6963/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2011
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BM für Frauen und Öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                     

GZ: BKA-353.290/0003-I/4/2011                                                   Wien, am 1. Februar 2011

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen haben am 2. Dezember 2010 unter der Nr. 7063/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend Zwangsehen in Österreich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Gibt es inzwischen in Österreich eigene Kriminalstatistiken über das Verbrechen der Zwangsehe?

Ø  Wenn nein, ist geplant in Zukunft eine eigene Statistik über das Verbrechen der Zwangsehe zu führen?

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Zuständigkeits­bereiches.


Zu den Fragen 3 bis 11:

Ø  Welche Erkenntnisse gibt es in Ihrem Ressort zum Verbrechen der Zwangsehe?

Ø  Welche Maßnahmen wurden bisher in Ihrem Ressort ergriffen, um das Verbre­chen der Zwangsehe zu bekämpfen?

Ø  Sind diese Maßnahmen Ihrer Ansicht nach ausreichend oder gedenken Sie diese Maßnahmen in Zukunft zu intensivieren oder neue Maßnahmen zu setzen?

Ø  Welche Maßnahmen zum Schutz der Opfer wurden bisher  von Ihnen gesetzt?

Ø  Sind diese Maßnahmen Ihrer Ansicht nach ausreichend oder gedenken Sie diese Maßnahmen in Zukunft zu intensivieren oder neue Maßnahmen zu setzen?

Ø  Welche Maßnahmen zur Prävention von Zwangsehen wurden bisher in Ihrem Ressort ergriffen?

Ø  Sind diese Maßnahmen Ihrer Ansicht nach ausreichend oder gedenken Sie diese Maßnahmen in Zukunft zu intensivieren oder neue Maßnahmen zu setzen?

Ø  Arbeiten Sie mit Vereinen, Initiativen, Nichtregierungsorganisationen oder ande­ren Einrichtungen, die sich dem Kampf gegen Zwangsehen oder dem Schutz der Opfer widmen, zusammen?

Ø  Wenn ja, mit welchen?

 

In Fortführung der Aktivitäten, die von mir bereits in Anfragebeantwortungen zu par­lamentarischen Anfragen (etwa zu 3746/J/2009 und zu 6710/J/2010) mitgeteilt wur­den, setze ich mich weiterhin vehement für Maßnahmen gegen traditionsbedingte Gewalt an Frauen ein.

 

So habe ich veranlasst, dass zwei neue Projekte starteten, die vom Verein Orient Ex­press organisiert und durchgeführt werden und die sich insbesondere mit den The­men Zwangsehe, FGM und Generationenkonflikte auseinandersetzen. Es sind dies:

1.    Trainingsangebote zu den Themen Zwangsheirat, FGM und Generationenkon­flikte, die sich an MultiplikatorInnen, wie z.B. LehrerInnen, SozialarbeiterInnen, MitarbeiterInnen in Jugendeinrichtungen, FamilienrichterInnen, usw. wenden und in ganz Österreich durchgeführt werden

2.    Eine Ausbildung zu Peer-to-Peer-Multiplikatorinnen, u.a. für den Bereich der traditionsbedingten Gewalt. Junge (betroffene) Frauen mit Migrationshinter­grund können durch diese Ausbildung eine Zusatzqualifikation erwerben und erhalten dadurch auch eine Chance für die weitere Entwicklung im beruflichen Leben.

 

Wie bereits in der parlamentarischen Anfragebeantwortung zu Nr. 5621/J mitgeteilt, wurden und werden darüber hinaus aus Fördermitteln meines Ressorts Beratungs­einrichtungen sowie Projekte, die Maßnahmen zur Prävention und Eliminierung von Zwangsehen und/oder FGM setzen, subventioniert, da es mir ein grundsätzliches Anliegen ist, Initiativen in diesem Bereich bestmöglich und im Rahmen der budge­tären Möglichkeiten zu unterstützen.

 

Zu Frage 12:

Ø  Wie hoch sind die Mittel, die in Ihrem Ressort zur Bekämpfung von Zwangsehen zur Verfügung stehen?

 

Die Mittel für Maßnahmen zur Bekämpfung von Zwangsehen werden im Rahmen der für Frauenangelegenheiten zur Verfügung stehenden Budgetmittel bereitgestellt und werden nicht gesondert ausgewiesen.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Ø  Wie beurteilen Sie den Schritt der deutschen Bundesregierung, einen eigenen Tatbestand der Zwangsehe zu schaffen?

Ø  Sind Sie der Ansicht, dass die momentanen gesetzlichen Vorgaben in Österreich ausreichend sind, um die Täter wirksam zu verfolgen und die Opfer zu schützen?

 

Bereits durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2006 wurde die Rechtslage verbessert.  Ich erachte die bestehende Regelung für Österreich als ausreichend. Unser Augenmerk sollte sich auf den präventiven Bereich konzentrieren, um betroffene Frauen und Mädchen zu stärken.

 

 

Mit freundlichen Grüßen