungen zu den von ihm weggeschafften Gegenständen verfüge. Dies wurde von Ing. E. H. verneint.

 

. Jänner 2011

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)