6968/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.02.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Alois Stöger
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0389-II/A/9/2010
Wien, am 1. Februar 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 7080/J des Abgeordneten Podgorschek und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Entsprechend dem Modell der Regierungsvorlage (Ministerratsbeschluss vom 30.11.2010; Höhe des GESB orientiert sich am Umsatz der Unternehmen entlang der Lebensmittelkette und nicht an der MitarbeiterInnen-Anzahl) werden die Einnahmen durch den Gesundheits- und Ernährungssicherheitsbeitrag (GESB) wie folgt geschätzt:
Im Jahr 2012: 28,9 Mio. Euro und ab dem Jahr 2013: 40,5 Mio. Euro jährlich.
Kleine Unternehmen (Umsatz <100.000 Euro/Jahr) sind vom GESB befreit. Die Regierungsvorlage findet sich hier: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01025/index.shtml#tab-Uebersicht
Erfahrungen aus anderen Ländern bzw. bei der Einhebung anderer Beiträge lassen den Schluss zu, dass 10 – 15 % des kalkulierten Betrages nicht eingebracht werden können.
Frage 2:
Die Verwaltungskosten der AGES für die Einhebung des GESB (Personalkosten, IT-Betrieb, angenommene Mahnkosten) wurden mit 2,5 Mio. Euro berechnet.
Frage 3:
Die Personalkosten der AGES in den Bereichen, die sich mit den verschiedensten Themen entlang der Lebensmittelkette befassen (d.h. exklusive den Bereich PharmMed - Arzneimittelzulassung und –überwachung, Blutprodukte- und Medizinprodukteüberwachung) betragen derzeit 60,033 Mio. Euro.
Frage 4:
Die AGES verfügt derzeit in den Bereichen, die sich mit den verschiedensten Themen entlang der Lebensmittelkette befassen (d.h. exklusive PharmMed) über 1017,8 Vollzeitkräfte (VZK).
Frage 5:
Als Grundlage für die Berechnungen des GESB wurden die Daten der Leistungs- und Strukturstatistik 2008 nach Gruppen der ÖNACE 2008 (Klassifikation der Wirtschaftstätigkeiten) herangezogen. Daraus ergeben sich folgende Zahlen:
· Lebensmittelhersteller: 3.703 Betriebe
· Einzel- und Großhandel: 13.249 Betriebe
· Bereich Hotel, Restaurant und Gastronomie (HOREGA): 44.927 Betriebe
· Landwirtschaftliche Zulieferbetriebe: 1.114 Betriebe
Frage 6:
Gemäß den zu Frage 5 genannten Zahlen in Verbindung mit den durchschnittlichen Umsatzgrößen der Unternehmen, die sich aus der Leistungs- und Strukturstatistik 2008 nach Gruppen der ÖNACE 2008 an Hand der jeweiligen Beschäftigungs-kategorien errechnen lassen, ist mit folgenden Gesamtbelastungen für die einzelnen Sparten zu rechnen:
· Lebensmittelhersteller: 2012 € 5,6 Mio; 2013 € 7,7 Mio.
· Einzel- und Großhandel: 2012 € 11,1 Mio; 2013 € 15,6 Mio.
· HOREGA: 2012 € 8,0 Mio.; 2013 € 11,3 Mio.
· Zulieferbetriebe Landwirtschaft: 2012 € 4,2 Mio.; 2013 € 5,9 Mio.
Die Umsatzstaffelung zur Festlegung der Höhe des GESB ist für alle genannten Sparten gleich dh ein Gastwirt mit einem Jahresumsatz von 500 000 Euro zahlt einen GESB in gleicher Höhe wie ein Einzelhändler mit gleichem Umsatz. Daraus ergibt sich in etwa folgendes Gesamtbild:
· Unter die 100.000 Euro-Umsatzgrenze für eine GESB – Befreiung fallen 1127 Betriebe (ca. 2 %).
· Mehr als 40 % der Betriebe zahlen im Endausbau nicht mehr als 60 Euro jährlich, weitere 20 % zahlen 125 Euro jährlich - wodurch mehr als zwei Drittel der Betriebe nicht mehr als 125 Euro Jahresbeitrag zu leisten haben.
· mehr als 1000 Euro pro Jahr zahlen weniger als 10 Prozent der Betriebe (mit Jahresumsätzen von mehr als einer Million Euro).
· Den Höchstbeitrag von 50.000 Euro Jahresgebühr zahlen weniger als 0,2 % der betroffenen Unternehmen (Jahresumsatz über 100 Mio. Euro; 113 Unternehmen).
Frage 7:
Die kummulierten Verwaltungskosten für Unternehmen wurden mit € 720.000,- berechnet.