696/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.03.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 12. März 2009
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0029-IK/1a/2009
Die Abgeordneten Kitzmüller, Kickl, Themessl und weitere Abgeordnete haben am 16. Jänner 2009 an den Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend die parlamentarische Anfrage Nr. 647/J betreffend „die Situation von Migranten in Österreich - Familie“ gerichtet.
Diese Anfrage ist bis längstens 16. März 2009 zu beantworten. Da die den Gegenstand der Anfrage bildenden Agenden nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich des nunmehrigen Bundesministers für Gesundheit fallen, sondern in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird diese Anfrage im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit von mir wie folgt beantwortet:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wurden bislang keine vergleichbaren Studien durchgeführt.
Antwort zu den Punkten 4 bis 7 der Anfrage:
Für diese Förderungsmaßnahme stellt der Bund den Ländern in den Jahren 2008 bis 2010 insgesamt € 15 Mio. an Zweckzuschüssen zur Verfügung. Diese Mittel werden vom Bund (Bundesministerium für Finanzen) an die Länder im Rahmen des Finanzausgleiches ausbezahlt.
Ziel dieser Förderungsmaßnahme ist, dass Kinder, die über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen, in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen so gefördert werden sollen, dass sie beim Eintritt in die erste Schulstufe der Volksschule die Unterrichtssprache Deutsch nach einheitlichen Standards im Sinne von Sprachkompetenzmodellen beherrschen.
Die Feststellung eines allfälligen Sprachförderbedarfs soll in den institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen durch Kindergartenpädagoginnen und -pädago-gen gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Volksschulen bzw. sonstigem qualifizierten schulischen Personal spätestens 15 Monate vor Schuleintritt erfolgen.
In institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen soll die Sprachförderung durch Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen auf spielerische und integrative Weise forciert werden.
Im Kindergartenjahr 2007/08 hatten knapp 23 % aller Kinder im Kindergarten eine andere Muttersprache als Deutsch. Wie viele davon aufgrund festgestellter Sprachdefizite an den genannten Förderprogrammen teilgenommen haben, kann mangels diesbezüglicher Statistiken zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Antwort zu den Punkten 8 bis 11 der Anfrage:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.
Antwort zu den Punkten 12 bis 18 der Anfrage:
Im Rahmen der Familienberatungsförderung werden sechs Familienberatungsstellen (Graz- Verein ZEBRA, Linz – Verein MAIZ, Salzburg - Verein VIELE Frauen, Wien – Verein Familie und Beratung, Verein Miteinander Lernen, Verein LEFÖ) finanziert, die ausdrücklich auf die Beratung von Familien mit Migrationshintergrund spezialisiert sind. Die meisten dieser Stellen sind in multifunktionale Zentren eingebettet, in denen auch Bildungsmaßnahmen (Sprachkurse ua.) insbesondere für Frauen und auch Psychotherapie (Traumatisierung) angeboten werden.
Darüber hinaus bieten weitere 30 Familienberatungsstellen Beratung auch in anderen Sprachen als Deutsch an. Folgende Sprachen werden in diesen Familienberatungsstellen abgedeckt:
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Sprachen |
Anzahl der Stellen |
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Türkisch, Englisch, Französisch |
10 |
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Spanisch, (Serbo) Kroatisch |
9 |
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Serbisch |
5 |
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Italienisch, Bosnisch |
4 |
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Russisch, Slowenisch |
3 |
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Rumänisch, Slowakisch, Kurdisch |
2 |
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Albanisch, Tschechisch, Portugiesisch, Bulgarisch, Dänisch, Holländisch |
1 |
Insgesamt wurden in den sechs Schwerpunktfamilienberatungsstellen im Jahr 2007 rund 4.600 Klient/inn/en mit Migrationshintergrund und mehr als 8.000 Beratungskontakte gezählt.
2008 wurden für die muttersprachliche Familienberatung in den sechs Schwerpunktfamilienberatungsstellen rund € 227.000,- Förderungsmittel aus der Familienberatungsförderung aufgewendet.
Die Förderung dieser Familienberatungsstellen erfolgt nach dem Familienberatungsförderungsgesetz, BGBl. 80/1974 i.d.g.F, und wurde aus Budgetansatz 1/19376 Post 7660 finanziert.